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Paul 20.10.2004 15:24

Hausschuhe vor der Tür
 
Noch ein Nachtrag von mir:

Mein Nachbar ( seine ganze Familie ) stellt ständig seine Schuhe vor der Tür und ich darf auf dem Weg zu meiner Wohnung über 4 Paar beutzte und stinkende Schuhe steigen.

Außer der unangenehmen Geruchsbelästigung finden auch meine Gäste ( Geschäftspartner ) die mich besuchen es nicht so witzig über Schuhe von Fremden zu steigen.

Wie sieht die Rechtslage denn hier aus ? Thema: Der Hausflur ist im Notfall frei zu halten etc ?

Vielen Dank.

tom 20.10.2004 20:35

Schmutzige Schuhe und anderes im Flur

Vielerorts ist es üblich, dass die Hausbewohner bei schlechtem Wetter ihre Schuhe vorübergehend auf der Fußmatte abstellen. Dagegen können die Nachbarn keine Einwände erheben (OLG Hamm, WM 88, 413).

Im Übrigen ist das Abstellen von Gegenständen im Hausflur oder Treppenhaus aber nicht ohne weiteres erlaubt (AG Köln, WM 82, 86). Der Mieter darf nicht Schuh- und Besenschränke (AG Köln, WM 89, 86), Regenschirme oder Wäschetruhen im Hausflur platzieren – ebenso wenig Getränkekästen (LG Hamburg WM, 89, 22). Ein Hausbewohner darf auch nicht seine Mülltüten bis zum endgültigen Transport in die Mülltonne vor seiner Wohnungstür zwischenlagern (OLG Düsseldorf, WM 96, 436; AG Köln, WM 80, 41).

Grundsätzlich sind die Gepflogenheiten vor Ort ausschlaggebend, unter Umständen enthält die Hausordnung hierzu eine Regelung. In vielen Mietshäusern ist es Sitte, Pflanzen vor der Haustür aufzustellen oder zur Adventszeit einen Kranz außen an die Wohnungstür zu hängen.

Hat der Vermieter bestimmte Gegenstände im Hausflur über einen längeren Zeitraum kommentarlos hingenommen, kann er die Beseitigung nicht mehr verlangen – zum Beispiel einen Besenschrank, den er seit 13 Jahren im Hausflur geduldet hat (AG Bergisch-Gladbach, WM 94, 197).

Quelle: DMB

Paul 21.10.2004 09:28

Schuhe im Hausflur
 
Vielen Dank für die Antwort.

Jedoch ist es Fakt, dass wir seit dem 01.04.04 dort wohnen, der Nachbar mit den Stinkeschuhen seit dem 01.03.03 dort wohnt.

Fakt ist auch, dass seit unserem Einzug die Schuhe dort stehen ( es leben 3 Personen dort, jedoch sind mind. 4-5 Paar Schuhe draußen ).

Es ist nicht sehr angenehm über die Schuhe zu stoplern zumal die Schuhe wirklich stinken. Von einer vorübergehenden " lagerung " kann wirklich keine Rede sein, das ist bei denen wohl Standard die schmutzigen Schuhe vor der Haustür zu lagern.

In der Hausordnung konnte ich nichts finden, dort ist diese Thamatik ( Hausflur muss frei bleiben etc. ) gar nicht erwähnt.

Wie soll ich mich verhalten ?

Für eine schnelle Antwort sage ich schon jetzt vielen Dank.

Paul

Huutsch 21.10.2004 09:59

Hallo,

damit es nicht zu einem "gedulteten" Zustand wird (und ich würde als Zeitpunkt, Deinen Einzug und nicht seine Gewonheit anrechnen) solltest Du schriftlich die Unterlassung fordern.

So wie es sich liest (stolpern) ist der Flur dadurch so beengt, daß er in seiner Eigenschaft als Fluchtweg beeinträchtigt ist (ich glaube dafür muß mindestens 80cm oder 1m frei sein)
Dazu kommt, daß der Geruch eine Belästigung ist.

Wenn der Mieter (und wohl Mit-Eigentümer wenn es um den selben wie im anderen Thread geht) dem nicht unverzüglich nachkommt, bleibt wohl nur ein Anwalt.

Angaben wie immer ohne Gewähr.

Gruß
Huutsch

Paul 21.10.2004 10:30

Stinkende Schuhe im Flur
 
Hallo,

der " Stinker " ist ebenfalls ein Mieter, nicht der Eigentümer.

Dennoch werde ich die Unterlassung fordern, jedoch mit welcher klaren Bergründung ?

Stinkende Schuhe oder das der Hausflur frei bleiben sollte ?

Welche Empfehlung gibt es von Euch ?

Bitte nochmals um eine Antwort.

Viele Grüße
Paul

Huutsch 22.10.2004 13:08

Hallo,

ja wohl beides, die Schuhe sind ja wohl Belästigung als auch Behinderung und wenn die Fluchtwege-Mindestbreite unterschritten wird, sogar Gefährung.

Gruß
Huutsch


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