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Verstoß gegen Platzverbot und Popo zeigen! :knast:

Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen Platzverbot und Popo zeigen! :knast: innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2009, 16:33
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Verstoß gegen Platzverbot und Popo zeigen! :knast:

Hallo ein fiktiever Bürger im Alter von 18 Jahren schaut Silvester zu tief ins Glas und ist deshalb nicht mehr ganz bei sinnen. Dieser amüsiert sich auf einer viel belebten Kreuzung, anlässig des Jahreswechels wünscht er mehrmals sämtlichen Polizeibeamten ein frohes neues Jahr, dies wird nach einiger Zeit als Provokation interpretiert und führt zum Platzverweis. Gegen diesen verstößt der Bürger und wird erneut negativ aufmerksam indem er den Gesetzeshütern sein Gesäß präsentiert. Des Weiteren tätigt er einen Ausruf der in entwa so lauten könnte: "Ich sprenge den Bundestag in die Luft"! Daraufhin wird der junge Bürger festgenommen und ans andere Ende der Stadt befördert, wo er für einige Stunden in Gewahrsam genommen wird. An den Platzverweis und das Popo zeigen kann der Junge Mann sich nicht erinnern.

Welche Strafe hätte der junge Mann zu befürchten?

Vielen dank im Vorraus

Lg der Vorzeigebürger
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  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 14:38
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AW: Verstoß gegen Platzverbot und Popo zeigen! :knast:

der platzverweis wurde wahrscheinlich ausgesprochen, da der junge bursche die öffentliche sicherheit und ordnung gefährdete (betrunken auf der straße herumstolpern). da diese maßnahme nicht befolgt wurde versuchten die beamten ihn somit per verbringungsgewahrsam durchzusetzen (bzw. "normales Gewahrsam", wenn die polizei ihn dort ebenfalls festgehalten hat).

leider ist nicht ersichtlich, was die polizisten am ersten ort denn zu tun hatten und ob die straße befahren war und er jemanden behinderte oder gefährdete...

ich vermute einfach mal strafe wird es nicht geben (wenn polizei sich nicht beleidigt fühlte). theoretisch könnte man dem burschen die kosten des gewahrsams berechnen.

die bedrohung eines verfassungsorgans könnte theoretisch auch angezeigt werden. ist aber unwahrscheinlich.

wie immer ist es problematisch, da es ja nur ein fiktiver sachverhalt ist und somit details nicht bekannt sich...lol
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  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2009, 22:57
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AW: Verstoß gegen Platzverbot und Popo zeigen! :knast:

Zitat:
Zitat von chrigu
theoretisch könnte man dem burschen die kosten des gewahrsams berechnen.
Wenn er schon nicht bestraft wird, dann kann er wenigstens den Transport und die Unterbringung im Hotel de Pol bezahlen!

LG
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