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Wie weit reicht ein Polizeirecht?

Dies ist eine Diskussion zu Wie weit reicht ein Polizeirecht? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 25.08.2009, 13:45
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Wie weit reicht ein Polizeirecht?

Folgender Was-Wäre-Wenn-Fall: Familie sitzt gemütlich am Wochenende im Garten beisammen. Es wäre die Nacht von Samstag auf Sonntag. Und weil es so schön ist, werden fleißig Bierchen getrunken. Mit von der Partie ein Polizeibeamter in privat. Der Alkohol fließt und die Stimmen werden lauter und unkontrollierter. Es ist 22.00 Uhr um usw., die gesetzliche Nachtruhe hat begonnen...1. Polizeianruf, es würde eine Streife kommen und mit denen reden, wüden dann feststellen, da sitzt ja der Vorgesetzte. Die Streife würde wieder abfahren, die Stimmung steigt bis 2.00 Uhr. 2. Polizeianruf, keine Streife erscheint, dafür klingelt das Handy des Polizeibeamten in der netten Runde und man bekommt mit, dass dieser "vorgewarnt" würde. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Besonders, wenn dies öfters der Fall ist? Und auch das sich dann köstlich darüber amüsiert wird.
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Alt 27.08.2009, 01:26
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AW: Wie weit reicht ein Polizeirecht?

Zitat:
Zitat von zwilling
Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten?
Was heißt hier wie Verhalten? (Aus welcher Sicht)
Wollen Sie unbedingt eine Anzeige wegen Ruhestörung? Dann rufen Sie 110 an und schildern den Fall

Ansonsten:
Ich sehe das recht unproblematisch. Das erste mal war die Polizei vor Ort?!?
Ich gehe davon aus, dass die Beamten den Veranstalter des abendlichen Treffens aufgefordert haben leiser zusein, oder?
Was geschah nach dem zweiten Anruf?

Ich kenne das so, dass beim ersten mal niemand wegen Ruhestörung angezeigt wird. Auch nicht unbedingt nach dem zweiten mal, außer der Anrufer vordert dies wehemend (glaube es ist aber von PD oder PP abhängig).

Natürlich ist es in diesem Fall ein Polizeibeamter, der mit Polizisten im Dienst in Kontakt kommt. Es ist aber auch "üblich", dass von einem Verantwortlichen einer Feier evtl. die Telefonnummer erhoben wird um ihm ein letztes mal die Chance vor der Anzeige zu geben die Lautstärke zu senken.



Oder gibt es noch Ergänzungen zum Sachverhalt?
Ist der Autor des Textes der Beschwerdeführer oder nur Teilnehmer in der Runde?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.08.2009, 15:40
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AW: Wie weit reicht ein Polizeirecht?

Frag mich auch ehrlich gesagt, wo hier die polizeirechtliche Frage sein soll.
Das ist eher was Polizeiinternes. Wenn das öfter vorkommt, wird sich der Beamte fragen sollen, ob er wirklich mit den richtigen Leuten zusammen sitzt.

Sonst schließe ich mich an.
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