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zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Dies ist eine Diskussion zu zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 03.03.2009, 00:22
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zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Hallo, ich bin neu hier und habe mich wegen folgendem Problem/folgender Frage hier angemeldet:

Herr Müller wurde in Ort A angefahren (mit Fahrerflucht, Fahrer wurde aber ermittelt). Frau Meier, die als Zeugin dabei war, wohnt in Ort B. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung. Jetzt hat der zuständige Polizeibeamte Frau Meier angerufen (die ca 800km weit weg wohnt) und ihr gedroht sie soll nun ihre Zeugenaussage am Telefon machen, da wäre sie verpflichtet zu, sonst würde er sie direkt nach Ort A vorladen. Frau Meier möchte dies am Telefon aber gern vermeiden. Ist dies überhaupt rechtens ?

Es kann doch nur der Staatsanwalt vorladen, richtig? Und dann auch nur, wenn es zu einem Verfahren kommt, richtig?
Und ich meine jeder könnte sich doch als "Herr Schmidt" mit der Dienstnummer 123456 am Telefon ausgeben und "Fragen stellen" bzw eine komplette Aussage aufnehmen wollen (die dann noch rechtsgültig sein soll).

Wie ist da die Rechtslage? Ist Frau Meier verpflichtet die Aussage am Telefon zu machen (ist doch völliger Quatsch!), oder? Es besteht doch maximal die Möglichkeit die Aussage im Polizeirevier in Ort B zu machen oder schriftlich, richtig?

Wie verhält sie sich richtig in dieser Situation?

Korrigiert mich bitte!

Danke und besten Gruß,
BigEddie2000
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  #2 (permalink)  
Alt 04.03.2009, 12:54
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Nein, sie ist nicht verpflichtet, am Telefon auszusagen. Sie kann aber sehr wohl vom StA oder Ermittlungsrichter vorgeladen werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.03.2009, 01:09
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Sie ist weder Verpflichtet am Telefon Aussagen zu machen noch der "Vorladung" der Polizei folge zu leisten...erst wenn die StA oder das Gericht läd, dann muss sie erscheinen, dort kann sie dann aber entstandene Kosten geltend machen.
Und wenn Frau Meier bereit ist bei der Polizei eine Aussage zu tätigen, kann man das auch sicherlich im Rahmen der Amtshilfe bei der örtlichen Polizeistation machen.
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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Alt 22.04.2009, 20:35
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Eine Aussage am Telefon wäre ja "nochmal schöner", wer garantiert denn, dass das so protokolliert wird, wie ausgesagt??
Also,wie schon von Tobeiaes gesagt, es gibt keine Aussagepflicht bei der Polizei, selbstverständlich wird eine Aussage im Rahmen einer Amtshilfe örtlich gelegt, auch eine aus Ermittlungsgründen nötige staatsanwaltschaftliiche Vorladung würde örtlich nahliegend durchgeführt. Das Verhalten des Polizisten ist schlichtweg das, was wir "Unbedarften" als Nötigung verstehen- Drohung mit einem empfindlichen Übel, um etwas zu erreichen. Ein Vorgehen dagegen ist allerdings nahezu aussichtslos, würde es aber trotzdem aus Prinzip tun. "Dieses Rechts-system muss auf Trab gehalten werden", keine Handbreit staatlicher Willkür!!
Im Falle einer mündlichen Verhandlung ist allerdings bei Ladung ein Erscheinen unumgänglich, aber da gibts dann auch Bares, eine Nacht im guten Hotel ist da drin, Reisekosten etc
Grundsätzlich scheint es aber so, dass sich Menschen- vielleicht auf Grund derartiger Erfahrungen- leider immer mehr darauf zurückziehen, nichts gesehen zu haben.Das ist schade, denn jeder kann in die Lage kommen, einen Zeugen zu brauchen.
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Alt 23.04.2009, 19:30
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

der beamte sagte, dass sie ihre aussage machen möge, sonst würde er sie vorladen. dies entspricht doch auch dem natürlichen werdegang. fingerspitzengefühl fehlt zwar, aber eine "drohung" bzw. nötigung sehe ich nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 12:34
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Dass der Beamte "sagte", geht so nicht aus dem Anliegen hervor. Das mag man als Justizangestellter so sehen, in Wahrheit war das mit einer Drohung verbunden.
Einer Aussage am Telefon kommt keinerlei "Beweiskraft" zu, eine Verpflichtung zur Aussage gibt es nicht, womit hier eine arglistige Täuschung vorliegt, und eine Ladung in einen 800km entfernten Ort entspricht nicht den Gepflogenheiten. Umgekehrt wird ein Schuh draus, der Ermittler müsste nachfragen, ob er denn anreisen könne und wann es denn gelegen wöre. Dies aber auch nur in ganz gewichtigen Fällen.
Es sind halt die täglichen, kleinen und grossen Anmassungen, die den Zustand der Justiz dokumentieren. Dem muss entschieden entgegnet werden, gerade auch unter dem Aspekt, dass sich bald niemand mehr findet, als Zeuge in Erscheinung zu treten, wie es auch bei erste Hilfe Massnahmen an Unfallorten zu beobachten ist. die immer weniger geleistet werden.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2009, 14:53
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Wie alles was A. N. schreibst ist das mal wieder völliger Unfug.
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  #8 (permalink)  
Alt 28.04.2009, 17:25
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AW: zu telefonischer Zeugenaussage verpflichtet?

Clown
Eine unschlagbare Argumentation! Das steht einer vip natürlich gut zu Gesicht.

Ich würde allerdings Fakten vorziehen, aber Häme ist scheinbar eine Tugend bestimmter Kreise.
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