Dies ist eine Diskussion zu Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus mal angenommen folgendes würde sich abspielen : - Kunde kauft vor einigen Monaten ein Navigationssystem und dieses ist nun Defekt und möchte es bei Firma X Reklamieren. - Kunde geht bei Firma X rein und wird nach 5 Metern nachdem er den eingang betreten hat angesprochen " einen moment bitte " dieser verneint allerdings und sagt er habe es eilig und keine Zeit und geht einfach durch zur Serviceabteilung. -Nachdem er 1 Minute bei der Serviceabteilung steht kommt einer Vom sicherheitspersonal und sagt ihm er müsste das mitgebrachte gerät vorne anmelden(wegen eigentum usw)der Kunde würde dies allerdings verneinen und sagen das er keine Zeit hat und das es ja klar wäre das es sein eigentum ist da er ja auch alle Rechnungen und Reparaturbelege inkl. Seriennummern usw bei sich hat um den klaren Nachweis des eigentums zu belegen. -Sicherheitspersonal würde dann noch weitere 3 mal fordern mit nach vorne zu kommen und nach der 4ten aufforderung fällt das wort Hausverweis&Hausrecht. -Der Kunde würde sich dem dann beugen und versuchen den Laden zu verlassen. -Nach 5 Metern würde der Kunde vom Sicherheitspersonal bedrängt werden(Stöße gegen die Schulter damit´s schneller geht). -Nach dem 1ten mal würde er sagen das er ja nichts gemacht hat und nur SEIN gerät zur Reparatur abgeben wolle und das es ja eine Frechheit wär wie man behandelt wird und das er es auf der stelle einstellen sollte ( das stoßen ). -Direkt im Anschluss nach einigen Metern erfolgt wieder ein Stoß -Kunde dreht sich wieder um und sagt ihm das dies Konsequenzen haben wird ( Kunde wird natürlich auch etwas lauter da er es nicht ok findet wie man wegen einer Formalität behandelt wird) und es sonst was passiert. -Sicherheitspersonal ruft über Funk seinen kollegen und würde ihm sagen das er gleich geschlagen wird( was ja garnicht der fall gewesen wäre da ja lediglich gesagt worden wäre das sonst etwas passiert ( Anzeige wegen nötigung ). -Sicherheitspersonal wäre demnach nun zu Zweit. -Kunde würde von Beiden sicherheitsmännern hinausbegleitet werden, auf dem weg wird er allerdings so bedrängt das er stolpert. -Kunde sagt das er die Polizei rufen wird und Anzeige stellen wird. -Sicherheitspersonal sagt sie würden auch gleich die Polizei rufen. -Kunde würde nun wiedermals sagen das dies Konsequenzen hat. -Am Ausgang wo der Kunde dann gehen wollen würde , würden die Sicherheitsmänner ihn dann auf einmal nicht mehr gehenlassen ( ohne das ein Grund genannt wird ). -Kunde würde dann nachfragen wieso und weshalb ( ohne antwort ) -Kunde würde 1te mal versuchen rauszugehen und wird von Sicherheitspersonal zurückgedrängt. -Kunde würde Sicherheitspersonal erneut fragen wieso und weshalb und das dies Konsequenzen haben wird und das er nun alles übern Anwalt regeln würde und nun gehen würde da ihm auch nicht bewusst wäre wieso und weshalb er festgehalten wird weil es ja sein Gerät sei.(Was dem Sicherheitspersonal usw auch klar ist) -Beim 2ten Versuch zu gehen wird der Kunde vom Sicherheitspersonal zu Boden gerissen, Kunde wehrt sich natürlich. -Nachdem sich Kunde weiterhin wehrt und Versucht sich zu befreien wird ihm Versucht fesseln anzulegen. -Letztenendes käm die Polizei und die Sicherheitsmänner würden zurückweichen. -Kunde blutet nun an armen und Händen, Streifwunden am Kopf, schultern,beinen. -Kunden wäre bis jetzt noch nicht gesagt worden wieso und weshalb das ganze und er wüsste absolut nicht wieso und weshalb er so geschehen ist da er ja auch zuvor gebeten wurde dann zu gehen. Mal angenommen so etwas würde passieren und der Kunde würde nun noch eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen. Das Gerät würde ihm Defenitiv gehören und daran Gäbe es von vornherein auch keine Zweifel. Das Kunde nachdem er gestoßen wird und schneller gehen sollte etwas sauer wird wäre wohl denke ich klar da jeder so reagieren würde. Evtl würden auch ein paar schimpfwörter fallen ( nichts wildes ). Worin Läge das verschulden des Kunden? Hätte man ihm nicht sagen müssen wieso und weshalb er festgehalten wird? Stände die Reaktion der Sicherheitsmännern noch im Verhältnis mit dem was vorgefallen ist ? Worin könnte das Verschulden des Kunden liegen das die Sicherheitsmänner so reagieren dürfen? Kunde hätte letztenendes eine Anzeige wegen Körperverletzung da er sich ja gewehrt hätte. Für eine Antwort wäre ich sehr Dankbar. Geändert von Christian111984 (04.04.2009 um 22:18 Uhr). |
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| AW: Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus Natürlich, aber auch nur weil er von vornherein nicht sehr freundlich behandelt wurde und es aus seiner sicht schon eine Nötigung wäre da er ja schon regelrecht rausgestoßen wurde. Steht meiner Meinung nach nicht im Verhältnis. Vor allem wenn man ihn doch bittet dann zu gehen und dann auf einmal doch nicht ohne ihm zu sagen was überhaupt los ist |
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| AW: Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus Einer Anzeige würde ich als "Kunde" gelassen gegenüber stehen, ebenfalls würde ich umgehend eine Strafanzeige gegen das "PErsonal" stellen. Es gibt keine Veranlassung, den Kunden in irgend einer Art und Weise anzugehen. Weder liegt ein Verdacht auf Diebstahl vor, noch gibt es einen triftigen Grund, das Hausrecht anzudrohen, das der "Sicherheitsfuzzie" für diesen Fall gar nicht hat. Der Kunde hat das unbestreitbare Recht, den Laden zu betreten und das Gerät zu reklamieren. Würde hier das "Hausrecht" ausgeübt werden können, so würde dies dazu führen können, gesicherte Ansprüche von Kunden zu unterlaufen und die Reklamation unmöglich zu machen. Serviceabteilungen sind meist von den Ausstellungs- und Verkaufsräumen getrennt, so dass keine "Missverständnisse" bzgl. der mitgebrachten Waren stattfinden kann. Die Märkte sollten sich allerdings mal überlegen, wem dieses Securitygesindel nützt oder schadet, denn im Allgemeinen betrachten sich diese unterbezahlten Hobbydetektive als eigentliche Herren des Hauses, die IHK Unterweisung, die sie "genossen" haben, ist im Grossen und Ganzen für die Katz, denn festhalten dürfen sie auch nur Jemanden, wenn die Gefahr besteht, dass ein ertappter Ladendieb oder sonstiger Straftäter fliehen könnte. Einen "unwilligen" Kunden unter falscher Anwendung des Hausrechts "hinausbugsieren" fällt nicht in ihre Kompetenz. Damit sehe ich ein Notwehrrecht des Kunden gegeben, der sich widerrechtlichen Weisungen nicht beugen muss. |
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| AW: Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus Zitat:
![]() Unmd rein moralisch meine ich, man muss nicht immer brav beherrscht sein...
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Unnötige Gewaltanwendung durch Sicherheitspersonal im Kaufhaus Es steht möglicherweise Frieheitsberaubung im Raum. Wieso sollte man sich von den Polizisten sagen lassen, ob eine Anzeige Erfolgsaussichten hat? Das ist mir völlig unverständlich. Nicht, dass ich die Einschätzung des Ordnungshüter je in Zeweifel ziehen würde . es gibt aber nicht den gernignsten Grund, nicht gleich Anzeige zu erstatten.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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