Dies ist eine Diskussion zu Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Nach einiger Zeit würde die Person A wegen eines Ladendiebstahls (einige 100 Wert) angeklagt, genauer diese hatte gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt.. Der Richter läd aber nicht nur die Zeugen des Ladendiebstahls sondern auch die des Raubes. Der Richter würde durchblicken lassen, daß er auch gleich wegen des Raubes nochmal in dem Verfahren mitermitteln will. Wäre sowas überhaupt rechtens ? |
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| AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Nein, solange keine Nachtragsanklage erhoben wird. Die Anklage beschränkt die Aburteilungsgewalt des Gerichts auf den angeklagten Lebenssachverhalt, die Tat im prozessualen Sinne. |
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| AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Allerdings ist in der HV auch ein Staatsanwalt anwesend - wenn der neue belastende Erkenntnisse bezüglich des Raubes (oder schweren Diebstahls, was war es denn nun?) gewinnt, muss er die Wiederaufnahme der Ermittlungen veranlassen.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Zitat:
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Das ist richtig, aber der Richter des anderen Verfahrens ist nicht befugt, eine Beweisaufnahme zu einem anderen Vorwurf zu erheben als dem angeklagten (vgl. § 264 Abs. 1 StPO). |
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| AW: Hauptverhandlung als Ermittlungsquelle zu einem anderen Tatvorwurf ? Zitat:
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