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Klageerzwingungsverfahren StPO

Dies ist eine Diskussion zu Klageerzwingungsverfahren StPO innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 25.07.2007, 20:11
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Question Klageerzwingungsverfahren StPO

Hallo zusammen,

ich sitze gerade über einer Akte und hänge irgendwie fest Kennt sich hier jemand mit dem Klageerzwingungsverfahren (§§ 171, 172 StPO) aus? Wie baue ich sowas denn am besten auf? Bin für jede Hilfe dankbar!!

Liebe Grüsse
Mia
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  #2 (permalink)  
Alt 27.07.2007, 19:18
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Question AW: Klageerzwingungsverfahren StPO

Hallo ??? keiner hier, dem dazu irgendwas einfällt???
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  #3 (permalink)  
Alt 03.09.2007, 17:32
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AW: Klageerzwingungsverfahren StPO

An welchem Punkt bist du denn?

Erst erfolgt eine einfache Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen durch den Anzeigeerstatter. Diese ist formlos und muß nicht begründet werden.

Wird dieser durch die Staatsanwaltschaft abgeholfen, muß gegen diesen Abhilfebescheid Beschwerde bei der Generalstattsanwaltschaft eingelegt werden. Dies hat durch einen Anwalt zu erfolgen und muß begründet werden.
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