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schwerwiegender Betrug?

Dies ist eine Diskussion zu schwerwiegender Betrug? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 13.10.2009, 23:51
Boardneuling
 
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Unhappy schwerwiegender Betrug?

Fallbeispiel:

Die fiktive Person genannt "xy" ist 20 Jahre alt und ist durch blöde Umstände und Naivität ganz tief (auf deutsch geagt in die ******* gerutscht).

Von Anfang an.

XY war in einer Fernbeziehung. Ihr Partner war ein Jahr jünger und die Beiden hatten natürlich das Problem die Ferne unter der Woche zu überbrücken mit Kontakt durch Telefon.
XY hat einen Partnervertrag auf Ihren Namen für den Partner abgeschlossen.
Im Okt 2008 ist XY dann in den Ort ihres Partners auf Bitten von ihm gezogen. Die Beziehung wurde nach dem Umzug dann von dem Partner in einer Nacht und Nebel Aktion beendet.
Diese Person hat dann noch mit dem Handy telefoniert bevor er es ihr zurückgegeben hat.
Die nächste Rechnung war so hoch das XY sie nicht zahlen konnte.
Alles kam nach und nach und XY kam mit den Zahlungen nicht hinterher.
Auch die Mieten ihre eigene Handyrechnung und den Dispositionskredit konnte sie nicht mehr begleichen.
Nach einem halben Jahr hatte sich eine beachtliche Summe von fast 10.000 € angehäuft.
XY hat im April 09 in einem Callcenter angefangen zu arbeiten und musste leider eine Privatinsolvenz andenken. Sie hat dann von einer "freundin" den Tipp bekommen auf den Namen von anderen Leuten Sachen bei Versandhäusern zu bestellen und diese im Internet zu verkaufen.
Die Sachen sollte Sie auf Raten bestellen und dann das was an Gewinn übrig bleibt benutzen um die eigenen Schulden zu begleichen.
Endeffekt vom Lied ist das XY auf ca 20 verschiedene Namen bei 3 großen Versandhäusern bestellt hat.
Die bestellten Sachen sind mit der "Freundin über den Berg".
Es ist nicht nachzuweisen wer diese Freundin ist.
XY denkt über eine Selbstanzeige nach.
Das Problem ist das sie auch jede Strafe akzeptiert die ihr für diesen Betrug auferlegt wird.
Das Problem ist allerdings das neben einer Gefängnisstrafe eine Geldstrafe zu erwarten ist. Die würde dann aber mit in die Insolvenz laufen. Aber XY ist sich überhaupt nicht sicher ob das überhaupt geht.
XY möchte endlich alles aufklären.
XY wird nächstes Jahr im April heiraten und ist dabei ihr Abitur welches Sie bei ihrem Umzug abgebrochen hat.
XY bereut das alles sehr und wünschte sich sie könnte die Raten einfach bezahlen welches Ihr nicht möglich ist und es gibt auch niemanden der ihr das Geld leihen könnte...
XY ist unschlüssig was sie machen soll...
Vielleicht kann jemand seinen "Senf" dazubeitragen....

XY
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Alt 14.10.2009, 00:01
V.I.P.
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

Hi...

Abitur...aha....Satzbau und Deutsch wird da ja nicht gefragt hoffe ich mal !!

OK..also ....sie sollten einfach mal schreiben was Ihnen in welchem Umfang und welcher Schadenshöhe konkret droht !!
Da sie ja von Selbstanzeige sprechen, ist die Sache möglicherweise noch NICHT aktenkundig....
Eine SA hat natürlich durchaus Vorteile....

Alter ?? Vorstrafen ?? Schadenshöhe ??

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 00:07
Boardneuling
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

XY hat keine Ahnung welche Strafe ihr droht. Das ist ihr auch soweit es geht egal das sie weiß das das etwas war was nicht legal ist und sie bereit ist sich jeder Strafe zu stellen da sie nuneinmal kaum das Glück haben wird im Lotto zu gewinnen oder zu erben um die Rechnungen zu begleichen.
Es handelt sich um einen Gesamtbetrag bei ca. 10.000 €.
XY hat keine Vorstrafen.
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  #4 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 01:52
V.I.P.
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

Der Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB ist erfüllt - der Strafrahmen beträgt bis zu 5 Jahre Haft oder Geldstrafe.

