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Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Dies ist eine Diskussion zu Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:00
Boardneuling
 
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Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen... habe irgendwie sonst im Netz nix wirkliches zu der Frage gefunden, ob der Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Belastungszeugen Kontakt aufnehmen darf und wie is das rechtlich dann zubeurteilen??

Ich danke euch!
LG
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:09
V.I.P.
 
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AW: Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Soweit ich weiß, gibt es dazu keinrlei gesetzliche Regelungen. Ich frag mich nur, was hier unter *Kontaktaufnahme* zu verstehen ist. Je nachdem, können verschiedene rechtliche Tatbestände verwiklicht sein...
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:11
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AW: Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Ich meinte jeglichen Kontakt vom Verteidiger zum Belastungszeugen....
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2010, 19:13
V.I.P.
 
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AW: Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Der Verteidiger darf selber Ermitteln, also auch an zeugen heran treten. Nur diese dahingehend beinflussen, den Beschuldigten / Angeklagten nicht weiter zu belasten, darf er nicht (dann gehts in den Bereich versuchte Strafvereitlung).
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 16:52
V.I.P.
 
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AW: Kontaktaufnahme mit einem Belastungszeugen

Zitat:
Zitat von Girl86
Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir helfen... habe irgendwie sonst im Netz nix wirkliches zu der Frage gefunden, ob der Verteidiger außerhalb der Hauptverhandlung mit einem Belastungszeugen Kontakt aufnehmen darf und wie is das rechtlich dann zubeurteilen??

Ich danke euch!
LG
Natürlich darf er an den Belastungszeugen herantreten, nur wenn er was falsches dann macht, könnte er sich wg. versuchter Strafvereitelung strafbar machen und vom Verfahren ausgeschlossen werden. Dem Angeklagten droht dann auch schnell Uhaft wg Verdunkelungsgefahr. Als Verteidiger tut man gut daran, nur mit größerer Vorsicht mit Belastungszeugen Kontakt aufzunehmen und die Kontaktaufnahme auch zu dokumentieren.
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