Dies ist eine Diskussion zu unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung innerhalb des Forums Polizeirecht
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| unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung nun bekommen die eltern von p eine anzeige wegen unterlassung der aufsichtspflicht. mit was für einer strafe müssen die eltern rechnen? p war auf einer party gewesen. für was könnte der gastgeber eine anzeige bekommen? körperverletzun? wenn ja, mit was für eine strafe kann er rechnenn? p hat auch noch absinth getrunken, kann sich aber nicht mehr erinnern von wem sie den absinth bekommen hatte. allerdings hat p mit einer handvoll leuten den absinth einige 100 meter vom gelände des gastgebers entfernt getrunken. kann der gastgeber trotzdem noch mit einer anzeige belangt werden? schließlich hat p auf der party nur bier getrunken. kann die anzeige wieder fallen gelassen werden? wie lange könnte es dauern, bis p etwas von der polizei hört, vorgeladen wird o.ä? |
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| AW: unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung Zitat:
Wer war in diesem Falle überhaupt Anzeigender? |
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| AW: unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung Zitat:
Leider verursacht die Anzeige auch nur Kosten und hat keinen Effekt. Also, Girlie: weiter saufen!
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung Warum? Die Eltern müssen eine ungerechtfertigte Anzeige nicht entschädigen. Gemeint waren hier Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit der Betreibung des (zum Scheitern verdammten) Strafverfahrens entstehen. |
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| AW: unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung Zitat:
was soll den das für ein § sein, der "unterlassung der aufsichtspflicht" heisst? §§ 223, 224, 13 StGB? völliger unsinn, da ein den eltern bekannter besuch einer party oder discothek durch eine 17jährige den ganz normalen alltag einer fast-erwachsenen darstellt. was um himmels willen wird denn den eltern abverlangt, den hier eingetretenen schaden abzuwenden??? |
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| AW: unterlassung der aufsichtspflicht/körperverletzung Angezeigt werden kann alles, der Ärger fängt erst dann evtl. für die Eltern an, wenn die StA auch die Ermittlungen aufnimmt und nicht gleich einstellt. Ansonszten bekommen sie eigentlich von der Anzeige nichts mit, evtl. erhalten sie mal einen Einstellungsbescheid. |
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