Dies ist eine Diskussion zu Schubsen bei verbaler Belästigung legitim? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Schubsen bei verbaler Belästigung legitim? die Alkoholisierte Person A belästigt die beiden weiblichen personen B und C verbal.(Person A deutet an sie die Treppe hinunterzuwerfen falls B und C nicht mit A reden würden).Person D wird hinzugerufen und schubst Person A ohne A dabei zu Boden zu werfen oder zu verletzen.A droht D mit einer Anzeige muss hat D mit juristischen Konsequentzen zu rechnen? MFG D |
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| AW: Schubsen bei verbaler Belästigung legitim? Zitat:
Meiner Meinung nach hat D nichts zu befürchten, wenn A keine Schäden von der Schubsattacke davon getragen hat, sondern lediglich für einen kurzen Moment im Liebestaumel den Boden geküsst und umgarnt hat. Schließlich hat D den weiblichen Personen B und C geholfen und somit vor einem eventuell tätigen Übergriff durch A geschützt / bewahrt.
__________________ Mit bescheidener Meinung Jascha Vossel Von mir gibt es weder eine Rechtsberatung, noch Fallbeispiele aus der realen Welt. Meine Beiträge sind rein fiktiver Natur; Sowohl die Fragen als auch die Antworten. |
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| AW: Schubsen bei verbaler Belästigung legitim? Hallo, ich wage zu bezweifeln, ob sich der A am nächsten Tage tatsächlich zu einer Anzeige durchringen konnte. Und falls doch, kann ich mir den Gesichtsausdruck der aufnehmenden Polizeibeamten lebhaft vorstellen. Letztlich kann ich meinem Vorredner nur zustimmen - D hat wohl nichts zu befürchten. Ich hoffe die erretteten Damen haben sich entsprechend erkenntlich gezeigt! MfG
__________________ Das ist nur meine bescheidene Meinung |
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