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Bandendiebstahl Diebstahl

Dies ist eine Diskussion zu Bandendiebstahl Diebstahl innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2005, 16:52
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Exclamation Bandendiebstahl Diebstahl

Hallo

Eine Frage zum Starfmaß
Es hat jemand in seiner Firma gestohlen (Wert ca 30000Euro) ihm hat jemand geholfen aber der jenige hat kein Profit dadurch also kein Geld bekommen ! Dann hat der jenige ein schlechtes gewissen und hat die Diebstähle beim Chef gebeichtet der hat jedoch die Kripo eingeschaltet die hat ermittelt alle haben auch direkt alles bei der Kripo gestanden .. Die meißten gestohlenen sachen wurden zurückgegeben für den Rest wurde eine Art schuldschein beim Chef unterschrieben ! Jetzt kommt das schreiben von der Staatsanwaltschaft wo drinn steht Diebstahl und schwerer Bandendiebstahl !? Wie schon gesagt nur die eine Person hat davon Profitiert und hat es aus gründen von Schulden gemacht und ist nicht Vorbestraft .. Was kann dieser Person passieren ? Welche Strafe ???

Danke für Antworten ... Sascha
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2005, 17:31
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Also der eigentliche Täter (nennen wir ihn A) oder sein Gehilfe (G)?

Na 30'000€ ist schon happig. Auch wenn man "Schulden" hat, ist man nicht gerechtfertigt, solche Taten zu begehen. Allerdings wird das Gericht bei einem nciht Vorbestraften wohl Milde walten lassen. G wird noch weniger bekommen, weil er ja anscheinend nur Gehilfe war (das kann man aber erst mit Sicherheit sagen, wenn man wissen würde, worin seine "Hilfe" bestand).

Ciao/Domingo
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2005, 20:03
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Hallo danke für die schnelle Antwort ..
Es waren 2 Gehilfen die beide über Packetdienste die sachen rausgeschickt haben .. Aber der eine gehilfe hat dem anderen geholfen wovon er aber nichts wußte .. ist was kompliziert !
Wenn der Hauptangeklakte zum verhandlungszeitpunkt Arbeitslos ist was könnte ihm denn im schimmste fall passieren ?

Danke für die schnellen Antworten nochmal ....
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2005, 09:33
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Wenn der eine Gehilfe vom Tatplan nichts wusste, dann passiert ihm nichts.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2005, 09:58
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Ich muss aber nachfragen: Wie kommt die StA auf schweren bandenmäßigen Diebstahl? Dafür müsste mehr als ein einziger Diebstahl stattgefunden haben. Viell.schilderst Du von vorne bis hinten ganz genau, was sich bei der Tat zugetragen hat. So wäre ich nicht auf Spekulationen angewiesen.

Ciao/Domingo
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Alt 11.12.2005, 13:25
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Ok also ...
Es fing an das der Angeklagte A sich überlegt hat aus der Firma etwas zu stehlen da er schulden hat um schulden zu bezahlen ! Er hat dann den Angeklagten B mehrfach überreden müssen das er ihm hilft über einen Paketdienst die sachen zu ihn nach hause zu schicken ! Da der Angeklagte A gemerkt hat das es einfach geht hat er das öfters gemacht um die Schulden abzuzahlen ! Da angeklagter B die Paketscheine nicht alleine immer schreiben/machen konnte hat er den Angeklagten C gefragt aber ohne wissen von Angeklagten A ! Der Angeklagte C wusste aber nicht wirklich was er da für seinen Kollegen macht ! Das wurde dann ca 6 bis 8 mal gemacht also das verschicken über einen Zeitraum von einem Halben Jahr ! Aber direkt nach der letzten Lieferung / Diebstahl hatte der Angeklagte A so ein schlechtes gewissen und konnte auch nicht mehr schlafen und ist zu seinem Chef gegangen und hat sich selber gestellt ! Der hat dann trozdem die Kripo zum ermitteln eingeschaltet ...

Danke schon mal für deine Antwort ....

Sascha
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  #7 (permalink)  
Alt 11.12.2005, 16:39
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Zitat:
Zitat von Kölner99
Danke schon mal für deine Antwort ....
Nichts zu danken.

Also, bei schwerem bandenmäßigen Diebstahl gilt der folgende §:

Zitat:
§ 244a StGB
Schwerer Bandendiebstahl
(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer den Diebstahl unter den in § 243 Abs. 1 Satz 2 genannten Voraussetzungen oder in den Fällen des § 244 Abs. 1 Nr. 1 oder 3 als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

(3) Die §§ 43a, 73d sind anzuwenden.
(Ich würde eigentlich nur einen schweren Diebstahl nach §244 bejahen, aber es kommt vom Strafmaß her auf dfasselbe hinaus.)

Also kommt Herr A wahrscheinlich nicht um eine Freiheitsstrafe herum (auf eine Einstellung des Verfahrens zu hoffen, halte ich für schwierig). Doch kommen ihm durchaus Strafmilderungsgründe zugute:

- er hat wegen Schulden gehandelt

- er hat die Sache selbst offenbart und Reue gezeigt. Und das wird man ihm sehr hoch anrechnen.

Also wird die Strafe (zumal er ja Ersttäter ist) sicher zur Bewährung ausgesetzt werden. Also sechs Monate zur Bewährung ist doch glimpflich, wenn man sich die Schadenssumme ansieht. Es wird halt sein Führungszeignis ein paar Jahre lang schmutzig bleiben. Damit wird er aber leben müssen.

Tschüss/Domingo
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  #8 (permalink)  
Alt 11.12.2005, 17:33
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Vielen dank für deine Antwort .... Schönen Sonntag noch !!!

Sascha
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  #9 (permalink)  
Alt 19.12.2005, 05:00
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Zitat:
Nichts zu danken.
Aha, typisch Domingo...gelebte Demut
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Pugna et vince!
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  #10 (permalink)  
Alt 19.12.2005, 17:15
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AW: Bandendiebstahl Diebstahl

Bist Du so spät ins Bett oder so früh aufgestanden?
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