Dies ist eine Diskussion zu Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? habe eine dringende Frage, die ich mir aufgrund fehlender Rechtskenntnisse nicht selbst beantworten kann. Mein Freund wurde im Laufe von ca. 3 Jahren meherere Male ohne Ticket in öffentlichen Verkehrsmitteln erwischt. Da er die Strafgebühr sowie Mahngebühren nicht bezahlte, baute sich eine Summe in Höhe einiger hundert Euro auf. Er wurde nun inhaftiert und zu 2 Monaten Haft verurteilt (ohne Anwalt o.ä., ich weiss nicht, ob dies das normale Procedere in solchen Fällen ist). Ist es, wie uns gesagt wurde, wirklich nicht möglich, den austehenden Betrag zu zahlen anstatt die Haftstrafe zu verbüßen? Kann man da etwas machen? Desweiteren würde ich gerne wissen, ob es zulässig ist, dass er die ersten 7 Tage seiner Haft weder duschen noch die Sachen wechseln durfte, so dass er diese Zeit über in denselben Klamotten rumlaufen bzw. schlafen musste. Vielen Dankim Vorraus! |
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Beim nächsten Mal bitte die Forenregeln beachten... Ich denke nicht, dass Dein Freund um das Absitzen der zwei Monate herumkommen wird. Gerade kurze Freiheitsstrafen werden nicht ohne weiteres verhängt (zumal ohne Bewährung!), sondern wenn es nicht anders geht. Und wenn er schon im Knast sitzt, dann ist das Urteil bereits rechtskräftig. Also muss er da durch... Was die zweite Frage angeht: Es ist wohl nicht in Ordnung, ich kenne mich aber im Strafvollzugsrecht überhaupt nicht aus. Dagegen kann man aber sicher klagen, zumindest vor dem Bundesverfassungsgericht (Menschenwürde usw.). Ciao/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Zitat:
Die genannten Haftbedienungen sind meines Wissens untragbar und der Häftling kann sich beim Anstaltsleiter beschweren. Ob hier auch die Strafvollstreckungskammer zuständig sein könnte weiß ich auch nicht, vermute es aber einmal. |
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Zitat:
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Zitat:
Das wäre wohl nur die ultima ratio. Ich meinte es so: sollte sowas tatsächlich vom StrafvollzugsG getragen werden, so müsste man dagegen vorgehen. Ich glauebe s aber nicht, sondern man muss ich zunächst an die Anstalt selber wenden.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Vielen Dank schon einmal für die hilfreichen Antworten! Eine weitere Frage habe ich jetzt noch: Wie ist es für mich als Nichtangehörige möglich herauszufinden, was in der Ladung zum Haftantritt steht? Oder hat det Inhaftierte das Recht, dieses Dokument, das er ja sicher auch hat, welches ihm aber z.Z.wohl nicht vorliegt, einzusehen? |
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| AW: Finanzieller Ausgleich statt Gefängnisstrafe möglich? Eigentlich sollte er ja wissen, warum er sitzt. Wenn nicht, kann er beim JVA-Personal nachfragen, ob es eine "echte" oder eine Ersatzfreiheitsstrafe ist. Es dürfte auch kein Problem für ihn sein, die Ladung zu sehen zu bekommen. |
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