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Hausdurchsuchung / Vorladung

Dies ist eine Diskussion zu Hausdurchsuchung / Vorladung innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 11.11.2008, 14:32
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Hausdurchsuchung / Vorladung

Hallo, folgender theoretischer Fall:


Täter X raubt den Laden von Opfer Y aus und erbeutet EUR 200.

... Es vergehen mehr als 18 Monate ...

Opfer Y meint den Täter auf einem Polizeifoto zu erkennen. Daraufhin durchsucht die Kripo die Wochnung des Beschuldigten A auf der Suche nach einer bestimmten Jacke und Zigaretten einer bestimmten Marke. Die Kripo wird nicht fündig und nimmt nichts mit. A wird als Beschuldigter vorgeladen.

Der Beschuldigte A ist unschuldig und hat nichts im geringsten mit der Tat zu tun. Ein Alibi hat er nicht, denn die Tat liegt über 18 Monate zurück und er kann sich entsprechend nicht mehr erinnern, wo er sich zum genauen Zeitpunkt aufhielt.


Fragen:

1. Soll A bei der Vorladung aussagen er sei unschuldig, oder die Aussage komplett verweigern?

2. Soll A unbedingt jetzt schon einen Anwalt beauftragen oder erst wenn es zu einer Anklage kommt? Welche Möglichkeiten hat A für eine Erstattung der Anwaltskosten, wenn der Verdacht ohne Anklage fallen gelassen wird?

3. Soll A auf einer Gegenüberstellung mit Opfer Y bestehen? Welche Folgen ergeben sich, wenn diese ihre Anschuldigung unerwartet bekräftigen sollte?

4. Die Polizei hat auch A's Fingerabdrücke. A wundert sich, warum diese nicht mit den Abdrücken am Tatort abgeglichen wurden, denn daraus hätte sich die Unschuld von A ergeben. Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus für A?

5. Die Kripo hat A bei der Durchsuchung seine Rechte NICHT vorgelesen. Hierfür ist Mitbewohnerin B Zeuge. Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus für A?

6. A möchte nicht nur, dass die Anschuldigung fallen gelassen wird, sondern er möchte dass seine Unschuld möglichst offiziell bestätigt wird. Welche Möglichkeiten stehen A hierfür zur Verfügung?



Viele viele Fragen, ich danke Euch schon mal im Voraus für Euer Interesse! Sollte ich etwas übersehen haben, freue ich mich über Eure Hinweis!
MfG!
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Alt 01.02.2009, 23:08
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Anwalt einschalten
Kosten werden wohl nicht erstattet
Froh sein das nichts ist
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  #3 (permalink)  
Alt 03.02.2009, 23:42
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Zitat:
Zitat von MoD
1. Soll A bei der Vorladung aussagen er sei unschuldig, oder die Aussage komplett verweigern?
Wenn er unschuldig ist, gibt es eigentlich keinen Gund, die Aussage zu verweigern. Manche sehen das aber anders und meinen, die Polizei würde einen über den Tisch ziehen.

Zitat:
Zitat von MoD
2. Soll A unbedingt jetzt schon einen Anwalt beauftragen oder erst wenn es zu einer Anklage kommt? Welche Möglichkeiten hat A für eine Erstattung der Anwaltskosten, wenn der Verdacht ohne Anklage
fallen gelassen wird?
Ein Anwalt schadet (meistens) nicht. Wenn das Verfahren später eingestellt wird, muss A darauf hinweisen, dass er den Anwalt nur wegen der Durchsuchung zugezogen hat. Dann kann er die Anwaltskosten über das Gesetz zur Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen von der Staatskasse ersetzt verlangen. Das sollte aber auch der Anwalt wissen.

Zitat:
Zitat von MoD
3. Soll A auf einer Gegenüberstellung mit Opfer Y bestehen? Welche Folgen ergeben sich, wenn diese ihre Anschuldigung unerwartet bekräftigen sollte?
Das wäre wohl schlecht für A.

Zitat:
Zitat von MoD
4. Die Polizei hat auch A's Fingerabdrücke. A wundert sich, warum diese nicht mit den Abdrücken am Tatort abgeglichen wurden, denn daraus hätte sich die Unschuld von A ergeben. Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus für A?
A's Unschuld ergibt sich natürlich noch nicht daraus (er könnte ja Handschuhe getragen haben). Wahrscheinlich wurde ein Fingerspurengutachten in Auftrag gegeben, aber das dauert eine Weile.

Zitat:
Zitat von MoD
5. Die Kripo hat A bei der Durchsuchung seine Rechte NICHT vorgelesen. Hierfür ist Mitbewohnerin B Zeuge. Welche Möglichkeiten ergeben sich hieraus für A?
Solange er keine Angaben gemacht hat: Keine.

Zitat:
Zitat von MoD
6. A möchte nicht nur, dass die Anschuldigung fallen gelassen wird, sondern er möchte dass seine Unschuld möglichst offiziell bestätigt wird. Welche Möglichkeiten stehen A hierfür zur Verfügung?
Die Staatsanwaltschaft um einen mit Gründen versehenen Einstellungsbescheid bitten.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2009, 14:46
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Danke für eure Hilfe!

A hätte keinen Anwalt genommen. Das Verfahren wäre 3 Wochen später eingestellt worden. :-)
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Alt 01.04.2009, 11:39
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Wurde die Durchsuchung richterlich angeordnet???
Mit welchen "schwerwiegenden Verdachstmomenten" wurde die Durchsuchung "erschlichen"?
Nach 18 Monaten nach Zigaretten zu suchen, ist wohl eher hirnrissig, Kleidungsstücke müssten doch sehr genau beschrieben worden sein, eine Jacke als Anhaltspunkt scheint mir nicht für eine Durchsuchung auszureichen.
Ist A -vmtl. wegen der Fingerabdrücke in der Kartei- polizeibekannt?

Grundsätzlich ist einer "Einladung" durch die Polizei nicht Folge zu leisten, nicht einmal antworten muss man denen und sollte das auch tunlichst, gerade bei Unschuld, unterlassen. Wer etwas anderes behauptet, steht auf der anderen Seite!!!
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Alt 02.04.2009, 15:49
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Zitat:
Zitat von Anna Nass
Wurde die Durchsuchung richterlich angeordnet???
Mit welchen "schwerwiegenden Verdachstmomenten" wurde die Durchsuchung "erschlichen"?

Schwerwiegender Verdachtmomente bedarf es nicht. Anfangsverdacht reicht aus.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 12:29
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Zitat:
Zitat von Anna Nass
Wer etwas anderes behauptet, steht auf der anderen Seite!!!
Ein doch eher schlichtes Weltbild.
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  #8 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 15:26
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Schlicht ist alles, was mit polizl. Vorladungen zu tun hat, die wollen es sich so einfach wie möglich machen.
Bekannte Anwälte jedenfalls raten dirngend davor ab, irgendwelche Aussagen bei der Polizei zu machen, wer den Eindruck erwecken will, das sei doch alles harmlos, wird seine Gründe dafür haben. Es muss also nicht immer "gross rausgeputzt sein" , schlicht ist auch ganz toll und verhindert im konkreten Fall, dass man sich in irgend etwas hineinreitet.
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  #9 (permalink)  
Alt 03.04.2009, 19:28
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Zitat:
Zitat von Anna Nass
Bekannte Anwälte jedenfalls raten dirngend davor ab, irgendwelche Aussagen bei der Polizei zu machen
Ja, klar tun sie das. Damit haben sie aus ihrer Sicht ja auch vollkommen recht - wenn ein Verteidiger im Spiel ist, ist es natürlich Unfug, Angaben bei der Polizei zu machen. Ohne Anwalt funktioniert das aber eben nicht - sich "totstellen" ist der sicherste Weg auf die Anklagebank. Das werden "bekannte Anwälte" sicher bestätigen.
Wenn also einer unschuldig ist, sich z.B. durch ein Alibi entlasten kann und sich keinen Anwalt nehmen will, ist er meiner Meinung nach besser beraten, sich (am besten schriftlich) bei der Polizei zu äußern als gar nicht zu reagieren.
Muss aber jeder selbst wissen, ich will ja niemanden missionieren.
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Alt 03.04.2009, 22:22
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AW: Hausdurchsuchung / Vorladung

Mit oder ohne Anwalt, keine Aussage bei der Polizei.
Der Weg auf die Anklagebank ist nicht durch Nichtaussage gegeben, sondern durch die Ermittlungen. Wer dabei den Ermittlern hilft, dem ist nicht zu helfen.
Hat mit totstellen nichts zu tun, denn Anklage kann nur erhoben werden, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung gegeben ist, also eine Tat/beteiligung nach Meinung der STA nachgewiesen werden kann.
Jede Äusserung gegenüber Ermittlern kann zu Fehlinterpretationen führen. Was die nicht in der Hand haben, können sie auch nicht verdrehen.
Und sagen sie nicht, dass nicht versucht wird, zu verdrehen, Objektivität ist ein seltenes Gut in Zeiten, wo Erfolgsdruck besteht. Das trifft besonders Vorbestrafte, aber traf auch schon Unschuldige. Bekannt ist ein Fall, indem ein Gutachter auf Grund der Physiognomie einen "Täter überführte", der es dann doch nicht wahr.
Keine Aussage!!!!
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