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Schweigepflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Schweigepflicht? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 15:33
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Schweigepflicht?

Angenommen Person X begeht Diebstahl. Eine Person B wäre Polizist und hätte durch den Computer einblick in die Akte. Dürfte Person B Informationen aus der Akte an seinen Sohn weitergeben? Wenn nicht, und er es trotzdem machen würde, mit welchen Konsequenzen müsste Person B rechnen?
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Alt 16.04.2009, 14:24
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AW: Schweigepflicht?

.. ict der sohn von B zufällig staatsanwalt ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.04.2009, 20:00
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AW: Schweigepflicht?

Nein,.. ist er nicht. Noch gar nicht berufstätig
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Alt 19.04.2009, 17:03
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AW: Schweigepflicht?

Hi...

naja das ist eine klare Sache

Der Beamte macht sich einer Verletzung von Dienstgeheimnissen sogar Strafbar...hätte Straf und Disziplinarische Folgen, aber die Beweisbarkeit ...an der wirds halt schon wieder scheitern...ich halte so ein Vorgehen nämlich leider für "An der Tagesordnung" !!


Gruß

Chris
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  #5 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 21:36
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AW: Schweigepflicht?

Naja, aber ich denke das beweisen wäre nicht so das Problem, immerhin.. gibt es keine andere Möglichkeit, dass der Sohn sonst an solche Informationen kommen würde! Also könnte man den Polizisten sogar anzeigen?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.04.2009, 21:44
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AW: Schweigepflicht?

Zitat:
Zitat von cloud08
Naja, aber ich denke das beweisen wäre nicht so das Problem, immerhin.. gibt es keine andere Möglichkeit, dass der Sohn sonst an solche Informationen kommen würde! Also könnte man den Polizisten sogar anzeigen?

Hi...

man könnte nicht sogar, sondern man sollte dies sogar unbedingt tun..es muß aber absolut klar sein, das hierfür HIEB und STICHFESTE BEWEISE vorhanden sein müssen...das ganze kann wenn letzteres nicht der Fall ist, ÜBEL nach hinten losgehen..
Sollte aber wie gesagt der Beamte Dienstgeheimnisse weitergeben, so wäre bzw ist das eine Sauerei von besonderer Güte und MUSS bzw DARF keinesfalls folgenlos bleiben.


Gruß

Chris
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