Dies ist eine Diskussion zu Unechte Urkunde beim Amtsgericht innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht würden § 269 oder § 271 StGB hier passen? L.G. |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht §269 StGB: Welche Daten? §271 StGB: Dafür müsste doch zunächst einmal überhaupt eine "Urkunde" vorliegen. Vorliegen ist doch nur der Wisch mit den Einzelheiten. Von einer Echtheit der Urkunde kann noch garkeine Rede sein. |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Hallo, Danke für die Antworten!Zitat:
Zitat:
Zitat:
Darauf hin hat der Gegenanwalt, in fast 3 Seiten(!), eilig geschrieben, dass er davon ausgegangen ist, dass die Ehefrau unterschreibt, dass im Endeffekt die Scheidung eh so ausgehen würde, wie in dieser "Urkunde" steht, dass die Tendenz der Ehefrau in dieser Richtung wäre (Wie das? Wenn sie nie zu dieser Vereinbarung oder zu irgendetwas gefragt oder kontaktiert wurde?!?) und so weiter, bla, bla - weitere aus dem Bauch genommene Spekulationen, Geschichten und Lügen. So zusammengeschrieben sind für ein Außenseiter, vielleicht nachvollziehbar, warum der Gegenanwalt den Inhalt dieser "Urkunde" geschrieben hat und die leere Urkunde als Hauptbeweisstück dem Gericht gesendet hat. Nur ... ! Zitat:
Zitat:
Die Anwältin hat ihre Arbeit und die Ergebnisse genossen. Nur ... !Nur als die Frau Sch. gefragt hat "und wie weiter?", hat sie geantwortet, dass damit Ende ist. Es ist doch schön! Es gibt keine gültige Urkunde und der Gegenanwalt hat sich beim Richter und bei der Anwältin entschuldigt. Na Spitze! Der hat sich aber bei der Frau Sch. mit keiner Silbe entschuldigt! Im Gegenteil! In diesem Entschuldigungsschreiben ging es weiter mit negativen Dichtungen und Lügen, was die Frau Sch. betrifft. Die Frau Sch. wäre, im Klartext, unentschlossen, dumm, unseriös, faul, usw. und nur aber nur deswegen, wegen der Frau Sch., hat der arme Gegenanwalt so agiert. Das ist der Hammer! Ich muss gar nicht schreiben, wie wütend die Frau Sch., aus unserem fiktiven Fall, nach diesen neuen Unwahrheiten ist! Deswegen die Frage: Kann man diese Ungerechtigkeiten wiklich nicht bestrafen? Wenn §269 und §271 StGB nicht zutreffen, was trifft zu bei den Handlungen dieses Gegenanwalts zu? Was würdet ihr machen, an der Stelle von Frau Sch.? Bitte, schreibt mir! |
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