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Diebstahl

Dies ist eine Diskussion zu Diebstahl innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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Alt 23.07.2005, 18:38
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Diebstahl

Mal angenommen ein Kiffer, 22 Jahre, der erhebliche psychische Probleme hat wird beim Ladendiebstahl erwischt. Warenwert ca. € 500,-- . Er hat keine Vorstrafen, weiß nicht warum er es getan hat und bereut es. Was kommt strafrechtlich auf ihn zu. Die Eltern versuchen momentan hauptsächlich aufgrund seiner psychischen Probleme einen Betreuer zu erwirken.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.07.2005, 18:58
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AW: Diebstahl

Warum steht der Beitrag im Unterforum?

Der TB des §242 StGB ist erfüllt => Strafrahmen: bis zu 5 Jahre oder Geldstrafe
Da der Kiffer psychische Probleme hat, kann eine Milderung nach §21 StGB in betracht kommen.
Es wird dabei wohl eine Geldstrafe im mittleren Bereich herauskommen.
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 15:06
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Question AW: Diebstahl

Hallo an alle, die mir evtl. meine Frage beantworten können,

kann man pauschal sagen, welche Strafe bei 4 x Diebstahl in Kaufhäusern (Warenwert bis 100,- €) angesetzt wird?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 16:39
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AW: Diebstahl

Gibt keine Pauschbeträge.
Kommt auf die lebenssituation an, ob tateinheitlich oder tatmehrheitlich gestohlen wurde, wie die Einkommensverhältnisse aussehen, die Sozialprognose und und und
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2007, 20:06
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AW: Diebstahl

Wenn man von einer ledigen Person spricht, die nach der Ausbildung arbeitslos geworden ist und kein festes Einkommen hat ausser dem Arbeitslosengeld von 400,- € monatlich???

Die Diebstähle handeln innerhalb eines halben Jahres und der Wert der entwendeten Ware ging lediglich bis 100,- €.

Ich hoffe, diese Angabe sind weiterführende Hilfen zur Beantwortung der Fragen.

Dankeschön
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