Dies ist eine Diskussion zu Zahlung Abschleppunternehmen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Zahlung Abschleppunternehmen Wenn ja, woraus ergibt sich dieses Recht des Untenehmens? |
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| AW: Zahlung Abschleppunternehmen Verweigert ein Abschleppunternehmen die Herausgabe eines Autos bis der Halter die Kosten gezahlt hat, so ist dies rechtswidrig. Denn Auftraggeber des Abschleppunternehmens ist allein der Staat. Dieser hat folglich auch die Kosten zu tragen. Erst im Anschluß daran können die Kosten dem Kfz-Halter in Rechnung gestellt werden. Weiß aber nicht, wo das steht bzw. welches Urteil. Kommt evtl aber auch auf den Fall darauf an. Bei dir könnte er auch um das gehen: Es gibt gegenüber dem Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeuges jedoch ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) bis zur Zahlung der Abschleppkosten. Daher kann der Abschlepper die Herausgabe des Fahrzeuges verweigern, bis die Abschleppkosten bezahlt sind. (Das gilt aber wahrscheinlich bei Abschleppen von einem Privatparkplatz) |
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| AW: Zahlung Abschleppunternehmen Hier dürfte es auch kein Zurückbehaltungsrecht geben: Er kann die geschuldete Leistung verweigern, bis der Schuldner bezahlt. Die geschuldigte Leistung dürfte hier jedoch nicht die Herausgabe des Fz. sein. Die Leistung des Abschleppunternehmens liegt doch vielmehr darin, das Fz. abzuschleppen. |
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