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Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE

Dies ist eine Diskussion zu Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 07.06.2007, 13:22
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Exclamation Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE

Hallo,

A soll demnächst sein erstes Verteidigerplädoyer halten, aber weiß nicht genau, wie er taktisch klug vorgeht.

1. Muss er die Dinge ansprechen, die gegen den Angeklagten sprechen? Was sollte er auch keinen Fall tun und was ganz unbedingt?

2. Muss er immer weniger beantragen, als der Staatsanwalt oder kann er auch das gleich Strafmaß beantragen, aber eben z.B. mit Bewährung?

3. Kann er auch einfach nur einen mildes Urteil ohne konkreten Antrag fordern?

Hat jemand einen schönen Aufbau für das Plädoyer parat?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2007, 16:49
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AW: Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE

zu 1) Sollte er möglichst vermeiden, es seie denn er kann sie entkräften z. B. "... der Angeklagte hat das Messer zwar bei sich getragen, aber nur um sich im FAll eines Falles zu verteidigen; und nicht um damit auf den Geschädigten loszugehen." (Ist vielleicht dumm gewählt aber mir fällt nichts besseres ein.)

zu 2) er kann sich auch jederzeit den Antrag der Staatsanwaltschaft anschließen (machen ja auch viele Angeklagte die Geständig sind, wenn sie froh sind, daß der Staatsanwalt keine höhere Strafe fordert )

zu 3) Denke mal daß das auch für den Mandanten nicht so klasse aussieht, man sollte sich doch schon auf ein Maß festlegen als Verteidiger. Ist doch sowieso der Richter der entscheidet und da kann es auch mal sein daß er unter beiden Anträgen entscheidet. Er muß ja ausurteilen was er vertreten kann und ist dabei in keinster Weise an irgendwelche Anträge gebunden.

Ansonsten ist der Aufbau doch so ziemlich der gleiche wie bei dem Staatsanwaltlichen Plädoyer, bloß daß man die belastenden Punkte einfach außen vor läßt.


Für A's "Feuerprobe"
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2007, 17:37
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AW: Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE

Dem schließe ich mich weitestgehend an. Wiederholungen der von der StA festgestellten Fakten nerven nur, wenn sie im Plädoyer nicht einer anderen Wertung zugeführt werden. Allerdings ist es gerade bei geständigen Angeklagten durchaus üblich, dass der Verteidiger keinen konkreten Antrag zur Strafhöhe stellt, sondern nur "eine milde Strafe" fordert. Find ich allerdings nicht empfehlenswert, der Richter sollte schon merken, zu welchem Ergebnis man selber kommt. Aber eben doch oftmals so praktiziert...
Natürlich sollte der Verteidiger vorher Gründe genannt haben, die seines Erachtens eine geringere Schuld begründen als es für das von der StA geforderte Strafmaß bräuchte. Ein pauschales, nicht näher begründetes Weniger-Beantragen ist nicht sinnvoll weil nicht nachvollziehbar für den Richter.
Gruß
Marcus
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  #4 (permalink)  
Alt 07.06.2007, 17:45
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AW: Fragen zum Verteidigerplädoyer! HILFE

Bei Mandanten mit Hauptschulabschluß:

.... in jedem Falle immer die schwierige Kindheit und die Trunksucht der Mutter hervorheben.....
Berufsziel: Kaminkehrer oder Friseuse

bei Realschule:

... Eltern überfordert, immer einen Schlüssel um den Hals, dann die nie verarbeitete Trennung der Eltern....
Berufsziel: egal, in jedem Falle Beamter

bei Gymnasium /Abi:

.... musisch begabt aber leider mit zwei linken Händen aufgewachsen, drückte sich schon früh vor jeder Arbeit und lebt mindestens bis zum 30. Geb, von den Eltern oder Staat
Berufsziel: unbekannt, aber mindestens Professor


Lg.
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
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