Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl durch Bestattungsunternehmen innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Diebstahl durch Bestattungsunternehmen bei einem Todesfall in einem Privathaus wurde ein ansäßiges Bestattungsunternehmen geholt. Die Verstorbene hatte in einem Zimmer Bargeld in einem Briefumschlag liegen, welches, nachdem die zwei Bestatter wegwaren fehlte. Der Schwager, der die Verstorbene gefunden hatte, hatte das Bargeld zuvor auf dem Tisch liegen sehen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten dieses Bestattungsunternehmen zu belangen, da ja Aussage gegen Aussage steht und die Beweise fehlen. |
| |||
| AW: Diebstahl durch Bestattungsunternehmen Anzeige könnte man erstatten. Aber dabei wird wahrscheinlich nicht viel herauskommen, denn selbst wenn man dem Schwager glaubt, weiß man immer noch nicht, wer von den beiden Bestattern es gewesen ist und "Wahlfeststellung" zwischen zwei möglichen Tätern gibts im Strafrecht nicht. Zivilrechtlich könnte man die Bestattungsfirma belangen, aber auch da siehts bei der Beweislage nicht gut aus... |
| |||
| AW: Diebstahl durch Bestattungsunternehmen Ich rate in so einem Fall auf jeden Fall zur Anzeige. Gleichzeitig sollte man sich um eine frühzeitige Presse bemühen. Jedem seriösen Unternehmen wird daran gelegen sein, die Sache schnellstmöglich aufzuklären. Gerade in dieses Branche sind viele Unternehmer von ihrem guten Ruf abhängig. Malti
__________________ Menschen die im Leben immer alles verstehen leben unter ihrem Niveau. |
| |||
| AW: Diebstahl durch Bestattungsunternehmen Mittlerweile ist die Situation folgende: Der Schwager der Verstorbenen hat die Bestatter (Vater und Sohn) nach 2 Monaten zu einem Gespräch gebeten. Hier teilte er ihnen den Sachverhalt mit und bat um eine Stellungnahme. Sie stritten die Tat ab, weil sie sich ja sowas nie erlauben dürften, außerdem und außerdem waren sie zu zweit und beide waren die ganze Zeit im selben Raum (was falsch war, da der Schwager für einen kurzen Zeitraum in seine eigene Wohnung mußte, die Bestatter alleine waren und als er zurückkam, der Sohn auf dem Flur stand). Letztendlich war das Gespräch ohne Erfolg. Der Schwager wollte auch vorerst von einer Anzeige absehen, weil er in einem kleinen Ort lebt und auch Bedenken hat, womöglich in die Öffentlichkeit zu geraten, durch den ganzen Wirbel. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Garagen Einbruch durch Vermieter, dann Diebstahl von dort gelagerten Sachen durch dritte! | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 27.05.2010 21:09 |
| Haftung durch Vermieter bei Diebstahl | Mietrecht | 22.10.2009 18:04 |
| Diebstahl durch Vermieter??? | Mietrecht | 03.05.2007 11:10 |
| Diebstahl durch Exmann - was tun? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 10.01.2007 02:38 |
| Diebstahl durch trinken | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 04.09.2006 14:02 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios