Dies ist eine Diskussion zu fahren ohne Führerschein innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| fahren ohne Führerschein Ich suche Rat bei folgender Sache. Herr A kommt von einer Therapie zurück(psychomatischer Störung, wegen Familientrennung) und sieht das seine Sachen(Krad) einfach aus er Garage geräumt wurde die in einem 3 Seiten Bauerhof sich befindet ,der den Eltern der Lebensgefärtige gehört. Die Sache eskaliert verbal, mit der Familie und 3 Stunden später bekommt Herr A Panik Anfälle. Er nimmt sein Medizin für solche Fälle(die wirkt ab 30 Minuten) doch der empfundene Luftmangel bessert sich nicht. Da nimmt Er das Krad und will ins Krankenhaus fahren um sich Helfen zu lassen. Seine Familie holt aber die Polizei obwohl sie solche Notsituaionen öfter schon erlebt hat und den Notarzt geholt hatte früher.Doch diese Familie will Ihn nun raus haben aus der vom Herr A ausgebauten Wohnung die der Vater der ehemaligen Lebensgefährtin geerbt hat. Mit welcher Strafe kann Herr A rechnen? |
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| AW: fahren ohne Führerschein mußt du mal googln... guck mal u. a. da :http://www.verkehrsportal.de/board/i...showtopic=2273
__________________ Wissen ist Macht...Nichtwissen macht auch nichts... |
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| AW: fahren ohne Führerschein Hi Danke für deine Antwort, ja das ist klar o( Meine Frage war schlecht formuliert : Kann Herr A sich auf mildernde Umstände berufen wenn Er die Tat aus Angst begangenhat? |
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| AW: fahren ohne Führerschein generell ist da glaub ich nicht viel Hoffnung auf mildernde Umstände. Ich kenne andere Beispiele, wo der Richter vlt noch sagt das es ihm zwar leid tut, aber mehr auch nicht. Ich denke es würde wohl eher drauf hinaus laufen, das man hätte einen Notarzt holen müßen...leider
__________________ Wissen ist Macht...Nichtwissen macht auch nichts... |
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| AW: fahren ohne Führerschein Trage genau die Situation den Arzt vor, welcher die Behandlung leitet. Dieser kann sodann als Zeuge fungieren und derlei Attacken bestätigen, trotz dessen bleibt die Frage: In diesem Zustand am Strassenverkehr teilzunehmen ist ebenfalls nicht gestattet. Könnte mir aber eine Einstellung vorstellen! Lg.
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: fahren ohne Führerschein Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: fahren ohne Führerschein Zitat:
Ja das musst ich auch lernen .) Und doch sollte das nicht abwegig sein, Herr A kam gerade aus Therapie wieder, die Er abgebrochen hatte weil Er die Nachricht bekam das Er zu Hause nun unerwünscht ist. Ein Panikanfall hatte schon mal dazu geführt das Er sich vor Wut auf diese "Lebensumstände" mit der Faust mit solcher Kraft auf dem Bustkorp schlug, das ihm die Pleura einriss und ein Lungenflügel zusammengefallen ist. Denke das macht schon deutlich das Herr A unter Umständen sein eigenes Handeln unter dem Einfluss eines Panikanfalls nicht mehr real einschätzen kann. Übrigens war das Rufen des Notarztes nicht möglich, seine Lebensgefährtin hatte schon den Tel.Anschluss der Wohnung abgemeldet. Nun der Richter im Verfahren ist ein "alter harter Knochen" dem Herrn A nicht ganz unbekannt, aber ein äußerst fairer Richter, der aber auf Lügen allergisch reagiert o( Ich möchte mich nochmal bedanken für die Tips, echt sehr hilfreiches Forum !!!!!!!!! |
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| AW: fahren ohne Führerschein Zitat:
Hi...was heißt da leider....also wer keine Fahrerlaubnis besitzt hat auch nicht zu fahren...da sganze rechtfertigt absolut keinen Notstand...nochdazu ist in diesem Fall durch die Panik od Angstattacke sogar von einer erhöhten Gefährdung auszugehen. Ich würde hier keinen Strafmilderungsgrund sehen....eher das gegenteil. |
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| Zitat:
Hi http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25958/1.html Guter Artikel, um das ganze nicht nur auf eine subjektive Abhandlung zu begrenzen. Der Richter in diesem Prozess sagte ganz klar ,das mit einem Freispruch in diesem Fall zu rechenen wäre , aber mit der Konsquenz nach Würdigung der Sachlage wäre eben die Bescheinigung einer dauerhaften Untauglichkeit was den Erwerb des Führerscheins angeht. Das erscheint mir auch logisch und richtig. Ein Notstand ist das sicherlich, ansonsten müste ja bei einem Wohnungsbrand jeder Betroffene der ein Fenster zB aufmachen würde um nach Fluchtmöglichkeiten zu suchen oder wegen akuten Sauerstoff Mangel wegen Beihilfe oder vorsätzlicher Herbeiführung einer Gefahrensituationangeklagt werden müssen, nach der Logic in deinen Zeilen zu urteilen Es ist klar das dieser Täter der Situaion in der dieser sich befand hilflos ausgeliefert war in diesem Moment. Das Gericht hat das gewürdigt da der Täter eben zb durch sene 10 Wöchige Therapie nachweisen konnte das Er aktiv mit gearbeitet hat an dieser Problematik. Aber DANKE nochmal für die interessanten Dispute hier, feines Forum |
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| AW: fahren ohne Führerschein Es gibt Situationen in denen man auch ohne Fahrerlaubnis ein Kfz straffrei führen kann.Es kommt auf das Rechtsgut an was geschützt bzw. verletzt wird ! Beispiel : X hat keinen Führerschein,die Frau von X erleidet einen Herzinfarkt und der Krankenwagen kann aus was für Gründen auch immer nicht schnell genug da sein.Wenn X jetzt seine Frau ins nächste Krankenhaus bringen würde wäre diese Fahrt nicht strafbar ! |
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