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Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

Dies ist eine Diskussion zu Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 22.03.2007, 19:58
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Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

Person A ist unschuldig in eine dumme Situation hereingeraten. Eine Freundin von A hat eine Abrechnung eines Kaufhauses bekommen, bei dem man über die Kundenkarte einkaufen kann. Sie soll zweimal für insgesamt 1900 € Einkäufe getätigt haben, was sie aber nicht getan hat und das natürlich auch bestritten hat. Sie hat die Kundenkarte immer zu Hause gehabt und schon seit längerem nicht mehr benützt. Das Kaufhaus hat Strafanzeige gestellt und die Freundin von A hat eine Liste aller Leute abgeben müssen, die im Zeitraum der Einkäufe in ihrer Wohnung waren (ca. 10 Tage) . Person A steht auch mit auf dieser Liste und hat das Pech, einen Tag vor dem ersten Einkauf in ihrer Wohnung und ein paar Tage nach dem zweiten Einkauf ebenfalls (sogar kurz mal alleine) in der Wohnung gewesen zu sein. A hätte also tatsächlich die Karte für ein paar Tage "ausleihen" können, um damit auf Kosten der Freundin einkaufen zu gehen. Die Polizei sieht A nun wohl als Haupt-Tatverdächtigen und hat sogar eine Hausdurchsuchung durchgeführt (bei der natürlich nichts gefunden wurde, denn A hat die Tat ja nicht begangen). Nun soll A morgen früh zu einer Befragung kommen, bei der auch Fingerabdrücke genommen werden. Von verschiedenen Rechtsfachleuten (auch Anwälten) wird der Person A nun EINDRINGLICH davon abgeraten, ohne einen Anwalt dorthin zu gehen. A möchte allerdinges gerne hingehen, weil sie ja unschuldig ist und daher meint, nichts befürchten zu müssen. Außerdem ist A froh, wenn sie als Tatverdächtige aufgrund der Fingerabdrücke ausgeschlossen werden kann. A fragt sich nun, ob es denn so "gefährlich" sein kann, so einen Termin ohne Anwalt wahrzunehmen, kann eine Person denn hier wirklich in Schwierigkeiten kommen, ohne die Tat begangen zu haben?

Person A ist völlig verunsichert, denn sie hat mit sowas überhaupt keine Erfahrung.
Kann Person A denn nun alleine hingehen oder kann sie sich damit in Schwierigkeiten bringen? Was könnte denn passieren, wenn eine unschuldige Person eine Aussage ohne Anwalt macht?
Danke für jede Antwort.
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Alt 22.03.2007, 20:01
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AW: Bin unschuldig, kann ich ohne Anwalt zur Befragung?

Tja, es dürfen nur fiktive Fälle mit Personen X und Y beatwortet werden.
Wenn das heute noch klappt, bekommst Du wohl heute noch Antworten.
Schau diesbezüglich bitte mal in die Forenregeln.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 15.05.2007, 16:19
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AW: Bin unschuldig, kann ich ohne Anwalt zur Befragung?

Ich würde sagen, wenn es sogar eine Hausdurchsuchung bei A gab NUR mit Anwalt - Hausdurchsuchungen werden ja nicht gerade leichtfertig ausgestellt, das ist schon eine "ernstere" Sachlage.

Ohne Rechtsbeistand kann sich A hier möglicherweise ohne das selbst zu merken noch viel mehr in Schwierigkeiten bringen ..... ich würde auf gar keinen Fall bei einer bereits erfolgten Hausdurchsuchung noch irgendwas ohne Anwalt machen, dass Beamte vor Ort immer freundlich und nett sind, ist klar, die wollen ja was verwertbares herausbekommen.
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Alt 25.05.2008, 01:07
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AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

A kann der Vorladung zur Vernehmung folge leisten. Ein rechtl. "MUSS" gibt es nicht. Der Umkehrschluß aus StPO begründet dieses ebenso.

Bei € 1900 durch rechtswidrige Handlung stellt auch einen schwerwiegenden Tatbestand da. Zur Beweissicherung ist eine HD sehr vorteilhaft sowohl seitens der StA und des Beschuldigten. Wenn nichts gefunden wurde spricht das nicht gerade für die Schuld einer Person.
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Alt 25.05.2008, 10:41
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AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

Ich denke auch, dass Person A NIE ohne Anwalt hingehen sollte. ich schließe mich also den Fachleuten an.

Tschüss, Domingo
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Alt 28.05.2008, 00:50
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AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

Ich seh' es anders und meine, dass man auch ohne Anwalt getrost seine Aussage machen kann, wenn man unschuldig ist und nichts zu verbergen hat...die These, dass die böse Polizei einen übern Tisch zieht, nur um einen Täter zu haben, halte ich für ein Märchen.

Aber ich weiß, damit bin ich im Forum in der Minderheit. Und die Anwälte wollen ja schließlich auch leben, gegönnt sei's ihnen. Schaden wird's jedenfalls nicht, einen zu beauftragen.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 21:20
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AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

So gesehen...
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  #8 (permalink)  
Alt 28.05.2008, 22:02
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AW: Person A ist unschuldig, kann sie ohne Anwalt zur Befragung?

Zitat:
Zitat von regloh
Und die Anwälte wollen ja schließlich auch leben, gegönnt sei's ihnen.
Viele, die die von Dir nicht geteilte Meinung vertreten, sind keine Anwälte. Und zumindest einer, der Deiner Meinung ist, ist einer...
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