Dies ist eine Diskussion zu Notwehr oder nicht? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Notwehr oder nicht? Person A beschliesst die Musik leiser zu machen und für eine kurze Zeit ist Funkstille zwischen den Beiden. Nach ungefähr 5Minuten beschwert sich B wieder wegen der Musik von A. Dieses mal blcokt A jedoch ab und sagt:"Ist mir doch egal". Daraufhin gibt B ihm 2 Ohrfeigen über einem küurzeren Zeitraum hinweg. Wie könnte A sich nun effektiv dagegen wehren,aber sich schlussendlich noch aufs Notwehrrecht berufen? |
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| AW: Notwehr oder nicht? keinesfalls die Kehle durchschneiden ![]() Kommen jetzt mehr so Beiträge??? Lg. Hier Zeugen, wie auch den Busfahrer um Beistand bitten, die Polizei rufen! Eventuell zurückschlagen
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Notwehr oder nicht? Was wäre wenn? ![]() Obwohl...Kehle durchschneiden wäre doch in diesem Fall die beste Lösung :P |
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| AW: Notwehr oder nicht? Monaco hat den Finger in die richtige Wunde gelegt. Kompliment.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Notwehr oder nicht? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Notwehr oder nicht? Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Notwehr oder nicht? Gäbe/gibt es denn Richtwerte für die Dezibel usw.? Bei wiki habe ich auf die Schnelle für die Annahme von Gehörschäden den Wert von 90 dB bei längerfristiger Einwirkung und von 120 dB bei kurzfristiger Einwirkung gefunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel). Wie sollte das festgestellt werden? Hat z.B. eine Polizeiwache ein Meßgerät? |
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| AW: Notwehr oder nicht? Danke für den link - also sind die in wiki angegebenen Werte richtig. Man müsste den Täter dazu bringen seinen Walkman zu Beweissicherungsgründen aus der Hand zu geben... Dann müssten Zeugen darauf achten, dass sich die Lautstärke nicht nicht z.B. durch Bewegungen des Busses verstellt... - wie sollte so eine KV tatsächlich ermittelbar sein? |
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| AW: Notwehr oder nicht? Ich redete von den Ohrfeigen als KV, denn darum geht es doch.
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