Dies ist eine Diskussion zu Betrug, welche Strafe zu erwarten? innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Betrug, welche Strafe zu erwarten? Person A hat mit einem Personalausweis (den er von einem Freund geschenkt bekommen hat) in einem Hotel eingecheckt und dort eine HiFi Anlage gestohlen. Anschließend hat er noch vier Handyverträge mit dem Ausweis abgeschlossen und die Handys weiterverkauft um an Geld zu kommen. Auf einem der Handys war ein Video, bei dem der Partner von A beim koksen zu sehen gewesen ist. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung von A, wurde die gestohlene HiFi Anlage sowie der Ausweis und ein legal beschafftes Handys beschlagnahmt und A nach der koksenden Person auf dem Video gefragt, A hat jedoch keine Auskunft erteilt. A ist nicht vorbestraft, jedoch wurde schon einmal wegen Betruges ermittelt (A hat im Internet kostenpflichtige Filme heruntergeladen und fiktive Daten angeben). Vor Gericht wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Strafe von 150 EUR eingestellt. Fragen: - Welche Strafe hat A nun zu erwarten? - Kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden? - Was sollte A nun am besten tun? Er hat kein Geld um sich einen Anwalt zu leisten. - Was kann A tun um schnell wieder an das legal beschaffte Handy zu kommen. Der Polizei liegt ein rechtmäßiger Kaufvertrag vor, verweigert jedoch ohne Angabe von Gründen die Herausgabe. - Welche Strafe würde den Partner von B erwarten, sofern dieser ermittelt werden würde. 18 Jahre alt und nicht vorbestraft. |
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| AW: Betrug, welche Strafe zu erwarten? Zitat:
Wenn Person A z.B. eine Geldstrafe unter 90 TS erhalten hätte, dann wäre A zwar nicht öffentlich vorbestraft, aber juristisch. Wie dem auch sei. Da Person A keine Vorstrafe hat, kann man in diesem Fall davon ausgehen, dass im schlimmsten Fall eine Geldstrafe von über 90TS verhängt wird, da er aber Ersttäter ist, dürfte es wohl unter 90TS sein. |
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| AW: Betrug, welche Strafe zu erwarten? Zitat:
Hi... gewagte These.... Ich halte dies für nahezu AUSGESCHLOSSEN....vielmehr gehe ich von einer Haftstrafe im Bereich von 6 bis 12 Monaten aus die allerdings natürlich zur Bewährung ausgestzt werden wird. Bei diesen Fortgesetzten Straftaten an eine Geldstrafe von UNTER 90 Tagessätzen zu denken, heisst für mich REALITÄTSFREMDE hoch hundert. Gruß Chris PS : Wie alt ist der Täter überhaupt ?? Sollte Jugendrecht zur Anwendung kommen, gilt von mir geschriebenes natürlich NICHT !!! |
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| AW: Betrug, welche Strafe zu erwarten? Besagte Person ist 24. Die Taten sind aus absoluter Geldnot entstanden, da A viele Schulden hatte, spielt dies bei der Strafe eine Rolle? Was zb würde sich noch strafmildernd auswirken? Weiterhin wurde- in diesem natürlich fiktiven Fall - ein Video des Freundes/Partners von A auf dem Handy gefunden auf dem dieser beim koksen zu sehen gewesen ist. Die Polizei hat A nach der Identität der Person auf dem Video gefragt, welche dieser jedoch verschwieg. Muss der Partner von A (ist 18 und wohnt bei den Eltern) dann mit Konsequenzen rechnen? Kann es auch hier zu einer Hausdurchsuchung kommen? Kann A der Job gekündigt werden? |
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