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Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Dies ist eine Diskussion zu Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 22.07.2009, 22:32
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Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Angenommen gegen eine Person A wurde wegen Schweren Diebstahls ermittelt. Das Verfahren wurde eingestellt.

Nach einiger Zeit würde die Person A wegen eines Ladendiebstahls (einige 100 € Wert) angeklagt, genauer diese hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt.. Der Richter läd aber nicht nur die Zeugen des Ladendiebstahls sondern auch die des Raubes. Der Richter würde durchblicken lassen, daß er auch gleich wegen des Raubes nochmal in dem Verfahren mitermitteln will.

Wäre sowas überhaupt rechtens ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2009, 18:49
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AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Nein, solange keine Nachtragsanklage erhoben wird. Die Anklage beschränkt die Aburteilungsgewalt des Gerichts auf den angeklagten Lebenssachverhalt, die Tat im prozessualen Sinne.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 10:19
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AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Allerdings ist in der HV auch ein Staatsanwalt anwesend - wenn der neue belastende Erkenntnisse bezüglich des Raubes (oder schweren Diebstahls, was war es denn nun?) gewinnt, muss er die Wiederaufnahme der Ermittlungen veranlassen.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 11:29
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AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Zitat:
Zitat von DummeFrage
Das Verfahren wurde eingestellt.
Eine solche Einstellung ist vorläufig, neue Ermittlungen und eine Anklage sind jederzeit möglich.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2009, 13:04
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AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Das ist richtig, aber der Richter des anderen Verfahrens ist nicht befugt, eine Beweisaufnahme zu einem anderen Vorwurf zu erheben als dem angeklagten (vgl. § 264 Abs. 1 StPO).
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  #6 (permalink)  
Alt 05.10.2009, 17:34
thh thh ist offline
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AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ?

Zitat:
Zitat von Clown
Das ist richtig, aber der Richter des anderen Verfahrens ist nicht befugt, eine Beweisaufnahme zu einem anderen Vorwurf zu erheben als dem angeklagten (vgl. § 264 Abs. 1 StPO).
... es sei denn, diese Feststellungen seien zumindest für die Strafzumessung von Bedeutung.
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