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Schubsen bei verbaler Belästigung legitim?

Dies ist eine Diskussion zu Schubsen bei verbaler Belästigung legitim? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 11.09.2006, 15:49
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Schubsen bei verbaler Belästigung legitim?

Mein Szenario sieht wie folgt aus:
die Alkoholisierte Person A belästigt die beiden weiblichen personen B und C verbal.(Person A deutet an sie die Treppe hinunterzuwerfen falls B und C nicht mit A reden würden).Person D wird hinzugerufen und schubst Person A ohne A dabei zu Boden zu werfen oder zu verletzen.A droht D mit einer Anzeige muss hat D mit juristischen Konsequentzen zu rechnen?
MFG D
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2006, 09:18
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AW: Schubsen bei verbaler Belästigung legitim?

Zitat:
Zitat von Antkowiak(ersti
Mein Szenario sieht wie folgt aus:
die Alkoholisierte Person A belästigt die beiden weiblichen personen B und C verbal.(Person A deutet an sie die Treppe hinunterzuwerfen falls B und C nicht mit A reden würden).Person D wird hinzugerufen und schubst Person A ohne A dabei zu Boden zu werfen oder zu verletzen.A droht D mit einer Anzeige muss hat D mit juristischen Konsequentzen zu rechnen?
MFG D
Zivilcourage ick liebe Dir wa

Meiner Meinung nach hat D nichts zu befürchten, wenn A keine Schäden von der Schubsattacke davon getragen hat, sondern lediglich für einen kurzen Moment im Liebestaumel den Boden geküsst und umgarnt hat. Schließlich hat D den weiblichen Personen B und C geholfen und somit vor einem eventuell tätigen Übergriff durch A geschützt / bewahrt.
__________________
Mit bescheidener Meinung
Jascha Vossel

Von mir gibt es weder eine Rechtsberatung,
noch Fallbeispiele aus der realen Welt.
Meine Beiträge sind rein fiktiver Natur;
Sowohl die Fragen als auch die Antworten.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2006, 16:44
V.I.P.
 
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AW: Schubsen bei verbaler Belästigung legitim?

Hallo,

ich wage zu bezweifeln, ob sich der A am nächsten Tage tatsächlich zu einer Anzeige durchringen konnte.
Und falls doch, kann ich mir den Gesichtsausdruck der aufnehmenden Polizeibeamten lebhaft vorstellen.

Letztlich kann ich meinem Vorredner nur zustimmen - D hat wohl nichts zu befürchten.

Ich hoffe die erretteten Damen haben sich entsprechend erkenntlich gezeigt!



MfG
__________________
Das ist nur meine bescheidene Meinung
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