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Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Dies ist eine Diskussion zu Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 10.09.2009, 13:08
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Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Wenn z. B. ein Minderjähriger A eine Kippe auf der Straße wegwirft, darf dann ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € vom B (z. B. Ordnungsamt) verhängt werden? Schließlich verdient ein 15 jähriger Schüler kein Geld.
Wenn dies dann als Verunreinigung gilt, und A somit Ordnungswidrig gehandelt hat.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 13:17
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

A dürfte noch nicht mal rauchen - von daher sollte A zähneknirschend zahlen und froh sein, dass der Mann vom Ordnungsamt bei der Personalienerhebung offenbar nicht ganz so genau hingesehen hat...
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  #3 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 16:22
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

A würde nicht rauchen, hätte nur eine Kippe vom Freund weggeschnippt.
Zudem darf B (z.B. Ordnungsamt) Taschenkontrolle deswegen durchführen und bei A vorhandene Zigaretten zerstören und in die Mülltonne werfen?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 22:14
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Bei derart geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleibt die Vermögenslage des Betroffenen in aller Regel unberücksichtigt, vgl. §17 III OWiG. Für eine Durchsuchung nach § 46 I OWiG i.v.m. § 102 StPO gibt es keine Rechtfertigung, da der Besitz von Tabak an sich nicht vorwerfbar ist. Jedoch ist eine Durchsuchung auf polizeirechtlicher Grundlage zur Sicherstellung der Tabakwaren möglich. Hierzu müssten jedoch Tatsachen vorliegen, die solch einen Besitz annehmen lassen. Die Tabakwaren dürfen demnach auch Sichergestellt werden, um die Gefahr abzuwehren das Jugendlichen entgegen § 10 JuSchG raucht. Jedoch unterliegen sie nicht der Einziehung oder Vernichtung.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.09.2009, 22:55
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Achso und dann hätte das Ordnungsamt diegleichen Kompetenzen wie die Polizei?
Ob das wohl hilft, die Jugend von heute auf den richtigen Weg zu bringen? Das dürfte man wohl bezweifeln.
Das ist wie mit einem Schrotgewehr auf eine Stubenfliege zu schießen. Erstens wird nicht der richtige getroffen, und alle umliegenden kriegen was ab.
Zudem ist Tababkbesitz nicht verboten.
Wenn A jetzt beim Rauchen erwischt worden wäre, dann ist das vielleicht anders.
Trotzdem zuviel Macht für B und zuviel Handhabe bei Nichtigkeiten, aus denen sich Geld für die Stadtkasse machen lässt. Ob jemand mit 15 raucht oder nicht, kann damit niemand verhindern.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 00:29
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Zitat:
Zitat von bigred
Ob das wohl hilft, die Jugend von heute auf den richtigen Weg zu bringen? Das dürfte man wohl bezweifeln.
Das ist wie mit einem Schrotgewehr auf eine Stubenfliege zu schießen. Erstens wird nicht der richtige getroffen, und alle umliegenden kriegen was ab.
Zudem ist Tababkbesitz nicht verboten.
Wenn A jetzt beim Rauchen erwischt worden wäre, dann ist das vielleicht anders.
Trotzdem zuviel Macht für B und zuviel Handhabe bei Nichtigkeiten, aus denen sich Geld für die Stadtkasse machen lässt. Ob jemand mit 15 raucht oder nicht, kann damit niemand verhindern.

Normalerweise werden in einer ordentlichen deutschen Familie die Eltern wohl etwas von dem Vorfall erfahren.
Und ob sie ihrem Junior glauben, dass er nur ein Kippe von einem Freund weggeschnipst hat, soll mal dahin gestellt sein.
Also hat das vllt. hier doch einen Zweck. Die Eltern achten mehr auf ihr Kind!

Ich finde das mal nicht schlecht, dass jemand verwarnt wird, weil er eine Kippe wegschnipst. Sollte öfters passieren, dann sehen in Deutschland bestimmte Plätze nicht so dreckig aus. Ist schließlich auch Müll.

