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Körperverletzung-Unterkiefer verletzt

Dies ist eine Diskussion zu Körperverletzung-Unterkiefer verletzt innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 16.09.2011, 14:10
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Körperverletzung-Unterkiefer verletzt

Hallo ! Es ist etwas passiert und man macht sich natürlich Sorgen So fange ich an....folgende kurze Story ist passiert!"Typ A" war vor 2 Wochen mit paar Freunden fort.Als er nach Hause wollte, am Ausgang, würde er beschimpft....er wollte aber weggehen...der "Typ B" hat ihn wieder beschimpft und wollte zuschlagen...bevor er das tat, "Typ A" hat ihm eine verpasst. Er ist später ins Krankenhaus gegangen und natürlich Krankenhaus hat eine Anzeige erstattet."Typ B" hat nicht gesagt, wer das war und was passiert ist.Was soll jetzt "Typ A" nach Ihre Meinung tun???Sich selber stellen??Was erwartet ihn, wenn er nicht tut und sie trotzdem erfahren,dass er das war???

Er wohnt in einem Dorf, jeder kennt ihn...es ist dann sehr wahrscheinlich, dass sie es erfahren!!

Danke im Voraus
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Alt 16.09.2011, 14:12
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AW: Körperverletzung-Unterkiefer verletzt

Ich bitte um Antwort !!

Vielen Dank
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Alt 16.09.2011, 15:28
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AW: Körperverletzung-Unterkiefer verletzt

So wie ich das verstanden habe, hat A doch in Notwehr gehandelt, da ja B ihn schlagen wollte. Da B nichts gesagt hat, wird die Sache vermutlich eingestellt. Falls die ermittelnden Beamten zufällig Wind von der Geschichte kriegen, werden A und B sicherlich befragt. B hat bislang nichts gesagt. Wenn A auch nichts sagt oder eben doch (Notwehr), so passiert vermutlich nichts.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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Alt 30.09.2011, 19:16
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AW: Körperverletzung-Unterkiefer verletzt

Die rechtlich richtige einwandfreie Variante ist so... Trotz der Verletzungen des Typ B handelt es sich tatbestandsmäßig um eine Körperverletzung, dieses stellt ein Mischantragsdelikt dar, das heißt, die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn sie Staatsanwaltschaft sieht ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung. Nun denn, ich glaube nicht, dass das hier der Fall sein wird.

Sollte die Polizei davon "Wind" bekommen, ist es rein rechtlich so, dass eine Anzeige gefertigt werden muss, diese jedoch, sollte Typ B keinen Strafantrag stellen, die ganze Anzeige bei der StA eingestellt wird.

Praktisch würde ich in dem Fall zum Nichtstun raten. Erst wenn Typ B zur Polizei oder StA geht, würde ich etwas zu der Sache aussagen, dann jedoch wäre es gut, wenn es Zeugen gäbe, die man benennen kann. Sollte Typ B inzwischen eingesehen haben, dass er mit einer Anzeige nichts erreichen wird, dann ist die Sache sowieso gegessen.

Ansonsten denke ich bei der Schilderung des Sachverhalts genau wie 2much. Die Tat könnte durch Notwehr gerechtfertigt sein, daher dürfte die StA, selbst wenn Typ B Anzeige erstattet das Verfahren einstellen.
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