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Notwehr oder nicht?

Dies ist eine Diskussion zu Notwehr oder nicht? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 20:13
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Notwehr oder nicht?

Person A sitzt friedlich in einem Bus bis Person B dazukommt und ihn dazu auffordert die Musik etwas leiser zu machen,obwohl sie gar nicht zu hören ist.
Person A beschliesst die Musik leiser zu machen und für eine kurze Zeit ist Funkstille zwischen den Beiden.
Nach ungefähr 5Minuten beschwert sich B wieder wegen der Musik von A.
Dieses mal blcokt A jedoch ab und sagt:"Ist mir doch egal".
Daraufhin gibt B ihm 2 Ohrfeigen über einem küurzeren Zeitraum hinweg.
Wie könnte A sich nun effektiv dagegen wehren,aber sich schlussendlich noch aufs Notwehrrecht berufen?
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Alt 18.05.2007, 20:28
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AW: Notwehr oder nicht?

keinesfalls die Kehle durchschneiden

Kommen jetzt mehr so Beiträge???


Lg.

Hier Zeugen, wie auch den Busfahrer um Beistand bitten, die Polizei rufen!
Eventuell zurückschlagen
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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  #3 (permalink)  
Alt 18.05.2007, 23:30
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AW: Notwehr oder nicht?

Was wäre wenn?
Obwohl...Kehle durchschneiden wäre doch in diesem Fall die beste Lösung :P
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Alt 19.05.2007, 07:07
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AW: Notwehr oder nicht?

Monaco hat den Finger in die richtige Wunde gelegt. Kompliment.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.05.2007, 20:45
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AW: Notwehr oder nicht?

Zitat:
Zitat von Remby
Monaco hat den Finger in die richtige Wunde gelegt. Kompliment.
Was wäre die falsche Wunde gewesen?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 22.05.2007, 11:27
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AW: Notwehr oder nicht?

Zitat:
Zitat von Lord Saddler
Wie könnte A sich nun effektiv dagegen wehren,aber sich schlussendlich noch aufs Notwehrrecht berufen?
Sich an den Fahrer wenden mit der Bitte um Verständigung der Ordnungskräfte, damit die Personalien fest gestellt werden zwecks Strafanzeige nach § 223 StGB und sich woanders hin setzen.
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Alt 22.05.2007, 13:02
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AW: Notwehr oder nicht?

Gäbe/gibt es denn Richtwerte für die Dezibel usw.? Bei wiki habe ich auf die Schnelle für die Annahme von Gehörschäden den Wert von 90 dB bei längerfristiger Einwirkung und von 120 dB bei kurzfristiger Einwirkung gefunden (http://de.wikipedia.org/wiki/Schalldruckpegel).
Wie sollte das festgestellt werden? Hat z.B. eine Polizeiwache ein Meßgerät?
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  #8 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 13:30
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AW: Notwehr oder nicht?

Danke für den link - also sind die in wiki angegebenen Werte richtig.

Man müsste den Täter dazu bringen seinen Walkman zu Beweissicherungsgründen aus der Hand zu geben... Dann müssten Zeugen darauf achten, dass sich die Lautstärke nicht nicht z.B. durch Bewegungen des Busses verstellt... - wie sollte so eine KV tatsächlich ermittelbar sein?
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Alt 22.05.2007, 13:47
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Ich redete von den Ohrfeigen als KV, denn darum geht es doch.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.05.2007, 13:51
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