.[/QUOTE]Das ist wie mit einem Schrotgewehr auf eine Stubenfliege zu schießen..[/QUOTE]

Wo fängt man an? Wo hört man auf?
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  #7 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 05:14
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Zitat:
Zitat von semmel76
A dürfte noch nicht mal rauchen ...
Wirklich nicht? Bisher ging ich eigentlich immer davon aus, dass dem Jugendlichen das Rauchen in der Oeffentlichkeit zwar nicht gestattet werden darf, der Jugendliche sich selbst aber durch Rauchen in der Oeffentlichkeit nicht strafbar macht. § 10 JuSchG verbietet dem Jugendlichen jedenfalls nicht das Rauchen in der Oeffentlichkeit sondern lediglich, Tabakwaren in der Oeffentlichkeit an Kinder und Jugendliche abzugeben bzw. diesen das Rauchen zu gestatten.

Gruss
CAM
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Alt 11.09.2009, 08:11
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

@ CAM:

Ich habe auch nicht gemeint, dass das Bussgeld vom Rauchen des Jugendlichen in der Öffentlichkeit herrührt - ggf. kam das etwas missverständlich rüber.

Ich glaube mal eher, dass das Bussgeld wegen "achtlosem Entsorgen von abgebrannten Zigarretten" erhoben wurde. Je nach Bundesland könnten dies dann mal eben diese 25 EUR sein.

Wie Libera richtig anmerkte, wird bei einer derartig geringfügigen OWi die Vermögenslage des Beschuldigten idR nicht berücksichtigt.

Jedoch ist im Rahmen der Gefahrenabwehr das Ordnungsamt durchaus befugt, das Rauchen des Jugendlichen zu unterbinden und darf zu diesem Zweck die Zigaretten auch abnehmen.

Inwieweit das OA eine Durchsuchung vornehmen durfte, wage ich nicht zu beurteilen, da in der Situation ggf. angenommen wurde, der A hat die weggeworfene Zigarette selbst geraucht. Und Zigaretten wurden bei A offenbar gefunden und wegen vorstehend erwähnter "Gefahrenabwehr" dann wohl abgenommen (und vielleicht selber geraucht ).

Darüber, ob diese Vorgehensweise "einwandfrei" ist, kann man vortrefflich streiten...

Evtl. gibt´s auch eine Mitteilung an die Eltern - dazu hätte man A aber beim Rauchen erwischen müssen...
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  #9 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 09:16
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Ja, dazu hätte man A beim Rauchen erwischen müssen, hat man aber nicht!

Wenn man "erzieherische Massnahmen" ergreifen hätte wollen, dann hätte B wegen der Ordnungswidrigkeit nicht zu Verwarngeld gegriffen, sondern A gebeten, diese Kippe aufzusammeln und in den entsprechenden Container zu entsorgen.
Das wäre mehr Lernerfolg für A gewesen, als die Eltern, also C ein Verwarngeld zahlen zu lassen! Schließlich sind Teenager nicht ständig unter Kontrolle der Eltern wie ein Kleinkind. Zudem sollen es verantwortungsbewußte Erwachsene werden und das möglichst ohne das von B vermittelte Bild: Ordnungsbehörden wollen mir nur was tun und nicht helfen!!!!!

Auch dann ist die Sauberkeit der Stadt gewahrt. Es ist nur das Mittel zu dem man greift oder glaubt greifen zu "müssen" weil man Macht hat.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.09.2009, 09:37
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AW: Verhängung von Verwanrungsgeld gegen Minderjährige?

Zitat:
Zitat von bigred
Das wäre mehr Lernerfolg für A gewesen, als die Eltern, also C ein Verwarngeld zahlen zu lassen!
Wieso die Eltern? Die muessen hier gar nix zahlen. Das ist einzig und allein Sache des Jugendlichen. Der muss zahlen, nicht die Eltern!

Vielleicht lernt der Jugendliche ja hieraus, das er fuer sein Treiben zunehmend selbst verantwortlich ist.

Gruss
CAM
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