Dies ist eine Diskussion zu Betrug bei Strafanzeige innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung
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| Betrug bei Strafanzeige nun mal wieder ein neuer Aspekt: Nehmen wir an Person A zeigt Person B an wegen weißnichtwas. Nehmen wir zudem an, dass Person A im Anzeigeformular bei der Polizei als Berufsbezeichnung vorgibt Beamter zu sein. Ist diese Berufsbezeichnung irgendwo nachvollziehbar? Oder kann jeder sich bei einer Anzeige als Beamter schimpfen um sich bei Gericht eventuelle Vorteile zu verschaffen? Was passiert, wenn sich heraus stellt, dass Person A kein Beamter ist? Wie kann man nachweisen, dass Person A kein Beamter ist? LG liebevollefamilie |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Warum sollte man als Beamter bei Gericht Vorteile haben?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Beamter ist keine Berufsbezeichnung, lediglich ein Status.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Warum wird man mit Geld freigesprochen und ohne Geld unschuldig verurteilt? Sollte sich rausstellen das es falsch ist hat er sich unerlaubt einen Status genommen was eine Straftat darstellt... aussderdem wäre die Glaubwürdigkeit dahin ![]() bin aber nur unschuldig verurteiltes opfer und opfer einer straftat und kein anwalt... |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Zitat:
Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Zitat:
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Dass ein Zeuge vor Gericht Vorteile haben sollte, weil er vorgibt Beamter zu sein, ist sehr realitätsfremd. Auch wenn jemand tatsächlich Beamter ist, verschafft ihm/ihr diese Tatsache allein gar kein Vorteil. Eine Straftat könnte nach § 132a Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB im Mibrauch von Amtsbezeichnungen liegen. Ob das einmalige Angeben, Beamter zu sein, jedoch ausreicht um das Tatbestandsmerkmal "führen" zu erfüllen, sehe ich eher kritisch. Insgesamt dürfte die Angabe bei der Polizei demnach straflos sein. Sollte er aber vor Gericht wiederholen Beamter zu sein, obwohl dem nicht so ist, macht er sich nach § 153 StGB der uneidlichen Falschaussage strafbar, da der Zeuge auch während der Angabe der persönlichen Daten unter Wahrheitspflicht steht.
__________________ Pugna et vince! |
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| AW: Betrug bei Strafanzeige Da könnte ich Dir durchaus Gegenbeispiele nennen, aber weißt Du was, in diesem Thread geht es nicht um Dich!
__________________ Zitat:
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