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Unechte Urkunde beim Amtsgericht

Dies ist eine Diskussion zu Unechte Urkunde beim Amtsgericht innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #11 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:09
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AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht

Hallo,

würden § 269 oder § 271 StGB hier passen?

L.G.
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  #12 (permalink)  
Alt 19.01.2010, 19:41
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AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht

§269 StGB: Welche Daten?
§271 StGB: Dafür müsste doch zunächst einmal überhaupt eine "Urkunde" vorliegen.

Vorliegen ist doch nur der Wisch mit den Einzelheiten. Von einer Echtheit der Urkunde kann noch garkeine Rede sein.
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  #13 (permalink)  
Alt 20.01.2010, 12:10
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AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht

Hallo,

Danke für die Antworten!

Zitat:
Zitat von radiomann1
... Der "Mann" muss nachweisen WO die Frau arbeitet und WELCHES Gehalt sie dafür bekommt...das kann er dochj gar nicht, wenn sie eben NICHT ARBEITET !! ...
Sollte. Hier wurde einfach ein aufgerundetes Gehalt aus dem Bauch geschrieben, ein Gehalt, was die Frau vor ein Paar Jahren, als sie arbeiten konnte, tatsächlich selbst verdient hatte. - Beweis: Vernahme der Parteien. Das ich mich nicht wieder tot lache!

Zitat:
Zitat von coa
... §269 StGB: Welche Daten?
§271 StGB: Dafür müsste doch zunächst einmal überhaupt eine "Urkunde" vorliegen. ...

Vorliegen ist doch nur der Wisch mit den Einzelheiten. Von einer Echtheit der Urkunde kann noch garkeine Rede sein.
Nicht nur. Auch beim Gericht liegt tatsächlich ein, wie soll ich das sagen, ein Projekt, ein notarielles (von einem echten Notar) Schreiben (auf Urkundenpapier), das den Titel (ganz groß geschrieben) Urkunde hat. An der Stelle, wo die Unterschriften des Notars und der Ehefrau sein sollten, ist sie allerdings leer, keine Unterschrift.

Zitat:
Zitat von radiomann1
... KEIN RA reicht eine gefälschte Notarurkunde bei Gericht ein...absoluter Schmarrn...das Spiel wäre sofort durchsschaut und SIE müssten gar keinen Strafantrag mehr stellen, denn das würde bereits durchs Gericht zum Selbstläufer ...
Wurde auch durchschaut und entlarvt. Wie "Selbstläufer"? Was würde das bedeuten? Die Anwältin der Frau Sch. hat alles zum Thema recherchiert (Akten beim Gegenanwalt, beim Gericht, beim Notar) und auch dem Richter dann geschrieben, dass keine gültige Urkunde bezüglich Auszahlung, Unterhalt, Vereinbarungen, usw. existiert.

Darauf hin hat der Gegenanwalt, in fast 3 Seiten(!), eilig geschrieben, dass er davon ausgegangen ist, dass die Ehefrau unterschreibt, dass im Endeffekt die Scheidung eh so ausgehen würde, wie in dieser "Urkunde" steht, dass die Tendenz der Ehefrau in dieser Richtung wäre (Wie das? Wenn sie nie zu dieser Vereinbarung oder zu irgendetwas gefragt oder kontaktiert wurde?!?) und so weiter, bla, bla - weitere aus dem Bauch genommene Spekulationen, Geschichten und Lügen. So zusammengeschrieben sind für ein Außenseiter, vielleicht nachvollziehbar, warum der Gegenanwalt den Inhalt dieser "Urkunde" geschrieben hat und die leere Urkunde als Hauptbeweisstück dem Gericht gesendet hat. Nur ... !

Zitat:
Zitat von radiomann1
... Ihr Anwalt wird große Freude mit Ihnen haben ...
Zitat:
Zitat von Humungus
... Für den Anwalt wäre das ein gefundenes Fressen.
Stimmt. Die Anwältin hat ihre Arbeit und die Ergebnisse genossen. Nur ... !

Nur als die Frau Sch. gefragt hat "und wie weiter?", hat sie geantwortet, dass damit Ende ist. Es ist doch schön! Es gibt keine gültige Urkunde und der Gegenanwalt hat sich beim Richter und bei der Anwältin entschuldigt. Na Spitze! Der hat sich aber bei der Frau Sch. mit keiner Silbe entschuldigt! Im Gegenteil! In diesem Entschuldigungsschreiben ging es weiter mit negativen Dichtungen und Lügen, was die Frau Sch. betrifft. Die Frau Sch. wäre, im Klartext, unentschlossen, dumm, unseriös, faul, usw. und nur aber nur deswegen, wegen der Frau Sch., hat der arme Gegenanwalt so agiert. Das ist der Hammer! Ich muss gar nicht schreiben, wie wütend die Frau Sch., aus unserem fiktiven Fall, nach diesen neuen Unwahrheiten ist!

Deswegen die Frage: Kann man diese Ungerechtigkeiten wiklich nicht bestrafen? Wenn §269 und §271 StGB nicht zutreffen, was trifft zu bei den Handlungen dieses Gegenanwalts zu? Was würdet ihr machen, an der Stelle von Frau Sch.? Bitte, schreibt mir!
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