Dies ist eine Diskussion zu Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? Person A ist völlig verunsichert, denn sie hat mit sowas überhaupt keine Erfahrung. Kann Person A denn nun alleine hingehen oder kann sie sich damit in Schwierigkeiten bringen? Was könnte denn passieren, wenn eine unschuldige Person eine Aussage ohne Anwalt macht? Danke für jede Antwort. |
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| AW: Bin unschuldig, kann ich ohne Anwalt zur Befragung? Tja, es dürfen nur fiktive Fälle mit Personen X und Y beatwortet werden. Wenn das heute noch klappt, bekommst Du wohl heute noch Antworten. Schau diesbezüglich bitte mal in die Forenregeln.
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Bin unschuldig, kann ich ohne Anwalt zur Befragung? Ich würde sagen, wenn es sogar eine Hausdurchsuchung bei A gab NUR mit Anwalt - Hausdurchsuchungen werden ja nicht gerade leichtfertig ausgestellt, das ist schon eine "ernstere" Sachlage. Ohne Rechtsbeistand kann sich A hier möglicherweise ohne das selbst zu merken noch viel mehr in Schwierigkeiten bringen ..... ich würde auf gar keinen Fall bei einer bereits erfolgten Hausdurchsuchung noch irgendwas ohne Anwalt machen, dass Beamte vor Ort immer freundlich und nett sind, ist klar, die wollen ja was verwertbares herausbekommen. |
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| AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? A kann der Vorladung zur Vernehmung folge leisten. Ein rechtl. "MUSS" gibt es nicht. Der Umkehrschluß aus StPO begründet dieses ebenso. Bei 1900 durch rechtswidrige Handlung stellt auch einen schwerwiegenden Tatbestand da. Zur Beweissicherung ist eine HD sehr vorteilhaft sowohl seitens der StA und des Beschuldigten. Wenn nichts gefunden wurde spricht das nicht gerade für die Schuld einer Person. |
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| AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? Ich denke auch, dass Person A NIE ohne Anwalt hingehen sollte. ich schließe mich also den Fachleuten an. Tschüss, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? Ich seh' es anders und meine, dass man auch ohne Anwalt getrost seine Aussage machen kann, wenn man unschuldig ist und nichts zu verbergen hat...die These, dass die böse Polizei einen übern Tisch zieht, nur um einen Täter zu haben, halte ich für ein Märchen. Aber ich weiß, damit bin ich im Forum in der Minderheit. Und die Anwälte wollen ja schließlich auch leben, gegönnt sei's ihnen. Schaden wird's jedenfalls nicht, einen zu beauftragen.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? So gesehen...
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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