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Unmittelbare Ausführung/ Standardmaßnahme der Durchsuchung

Dies ist eine Diskussion zu Unmittelbare Ausführung/ Standardmaßnahme der Durchsuchung innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 15.01.2009, 17:52
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Exclamation Unmittelbare Ausführung/ Standardmaßnahme der Durchsuchung

Hallo zusammen,

folgender Fall:

In einer Wohnung wird durch den Pflegedienst bei einer älteren Dame ein Notfall vemutet. Die Dame wurde längere Zeit nicht mehr gesehen. Auf Klingeln,Klopfen und Rufe durch die Polizei wird nicht geöffnet. Alle Ermittlungen hinsichtlich der älteren Dame lassen einen Notfall vermuten. Die Polzei läßt die Wohnungseingangtür durch die Feuerwehr öffnen und durchsucht anschließend vergebens die Wohnung nach der älteren Dame.

Handelt es sich dabei um eine Maßnahme nach den Bestimmungen der unmittelbaren Ausführung oder ist das Handeln der Polizei durch die Bestimmungen der "Betreten/Durchsuchung von Wohnungen" nach dem Polizeigesetz gedeckt ????

Gruss der Chaviechase
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