Dies ist eine Diskussion zu Unechte Urkunde beim Amtsgericht innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Unechte Urkunde beim Amtsgericht Ein RA reicht einen Scheidungsantrag beim Familiengericht ein, den auch Frau Sch vom Amtsgericht bekommt. Dieser Antrag verzerrt die Wahrheit erheblich, würde sehr große Schäden der Frau Sch und Vorteile dem Ehemann verursachen: - u.a. dass Frau Sch einer Beschäftigung nachgehen würde, einen Gehalt bekommen würde und dass der noch Ehemann ihr die Hälfte der Eigentumswohnung bereits ausbezahlt hätte. Als Beweis wird die Vernahme der Parteien angegeben. - dass die Gütertrennung und Unterhaltspflichten bereits geklärt wären. Als Beweis ist eine notariellle Urkunde angegeben über Scheidungsvolgenvereinbarungen. Im Scheidungsantrag wird angeblich eine Kopie dieser Urkunde beigefügt. Nur Frau Sch ist seit Jahren vollerwerbsunfähig krank, konnte nie eine Stunde arbeiten. Sie hat seit vielen Jahren keinen Cent Gehalt oder Anteil aus dem Haus bekommen. Frau Sch hat nie einen persönlichen, telefonischen, schriftlichen, oder sonstigen Kontakt mit diesem RA gehabt. Die besagte notarielle Urkunde existiert nicht. Oder wenn ja, dann ist die eine Fälschung, weil eine Vereinbarung vor einem Notar hat nie stattgefunden. Diese Anlage wurde vom Gericht der Frau Sch nicht zugesendet. Kann Frau Sch Strafanzeige stellen? Gegen den RA? Wegen? Bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft? Oder sind solche extreme Abweichungen von der Wahrheit im Beruf von einem Familienrechtler üblich und erlaubt? Liebe Grüße und Danke! |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Hi... wirres Zeug und VIEL Käse was da geschrieben wurde. Wieso sollte man augenblicklich irgednwelche Strafanträge stellen....sollte alles so sein, wie vom TE geschildert, dann ist jedes einzelne Detail nachweisbar bzw beiweisbar....also warum aufregen. Der "Mann" muss nachweisen WO die Frau arbeitet und WELCHES Gehalt sie dafür bekommt...das kann er dochj gar nicht, wenn sie eben NICHT ARBEITET !! KEIN RA reicht eine gefälschte Notarurkunde bei Gericht ein...absoluter Schmarrn...das Spiel wäre sofort durchsschaut und SIE müssten gar keinen Strafantrag mehr stellen, denn das würde bereits durchs Gericht zum Selbstläufer... Im übrigen nimmt man sich in solchen Scheidungsfällen einen Anwalt und tüfftelt nicht selber dumm rum Chris |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Der fiktive Fall ist aber haargenau so, wie beschrieben! Frau Sch wird einen Anwalt nehmen. Die Frage ist ob sie auch Strafanzeige stellen kann. L.G. Lumachetta |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Zitat:
Hi... KÖNNEN tut sie alles, aber WARUM ??? Sie nimmt sich einen Anwalt und DIESER macht dann schon alles notwendige... Ihr Anwalt wird große Freude mit Ihnen haben, wenn sie ihm ein Mandat erteilen aber nebenher "selbstständig tätig" werden....und NOCHMAL : Wenn irgednjemand so geisteskrank WÄRE und eine gefälschte Notarielle Urkunde beim GERICHT einreichen würde, dann würde das Gericht seinerseits ein Verfahren ins Rollen bringen, welches sich gewaschen hat....da kommen einige Straftatbestände zusammen...also Anwalt gehn...SV vortragen und RUHE BEWAHREN....vor allem nicht als juristischer MGEA LAIE selber rumwerkeln !!!!!!!!! Chris |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Die Seite aus dem Antrag, wo die Urkunde, als Beweis und die Anlagen angegeben werden, ist anderes, als der Rest. Nicht auf Kanzeleipapier, sondern auf einem einfachen gelblichen Blatt. Ganz genau steht drauf, dass die Urkunde, als A1 beigefügt ist und dass Original wird im Termin vorgelegt. Unten bei den Anlagen steht aber als A1 die Heiratsurkunde. L.G. Lumachetta |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Sorry... aber wo sehen sie jetzt irgednwas strafrechtliches ??? Weil Papier ungleichheit besteht oder was ...hahaha....wenn das Original im Termin vorgelegt wird, dann wird es ein Original geben...sie sollten sich nicht von vorheherein bei Gericht ins Abseits schiessen, weil sie "komisch" agieren.. NOCH EIN LETZTESMAL...SIE HABEN EINEN ANWALT ..erschweren sie ihm nicht die Arbeit lassen sie IHN machen...sollte es Ungereimtheiten geben, wird ihm das auffallen und er wird entsprechend hanedeln..MEHR kann und mag ich dazu nicht sagen Chris |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Danke für die Antworten! Ein Original gibt es nicht. Kann nicht geben, weil Frau Sch sowas nie unterschrieben hat. Als Laie empfinde ich es als Straftat mit einer nicht existierenden oder unechten Urkunde oder Erwähnung, den Tatsachen so zu verändern. Das verschafft ungerechte Vorteile der einen Partei. L.G. Lumachetta |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Zitat:
Die Mandantin sollte ihren Anwalt auf diese Ungereimtheit aufmerksam machen und wirklich nicht selber agieren. Für den Anwalt wäre das ein gefundenes Fressen.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Zitat:
AHA.... WELCHE DENN BITTE ?? ?? ?? Chris |
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| AW: Unechte Urkunde beim Amtsgericht Zitat:
Für welchen Anwalt? Was? Das man sich lächerlich macht mit einer Strafanzeige? Freut sich der andere RA? Oder für den RA von der Frau Sch, aus unserem fiktiven Fall, wäre das ein Vorteil? Zitat:
So wie die letzte Seite schon einmal wahrscheinlich ausgetauscht wurde, so könnte auch der Antrag samt vielleicht falscher Urkunde verschwinden vom Gericht, wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht einschaltet. Wenn nur der Anwalt der Frau Sch freundlich nach Kopien verlangt. Ich kenne die normalen Abläufe in so einem Fall leider nicht aber irgendjemand hat in diesem fiktiven Fall Mist gebaut. Die ganze Sache stinkt und ist getürkt! L.G. Lumachetta |
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