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schwerwiegender Betrug?

Dies ist eine Diskussion zu schwerwiegender Betrug? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #11 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 03:27
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AW: schwerwiegender Betrug?

bei den kundendaten hat xy die adresse der kunden geändert und "zu händen xy" eingetragen...

xy möchte sich nocheinmal sehr für die schnelle beratung bedanken und wird sich jetzt überlegen was sie tun wird. es wird wohl so aussehen das xy in 4 stunden und 35 min vor der nächsten anwaltskanzlei steht und das ganze in die wege leitet auch wenn xy sehr traurig darüber ist da sie sich gerade ein eigenes gefestigtes leben aufbaut und im falle einer verurteilung angst um ihren mann und ihr ungeborenes kind hat.

xy hat desweiteren noch eine andere frage und zwar wie es um die bezahlung des anwalts und der gerichtskosten steht da sie keinerleit einkommen hat sondern nur hartzIV bezieht.

mfg
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  #12 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 03:40
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AW: schwerwiegender Betrug?

Zitat:
Zitat von jenna_uq
bei den kundendaten hat xy die adresse der kunden geändert und "zu händen xy" eingetragen...
Okay. Damit bleibt es leider bei den vorstehenden Ausführungen.

Zitat:
Zitat von jenna_uq
xy möchte sich nocheinmal sehr für die schnelle beratung bedanken und wird sich jetzt überlegen was sie tun wird. es wird wohl so aussehen das xy in 4 stunden und 35 min vor der nächsten anwaltskanzlei steht und das ganze in die wege leitet auch wenn xy sehr traurig darüber ist da sie sich gerade ein eigenes gefestigtes leben aufbaut und im falle einer verurteilung angst um ihren mann und ihr ungeborenes kind hat.
Wie gesagt, gerne geschehen...

Es spricht für XY, dass sie einsichtig ist. Sie sollte daher den Kopf nicht hängen lassen, zumal sie zumindest schon diese Einsicht und eine günstige Sozialprognose (Mann und Kind) vorweisen und vortragen kann. Dies wird auch ein Anwalt entsprechend zu verwerten wissen und ggf. kann der RA einen Strafantrag ja noch abwenden...

Zitat:
Zitat von jenna_uq
xy hat desweiteren noch eine andere frage und zwar wie es um die bezahlung des anwalts und der gerichtskosten steht da sie keinerleit einkommen hat sondern nur hartzIV bezieht.
Da XY noch 20 Jahre zu sein scheint, so kann sie bei der Jugendgerichtshilfe vorsprechen.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird ihr evtl. ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
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  #13 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 03:59
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AW: schwerwiegender Betrug?

xy dankt für die aufmunternden worte.
xy stellt aber abermals eine frage und zwar wie es denn dann bei der beratung beim anwalt aussieht - die ja auch etwas kostet und nicht zu wenig.
xy kann dieses geld leider in keinster art und weise stellen...
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