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2.Jahre Bewährung gut überstanden doch dann...

Dies ist eine Diskussion zu 2.Jahre Bewährung gut überstanden doch dann... innerhalb des Forums Recht der Strafverteidigung

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  #1 (permalink)  
Alt 30.12.2008, 22:21
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2.Jahre Bewährung gut überstanden doch dann...

Person A bekam 2.Jahre auf Bewährung(Raubüberfall mit 16Jahren stand dabei schmiere wollten Handtaschen stehlen) hatte die 2 jahre gut gemeistert wurde nicht wieder straffällig.

Die Bewährung endete nach Persons A 19.Geburtstag fast (20)

2Monate nach der Bewährung kam es zu einer Anzeige wegen Körperverletzung:

Person A war mit Person B und Person C unterwegs (hatten etwas getrunken)
als sie auf Person D trafen (hatte auch was getrunken) Person D hat ein ordentliches Strafregister unter anderem auch wegen Körperverletzung durch Messerangriff usw

Person D fing an A,B,C zu beleidigen
A,B,C verteidigten sich indem sie zurück beleidigten
Daraufhin ist Person D ausgerastet zog seinen Gürtel aus und schlug auf A,B,C ein
Die daraufhin versuchten wegzurennen
Person D schlug Person A mehrmals mit dem Gürtel Person A fiel zu Boden und D schlug und tretete auf Person A ein (A hatte am oberschenkel Blauen Fleck und Schlürfwunde an der Hand)

Daraufhin riefen B, C die Polizei
Polizei kam Anzeigen wurden aufgenommen
Was die Sache jetzt eigentlich ist: Person D zeigte A,B,C auch an wegen Körperverletzung an obwohl A,B,C nichts gemacht haben
D sagte zur polizei sie hätten ihm Ketten und Taschen ins Gesicht geschlagen obwohl dies nicht so war
Es steht also so gesehen Anzeige gegen Anzeige

Nun was ich mich jetzt frage ist was droht Person A ? Oder besser gesagt könnte Person A mit etwas rechen???

Danke schon mal
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2008, 00:25
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AW: 2.Jahre Bewährung gut überstanden doch dann...

Wenn es tatsächlich so war, wie geschildert und Staatsanwaltschaft / Gericht davon ebenfalls überzeugt sind, droht A -natürlich- nichts.
__________________
cheers, JHS
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