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Wie lange beschlagnahmt?

Dies ist eine Diskussion zu Wie lange beschlagnahmt? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 01:14
Boardneuling
 
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Wie lange beschlagnahmt?

Hallo!
Ich hoffe, ich bin im richtigen Topic gelandet, ansonsten bitte den Admin um Richtigstellung. Danke!

Fall: Die Polizei beschlagnahmt bei einer Durchsuchung einen PC weil darauf illegale Raubkopien gefunden wurden und nimmt diesen mit.
Gibt es eine Frist wie lange dieser Rechner beschlagnahmt bleiben darf, oder kann man ihn nach einiger Zeit (bis jetzt 18 Monate) zurückverlangen?

Wie sieht es mit einer Anklage aus? Gibt es da auch eine Frist, bis wann diese zu erfolgen hat?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2008, 17:42
V.I.P.
 
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AW: Wie lange beschlagnahmt?

Man kann ihn immer zurückverlangen; man kann auch immer eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmeanordnung stellen. Nur ist die Frage, was das bringt. Zeitlimit für die Anklage ist die absolute Verjährungsfrist, da ist man nach 18 Monaten aber noch ein gutes Weilchen von entfernt. Sollte ein Strafverfahren durchgeführt werden, ist im übrigen mit der Einziehung des PCs zu rechnen.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 15:54
Junior Mitglied
 
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AW: Wie lange beschlagnahmt?

die polizei hat damit überhaupt nichts mehr zu tun... die beschlagnahme (wenns denn eine war und keine sicherstellung) muss innerhalb von drei tagen richterlich bestätigt werden.

als beweismittel wird dieser rechner nun zur sta übersandt. da hat die polizei nichts mehr zu sagen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2008, 16:05
V.I.P.
 
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AW: Wie lange beschlagnahmt?

Zitat:
Die Polizei beschlagnahmt bei einer Durchsuchung einen PC weil darauf illegale Raubkopien gefunden wurden und nimmt diesen mit.
der Raubkopierer sollte sich einen neuen PC kaufen und/oder zu Weihnachten schenken lassen. Bei diesem SV erscheint eine Herausgabe mehr als unwahrscheinlich
__________________
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