Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung der Arbeitsstunden in Geldbetrag innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Umwandlung der Arbeitsstunden in Geldbetrag mein Bekannter hat ein Bewährungsstrafe mit Geldstrafe bekommen. Die Geldstrafe hat er gleich bezahlt. Als Einkommen, das sich auch nicht geändert hat, wurden 1.000,-- gerechnet. Gleichzeitig hatte er als Bewährungsauflage 80 Arbeitsstunden abzuleisten. Er setzte sich mit dem Richter in Verbindung, da dieses nicht samstags sondern nur innerhalb der Woche abzuleisten war und bat um Umwandlung der Stunden in eine Geldstrafe um seinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Der Richter änderte den Beschluß ab und verrechnete die 80 Arbeitsstunden mit einem Geldbetrag über 1.500,-- (also 1 1/2 Monatseinkommen). Da ich diese Umrechnung für viel zu hoch halte, könnte mir wohl jemand sagen, nach welchen Maßstäben diese Umrechnung erfolgt? Der Richter hat auf Nachfragen nur geäußert "wäre eben so..." |
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| AW: Umwandlung der Arbeitsstunden in Geldbetrag Beim nächsten Mal bitte die Forenregeln beachten....... Ich habe aus der Praxis folgende Erfahrung: Oft wird eine Geldstrafe in Arbeitsstunden umgewandelt (alos gerade andersherum wie bei dir) und da entspricht ein Tagessatz etwa 4-6 Stunden Arbeit. Nehmen wir nun an 1 TS = 5 Stunden X Ts = 80 Stunden X= 16 TS Nimmt man nun an an verdient 1000 Euro netto entspricht ein Tagessatz etwa 33,50 Euro. 16 Tagessätze wären dann eine Geldstrafe von 536 Euro ..... eigentlich nur ein Drittel von dem genannten Betrag. Ob hier eine andere Umrechnung gilt oder sich der Richter "vertan" hat kan ich leider nicht 100%ig beantworten. |
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| AW: Umwandlung der Arbeitsstunden in Geldbetrag Danke Dir recht herzlich - tut mir leid, dass ich die Forenregeln nicht beachtet habe - bin das erste Mal hier... kann man in solchem Fall eigentlich auf "Aufklärung" über die Höhe bestehen und wenn der Richter keine Auskunft geben will - was dann??? |
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| AW: Umwandlung der Arbeitsstunden in Geldbetrag Was heißt *Bewährungsstrafe mit Geldstrafe* Meines Wissens muss es sich dabei in Wahrheit um eine Bewährungsauflage handeln. Es gibt also 2 Bewährungsauflagen, und der Richter hat die zweite, die Arbeitsstunden, ebenfalls in eine Geldauflage umgewandelt. Aber ob es da Kriterien gibt, wie man die Auflagen festsetzt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich nehme aber an, das Gericht kann die Auflagen weitgehend nach Belieben gestalten und ist an keine Umrechungsvorschriften gebunden wie bei einer Geldstrafe. Oder bin ich völlig auf dem Holzweg Ich denke, um etwas Sinnvolles dazu sagen zu können, müssten wir über viel mehr Informationen verfügen: Wie hoch war die andere Geldauflage? Stellen die 1500 vielleicht die Gesamtsumme beider Auflagen dar? Um welche Straftat handelte es sich? An wen muss(te) das Geld gezahlt werden? Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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