Möglicherweise ( je nach Bestellverlauf ) kommt erschwerend hinzu, dass XY die Tat ggf. in Tateinheit mit der Fälschung beweiserheblicher Daten ( § 269 StGB ) begangen hat. Dies wird ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Eine Selbstanzeige ( ggf. nach anwaltlicher Beratung ) ist dringend zu empfehlen. Dieser Schritt wird - wie Radiomann1 bereits anführte - bei der Strafzumessung ggf. strafmildernd berücksichtigt werden.

Eine Bewährungsstrafe ist m.E. nicht ausgeschlossen...

Leider ist der Sachverhalt etwas dünn, so dass man hier keine genauere Einschätzung abgeben kann.

Bezüglich Geldstrafe und Privatinsolvenz:

Eine Geldstrafe soll Sanktionscharakter haben- falls XY zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt würde, so wäre diese daher von der Restschuldbefreiung nicht erfasst.

Anstelle einer uneinbringlichen Geldstrafe würde wiederum Ersatzfreiheitsstrafe treten.

Falls XY also mit Geldstrafe belegt wird, so sollte er/sie sich mit dem Gedanken der Ratenzahlung beschäftigen, soweit er/sie die Raten ggf. aus nicht pfändbarem Einkommen stemmen könnte. Eine Gläubigerbegünstigung läge nicht vor, da nicht pfändbares Einkommen ohnehin nicht unter Insolvenzgläubigern verteilt wird.

Andernfalls bestünde noch weiterhin die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit aufzunehmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 02:18
V.I.P.
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

Es fällt mir gerade noch auf, dass es sich offensichtlich um mehrere Taten handeln soll....

Diese würden der Gesamtstrafenbildung unterliegen, sofern diese Taten auch tatmehrheitlich zueinander stehen -> folglich wird das Gericht eine tat- und schuldangemesse Gesamtstrafe ausurteilen.

Aufgrund der Schadenshöhe kann dies m.E durchaus eine Freiheitsstrafe sein. Da XY nicht vorbestraft ist, wird diese sich im Rahmen bis zu 2 Jahren bewegen und ggf. zur Bewährung ausgesetzt werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 02:27
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AW: schwerwiegender Betrug?

wie sicher könnte xy mit einer bewährungsstrafe rechnen?

xy möchte sich für die antworten bedanken und ist aufjedenfall aufgeklärt auch wenn es sehr niederschmetternd ist.

xy stellt sich außerdem die frage ob es helfen könnte persönlich oder mit einem anwalt kontakt mit den versandhäusern aufzunehmen- die tat zu gestehen und um eine ratenzahlung zu bitten ohne anzeige mit dem vermerk das über eine selbstanzeige nachgedacht wurde.
xy stellt sich die frage wie wahrscheinlich es sein könnte das die versandhäuser darauf eingehen??
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 02:38
V.I.P.
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

Gerne geschehen...

1. Frage:
Wenn XY so einsichtig sein soll und im Verfahren den Sachvehalt so oder ähnlich vorträgt, wie hier dargestellt, so kann er/sie durchaus mit der Aussetzung zur Bewährung rechnen.

2. Frage:
Natürlich kann dies helfen und eine Strafanzeige abwenden, insofern in der Angelegenheit nicht bereits Strafantrag gestellt wurde.

Fraglich ist nur inwieweit die Versandhäuser darauf eingehen werden, da die Schadenshöhe schon beträchtlich ist und eine Ratenzahlung ausweislich Ihrer Schilderungen offensichtlich nur in sehr kleinen Raten erfolgen kann.

Es käme allerdings auf einen Versuch an - hierzu sollte man sich m.E. aber anwaltlich beraten lassen.

Eine kleine Gegenfrage:
Warum soll denn der Aufenthaltsort der "Freundin" (welche offenbar auch die bestellte Ware hat) nicht festgestellt werden können und wie kam diese ominöse Freundin an die von XY bestellten Waren?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 02:54
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AW: schwerwiegender Betrug?

zu der 2. frage:
es wurde noch kein strafantrag gestellt. xy hat jetzt gerade die erst mahnung auf den namen der anderen personen erhalten.

es handelt sich um drei versandhäuser
1. versandhaus ca 6.000€
2. versandhaus ca. 2.500€
3. versandhaus ca. 2.000€

die freundin war eine flüchtige bekannte der xy im leicht berauschten zustand ihre sorgen der schulden erzählt hat.
xy fragt sich inwieweit diese freundin wichtig ist da xy die alten kundeninformationen rausgesucht hat und auf sie die empfängerin der pakete war?
der großteil der bestellten ware (der erste schub der kam) ist weg... einzelne andere sachen hat xy irgendwann selber verwendet da das versuchte sogenannte "powerselling" in keinster art und weise geklappt hat...

