Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Vorgehen bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

Dies ist eine Diskussion zu Vorgehen bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 15:04
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2007
Beiträge: 25
Keine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, §jule hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Vorgehen bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

Beschuldigter G bekommt eine Vorladung zur Vernehmung in einem Betrugsfall. Anzumerken ist, dass G mit den in der Vorladung gemachten Angaben nichts anfangen kann.
G nimmt den Termin war und erscheint bei der örtlichen Polizeidienststelle.

Der vernehmende Beamte nimmt die Personalien auf und umreist den Sachverhalt grob mit seinen eigenen Worten. Beschuldigter G gibt an damit nichts anfangen zu können und bitte um das Vorlesen oder Vorlegen der gesamten Anzeige.

Der vernehmende Beamte gibt an, dass dies zu lang sei und er das nicht machen werde. Beschuldigter G erklärt, er werde keine Angaben machen, wenn er nicht in vollem Umfang lesen oder hören könnte was man ihm zu Last werfe. Der Beamte verweigert dies trotzdem und Beschuldigter G macht keine Angaben und ist gezwungen kostenpflichtig einen Rechtsanwalt hinzu zuziehen, um Akteneinsicht zu fordern und zu erfahren, was ihm detailliert vorgeworfen werde.

Wer kann helfen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 17:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.269
98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Vorgehen bei der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung

Zitat:
Zitat von §jule Beitrag anzeigen
Wer kann helfen
Bei was helfen? Was ist die Frage?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
beschuldigtenvernehmung eines jugendlichen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 03.09.2010 17:33
Verteidiger bei einer polizeilichen Vernehmung Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.02.2010 19:43
Inhalt im Polizeilichen Führungszeugnis Bürgerliches Recht allgemein 17.12.2008 16:18
Beschuldigtenvernehmung eines Betrunkenen??? Strafrecht / Strafprozeßrecht 13.02.2008 23:11
Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung Strafrecht / Strafprozeßrecht 29.11.2006 21:02





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN