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Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Dies ist eine Diskussion zu Verdächtige Person = Beschuldigte Person ? innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 17:34
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Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Hallo,
ich hoffe das ich meine Frage ins richtige Forum stelle:

Also

Eine Person A zeigt Person B wegen einer Straftat an. Person A weiß es nicht sicher, vermutet aber eine Straftat. Person B wird daraufhin als "Beschulidgter" von der Polzizei zur Vernehmung vorgeladen.
Person B fühlt sich aber nicht schuldig sondenr nur verdächtigt.
Geht die Polizei etwa dann schon von der Schuld der Person B aus ?
Hätte die Person B nicht als "Verdächtiger" eingeladen werden müssen, anstatt als "Beschuldigter" ?
Ist das ein Formfehler oder steckt da mehr dahinter ?
"Verdächtigt" ist doch ein anderer Status als "beschuldigt" oder ?
Man weiß aber noch gar niczht, ob die Person B Schuld trägt , wird aber trotzdem als "Beschuldigter" vorgeladen ?
Kann Person B dagegen angehen ?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.09.2009, 17:37
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Zitat:
Geht die Polizei etwa dann schon von der Schuld der Person B aus ?
Nein, die Schuld stellt erst das Gericht fest. DAnn heißt er Verurteilter.
Zitat:
Hätte die Person B nicht als "Verdächtiger" eingeladen werden müssen, anstatt als "Beschuldigter" ?
Bei Wikipedia einfach mal Beschuldigter eingeben.
Zitat:
"Verdächtigt" ist doch ein anderer Status als "beschuldigt" oder ?
Unwesentlich.
Zitat:
Man weiß aber noch gar niczht, ob die Person B Schuld trägt , wird aber trotzdem als "Beschuldigter" vorgeladen ?
Darum ist er ja auch nur BEschuldigt und nicht schuldig.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2009, 21:59
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

es gibt drei unterschiedliche verdachtsstufen:

1. anfangsverdacht (verpflichtet die ermittlungsbehörden zu ermittlungen)
2. dringender verdacht (belastendes überwiegt entlastendes deutlich)
3. hinreichender verdacht (anklageerhebung wegen großer wahrscheinlichkeit der verurteilung.

wer z. b. nachts in unmittelbarer näher zu einer akuten straftat angetroffen wird, ist als täter verdächtig. stellt sich sofort heraus, dass er mit der tat dann doch nichts zu tun haben kann, so geschieht weiter nichts. kann der verdacht nicht ausgeräumt werden, so wird gegen ihn ein ermittlungsverfahren eingeleitet. dieser umstand begründet dann den beschuldigtenstatus.

dies bedeutet noch lange nicht, dass überwältigende beweise vorliegen müssen. ein dringender oder gar hinreichender verdacht wird nicht verlangt.

der beschuldigtenstatus schützt die von ihm betroffene person sogar, da ihm ein aussageverweigerungs- und beweisantragsrecht enthalten ist.

schuld oder unschuld müssen im ermittlungsverfahren nachgewiesen werden.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.09.2009, 00:46
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Zitat:
Zitat von ichweissesnicht
"Verdächtigt" ist doch ein anderer Status als "beschuldigt" oder ?
Nein. Das ist alles Unsinn, was du dir da gedacht hast, der auf mangelnder Sprachkenntnis beruht. Man wird ja nicht als Schuldiger vorgeladen, sondern als Beschuldigter.
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Alt 29.09.2009, 00:42
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Es gibt ja auch keine "Verdächtigen-Vernehmung" ! Man kann zwar einer Straftat Verdächtigt werden, aber das ändert den Status nicht.
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Alt 04.10.2009, 23:36
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Wenn man einer Straftat verdächtig ist und aufgrund einer konkreten Maßnahme (z.B. Vernehmung) gegen einen ermittelt wird ist man Beschuldigter. Dies spielt sich im Ermittlungsverfahren ab.

Sobald die StA Anklage erhebt ist man Angeschuldigter.

Sobald die Anklage zugelassen ist ist man Angeklagter.

Nach dem Urteil wie oben schon erwähnt ist man Verurteilter oder eben nichts mehr von Allem.

Alle diese Bezeichnungen beschreiben eine Person welche einer Straftat verdächtig ist.

Beschuldigter ist somit die niedrigste Stufe und klingt vielleicht schlimm, ist es aber nicht (wobei letzteres natürlich relativ zu sehen ist).
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  #7 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 16:30
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Zitat:
Zitat von ichweissesnicht
Hallo,
ich hoffe das ich meine Frage ins richtige Forum stelle:

Also

Eine Person A zeigt Person B wegen einer Straftat an. Person A weiß es nicht sicher, vermutet aber eine Straftat. Person B wird daraufhin als "Beschulidgter" von der Polzizei zur Vernehmung vorgeladen.
Person B fühlt sich aber nicht schuldig sondenr nur verdächtigt.
Geht die Polizei etwa dann schon von der Schuld der Person B aus ?
Hätte die Person B nicht als "Verdächtiger" eingeladen werden müssen, anstatt als "Beschuldigter" ?
Ist das ein Formfehler oder steckt da mehr dahinter ?
"Verdächtigt" ist doch ein anderer Status als "beschuldigt" oder ?
Man weiß aber noch gar niczht, ob die Person B Schuld trägt , wird aber trotzdem als "Beschuldigter" vorgeladen ?
Kann Person B dagegen angehen ?
In aller Regel wird er vorgeladen und zum Vorwurf gehört. Er muss aber vorher darüber belehrt werden, dass er zur Sache oder zu dem Vorwurf nichts sagen muss, würde er sich selbst belasten.
Es muss ihm also der Tatvorwurf eröffnet werden, und die Belehrung ausgesprochen und vorgenommen werden. Bis dies alles geschehen ist, ist er Verdächtigter. Beschuldigter im Strafverfahren ist er erst, wenn die Polizei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat. Leitet die Sta die Anzeige weiter zum Gericht, ist er Beklagter. Straftäter ist er erst, wenn ihn ein Gericht wegen einer begangenen Straftat abgeurteilt hat.
__________________
Glücklicher Pensionär
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  #8 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 16:46
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Code:
Beschuldigter im Strafverfahren ist er erst, wenn die Polizei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat.
Diese Aussage ist schlichtweg falsch! Ich verweise hierzu auf meine Äußerungen.
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  #9 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 16:54
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Zitat:
Zitat von Egbert
Beschuldigter im Strafverfahren ist er erst, wenn die Polizei Anzeige bei der Staatsanwaltschaft vorgelegt hat.
Völliger Unsinn. Zum Beschuldigtenstatus reicht aus, dass eine Ermittlungsperson der StA mit Verfolgungswillen gegen eine Person vorgeht.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 17:56
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AW: Verdächtige Person = Beschuldigte Person ?

Ich verstehe den Sinn der ganzen Diskussion nicht. Geht es etwa um die Unschuldsvermutung? Nun, die gilt vor Gericht, aber nicht bei Ermittlungen durch die Polizei.
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