xy kann also im endeffekt nur darauf hoffen eine freundliche richterin zu erwischen sodass sie zu einer bewährungsstrafe verurteilt wird.

xy bereut wirklich sehr was sie getan hat und sieht auch voll und ganz ein das dies nicht korrekt war und versichert auch soetwas NIE WIEDER zu tun.
xy hat ein kompliziertes leben von anfang an gehabt und ist leichtgläubig auf zwei personen reingefallen obwohl sie nie etwas böses im sinn hatte. xy möchte keinen mitleid und es soll auch keinerechtfertigung sein.
xy hatte außerdem vor die sachen zu bezahlen! sie wollte niemals es nicht bezahlen und andere leute damit in schwierigkeiten bringen...

xy ist verzweifelt
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  #9 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 02:59
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AW: schwerwiegender Betrug?

"xy kann also im endeffekt nur darauf hoffen eine freundliche richterin zu erwischen sodass sie zu einer bewährungsstrafe verurteilt wird."

xy möchte sich für diesen satz entschuldigen da dieser satz sehr unangepasst war.
xy ist sich bewusst das es ihre eigene schuld ist das sie in diese situation gekommen ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.10.2009, 03:18
V.I.P.
 
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AW: schwerwiegender Betrug?

Okay. Hier ist der Sachverhalt leider etwas undurchsichtig:


Zitat:
Zitat von jenna_uq
zu der 2. frage:
es wurde noch kein strafantrag gestellt. xy hat jetzt gerade die erst mahnung auf den namen der anderen personen erhalten.
Wie erhält XY Kenntnis von der Mahnung? Wurde ein fiktiver Name aber unter der Adresse von XY bei der Bestellung angegeben?


Zitat:
Zitat von jenna_uq
die freundin war eine flüchtige bekannte der xy im leicht berauschten zustand ihre sorgen der schulden erzählt hat.
xy fragt sich inwieweit diese freundin wichtig ist da xy die alten kundeninformationen rausgesucht hat und auf sie die empfängerin der pakete war?.
Die "Freundin" ist von daher wichtig, weil sie sich offensichtlich ebenfalls strafbar gemacht hat zumindest Beihilfe zu einer Straftat geleistet hat und weiter wohl einen Teil der Ware besitzt.

Zitat:
Zitat von jenna_uq
der großteil der bestellten ware (der erste schub der kam) ist weg... einzelne andere sachen hat xy irgendwann selber verwendet da das versuchte sogenannte "powerselling" in keinster art und weise geklappt hat...

Glücklicherweise (für XY) hat das nicht geklappt...

Zitat:
Zitat von jenna_uq
xy kann also im endeffekt nur darauf hoffen eine freundliche richterin zu erwischen sodass sie zu einer bewährungsstrafe verurteilt wird.

Auch wenn XY zum Zeitpunkt der Tatbegehung Heranwachsende(r) war, so wäre aufgrund der Höhe und Tatmehrheit m.E. die Anwendung von Jugendstrafrecht i. S. d. JGG (Jugendgerichtsgesetz) eher unwahrscheinlich.

Lediglich das Gebaren vor dem Strafantrag, ggf. während des Verfahrens und ein ähnlicher Sachvortrag wie eingangs und nachstehend:

Zitat:
Zitat von jenna_uq
xy bereut wirklich sehr was sie getan hat und sieht auch voll und ganz ein das dies nicht korrekt war und versichert auch soetwas NIE WIEDER zu tun..
lässt ggf. eine milde Strafe erwarten.


Hieraus...

Zitat:
Zitat von jenna_uq
xy hat ein kompliziertes leben von anfang an gehabt und ist leichtgläubig auf zwei personen reingefallen obwohl sie nie etwas böses im sinn hatte. xy möchte keinen mitleid und es soll auch keinerechtfertigung sein.
xy hatte außerdem vor die sachen zu bezahlen! sie wollte niemals es nicht bezahlen und andere leute damit in schwierigkeiten bringen...
wäre ein Betrug in der Höhe und in mehreren Fällen allerdings weder gerechtfertigt noch entschuldigt.

Es bliebe nur, einem/einer Person XY alles Gute zu wünschen und dringend anzuraten, dass er/sie künftig nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten wird...
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