Dies ist eine Diskussion zu Kosten bei Verteidigung durch Referendar innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Kosten bei Verteidigung durch Referendar die Lektüre der einschlägigen Kommentare hat mich nicht weitergebracht. Daher richte ich meine frage mal an das Forum: Wenn ein Referendar in der Hauptverhandlung die Strafverteidigung übernimmt und einen Freispruch erreicht, übernimmt die Staatskasse dann trotzdem die Kosten der Verteidigung, als ob der Rechtsanwalt selbst da gewesen wäre? Oder besteht die Gefahr, daß der Angeklagte trotz Freispruch die Kanzlei bezahlen muß ? Ich selbst würde behauten, daß die Staatskasse die Verteidigung bezahlt, auch wenn der RA einen Referendar mit Untervollmacht und Einverständis des Angeklagten zum Termin schickt, aber ich bin mir eben nicht sicher. Im Zivilrecht ist die Sache mit der Terminsgebühr bereits klar entschieden. Aber da sieht das Gebührenrecht ja auch etwas anders aus als im Strafrecht. Weiß da jemand was ? Vielen Dank und Gruß Steven |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Ich habe jetzt keine einschlägige Kommentarstelle parat, kann aber keinen stichhaltigen Grund dafür finden, dass die Verteidigung durch einen Referendar nicht unter die "notwendigen Auslagen des Angeklagten" fallen sollte
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Ich schließe mich der Meinung von Domingo an |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Sehe ich im Ergebnis auch so. Aber kann der Referendar die normalen Anwaltsgebühren verlangen, oder gibts da irgendeinen Abschlag? Denn das RVG gilt doch eigentlich nur für Volljuristen (? Sorry, wenn das falsch ist, hab vom Gebührenrecht im Strafverfahren keine Ahnung). Gruß Marcus |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Also soweit ich das RVG kenne ist kein Abschlag vorgesehen. Ich denke hier werden dieselben Gebühren fällig bzw. der Referendar bekommt das selbe. |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Cool, dann muss ich mal schauen, dass ich noch im Laufe meines Refs ein paar Leute dazu bekomme, mich als Pflichtverteidiger anzufordern... ![]() Gruß Marcus |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Hehe, viel Glück! Ein Abschlag wäre meiner Meinung nach auch nicht angebracht, der Referendar muss schließlich das Gleiche leisten wie ein RA. Der Ref verfügt auch über die gleiche Ausbildung lediglich die Praxis fehlt ihm und die lernt er ja gerade dadurch kennen |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Der Referendar hat gar keinen Gebührenanspruch, den hat sein Ausbilder-RA, und zwar in voller Höhe. Beim Freispruch (Respekt, Herr Referendar!) zahlt die Staatskasse alle notwendigen Auslagen des Angeklagten, also natürlich auch die Gebühren des Referendareinsatzes.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Oooch nöööööö!!!! Kann ich doch nichts verdienen!!! |
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| AW: Kosten bei Verteidigung durch Referendar Kopf hoch! Manche Anwälte schieben freiwillig ein paar Euronen in Richtung Referendar rüber. Vor Antritt der Ausbildung abklären!
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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