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Videoaufnahmen der Polizei

Dies ist eine Diskussion zu Videoaufnahmen der Polizei innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 03.12.2009, 16:35
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Videoaufnahmen der Polizei

Person A geht am Samstag zum Fußballspiel.

Die Polizei filmt Person A als er am Bahnhof in den Zug steigt und als er am anderen Bahnhof ankommt.

Dann geht Person unter Polizeischutz zum Fußballspiel. Er darf auch nicht früher zum Bahnhof gehen. Person A muss warten bis alle Fußballfans mit Polizeischutz wieder zum Bahnhof gehen.

Am Bahnhof wird Person A mit einem anderen Fan in einen kleine Rauferei verwickelt.

Dann kommt die Polizei und will den Asuweis von Person A. Person A ist nun sehr freundlich. Person A hat kein Problem mit der Polizei und die Polizei ist nett zu Person A. Während die Daten von Person A über Funk geprüft werden, wird Person A von einem Polizeibeamten gefilmt - obwohl gar nix mehr los ist.

Darf die Polizei am Bahnhof alle Fans beim Einsteigen und Aussteigen filmen? Wo steht das?
Darf die Polizei bei einer Kontrolle die ganze Zeit Person A filmen? Wo steht das? Wie ist die Rechtslage.


Danke für die Mühe
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 16:53
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
Person A geht am Samstag zum Fußballspiel.

Die Polizei filmt Person A als er am Bahnhof in den Zug steigt und als er am anderen Bahnhof ankommt.

Dann geht Person unter Polizeischutz zum Fußballspiel. Er darf auch nicht früher zum Bahnhof gehen. Person A muss warten bis alle Fußballfans mit Polizeischutz wieder zum Bahnhof gehen.

Am Bahnhof wird Person A mit einem anderen Fan in einen kleine Rauferei verwickelt.

Dann kommt die Polizei und will den Asuweis von Person A. Person A ist nun sehr freundlich. Person A hat kein Problem mit der Polizei und die Polizei ist nett zu Person A. Während die Daten von Person A über Funk geprüft werden, wird Person A von einem Polizeibeamten gefilmt - obwohl gar nix mehr los ist.

Darf die Polizei am Bahnhof alle Fans beim Einsteigen und Aussteigen filmen? Wo steht das?
Darf die Polizei bei einer Kontrolle die ganze Zeit Person A filmen? Wo steht das? Wie ist die Rechtslage.


Danke für die Mühe
Das steht im Polizeigesetz deines Landes. Dort stehen auch die Voraussetzungen des Eingriffs.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 17:05
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Zitat:
Zitat von Clown
Das steht im Polizeigesetz deines Landes. Dort stehen auch die Voraussetzungen des Eingriffs.

Na das ist ja hilfreich!!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 17:15
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Zitat:
Zitat von xxxBerndxxx
Na das ist ja hilfreich!!!!
Es tut mir wirklich sehr leid, dass ich nicht hellsehen kann und daher nicht weiß, in welchem Bundesland das Geschehen stattgefunden hat und daher auch nicht weiß, welches PolG einschlägig ist.
Ansonsten habe ich jetzt auch keine Lust mehr, weitere Zeit von mir darauf zu verwenden. Vielleicht sucht ja ein anderer hier die Ermächtigungsgrundlagen aller 16 Bundesländer sowie das Bundespolizeigesetz heraus. Ich nicht.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 17:18
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

War eine BFE der Bundesgrenzpolizei die das gefilmt und kontrolliert hat.
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  #6 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 21:51
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Erstens heißt das Bundespolizei, zweitens hat diese bei Großveranstaltungen keine originäre Zuständigkeit. Ihr Einsatz richtet sich nach § 11 BPOLG, zur Unterstützung eines Landes. Ihre Maßnahmen richten sich daher nach den Eingriffsermächtigungen des jeweiligen Landes, auf dessen Anforderung sie tätig wird. Deshalb ist es hier zwingend erforderlich, dass Bundesland zu wissen.
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 08:55
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Das war auf dem Hamburger Hauptbahnhof.
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Alt 04.12.2009, 12:19
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei

§ 1
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz findet Anwendung, soweit die Vollzugspolizei (Polizei) zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) vom 14. März 1966 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 77), zuletzt geändert am 2. Mai 1991 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 187), in der jeweils geltenden Fassung Daten verarbeitet.


§ 8
Datenerhebung im öffentlichen Raum und an besonders gefährdeten Objekten

(1) Die Polizei darf bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen personenbezogene Daten, auch durch den Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten begangen werden. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. [...]
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  #9 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 10:55
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Also wenn dieser fiktive Sachverhalt auf dem Hamburger Hauptbahnhof war gehe ich mal ganz stark vom § 26 BPOLG aus!
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
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  #10 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 15:36
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AW: Videoaufnahmen der Polizei

Solche Einsätze erfolgen regelmäßig nach § 11 BPOLG und richten sich daher nach Landesrecht.
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