Dies ist eine Diskussion zu Wie weit reicht ein Polizeirecht? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Wie weit reicht ein Polizeirecht? |
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| AW: Wie weit reicht ein Polizeirecht? Zitat:
Wollen Sie unbedingt eine Anzeige wegen Ruhestörung? Dann rufen Sie 110 an und schildern den Fall Ansonsten: Ich sehe das recht unproblematisch. Das erste mal war die Polizei vor Ort?!? Ich gehe davon aus, dass die Beamten den Veranstalter des abendlichen Treffens aufgefordert haben leiser zusein, oder? Was geschah nach dem zweiten Anruf? Ich kenne das so, dass beim ersten mal niemand wegen Ruhestörung angezeigt wird. Auch nicht unbedingt nach dem zweiten mal, außer der Anrufer vordert dies wehemend (glaube es ist aber von PD oder PP abhängig). Natürlich ist es in diesem Fall ein Polizeibeamter, der mit Polizisten im Dienst in Kontakt kommt. Es ist aber auch "üblich", dass von einem Verantwortlichen einer Feier evtl. die Telefonnummer erhoben wird um ihm ein letztes mal die Chance vor der Anzeige zu geben die Lautstärke zu senken. Oder gibt es noch Ergänzungen zum Sachverhalt? Ist der Autor des Textes der Beschwerdeführer oder nur Teilnehmer in der Runde? |
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| AW: Wie weit reicht ein Polizeirecht? Frag mich auch ehrlich gesagt, wo hier die polizeirechtliche Frage sein soll. Das ist eher was Polizeiinternes. Wenn das öfter vorkommt, wird sich der Beamte fragen sollen, ob er wirklich mit den richtigen Leuten zusammen sitzt. Sonst schließe ich mich an.
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