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Aufforderung zur Aushändigung des Diebesgutes

Dies ist eine Diskussion zu Aufforderung zur Aushändigung des Diebesgutes innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 15:56
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Aufforderung zur Aushändigung des Diebesgutes

Hi zusammen,

also mal angenommen
"Person A wurde vor von Person B vor etwa einem Jahr überfallen und ausgeraubt. Person B die noch nicht volljährig ist wurde gefasst und unter anderem bzgl. dieser Tat zu einer Jugendstrafe verurteilt.
Dürfte Person A nun Person B anschreiben und diese aufordern das Diebesgut/Barwert innerhalb von einem bestimmten Zeitraum zurückfordern und sollte dies nicht funktionieren mit zivilrechtlichen Konsequenzen drohen? Wäre dies rechtlich erlaubt?"

Sry wegen dem Threadthema, wusste nicht wie ich das formulieren sollte.
Hoffe das ist das richtige Unterforum, ansonsten kann es ein Moderator oder Admin gerne in das richtige verschieben. Vielen Dank schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 26.01.2012, 19:07
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AW: Aufforderung zur Aushändigung des Diebesgutes

Ja.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2013, 18:49
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AW: Aufforderung zur Aushändigung des Diebesgutes

Ich schließe mich der umfangreichen und strukturierten Antwort von Clown an.
__________________
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