Dies ist eine Diskussion zu Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? wie ist das eigentlich, wenn eine Alarmanlage nicht zu einem Wachdienst aufgeschaltet ist, irgendwann plötzlich ohne erkennbaren Grund Außenalarm auslöst und eine zufällig vorbeikommende Polizeistreife nach dem Rechten sieht..., kann dann wegen fehlerhaften Alarms der Ladenbesitzer eine Rechnung gestellt bekommen? Immer angenommen, niemand hat nach der Polizei gerufen, so dass also die Leistung gar nicht verlangt wurde!! Kann dann für eine unverlangt erbrachte Leistung eine Rechnung erfolgen? Und wenn ja, könnte man dann den Alarmanlagenbauer in Regress nehmen? |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Ja, grundsätzlich ist das möglich, wird aber kaum in dem konkreten Fall geschehen. Wenn die Feuerwehr wegen eines Fehlalarms ausrückt, kanns teuer werden, die Polizei handelt aber im Rahmen ihrer "Dienstaufgaben" meist kostenlos, Wenn nicht, sind meist "bestimmte Zielgruppen" betroffen. Dass Polizei auch "teure Sportveranstaltungen" unentgeldlich betreut, ist eine andere Geschichte. |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Hallo "Frau Nass", vielen Dank für die - wenn auch späte - Antwort. Gesetzt den Fall, es würde tatsächlich eine Rechnung gestellt und müsste bezahlt werden...., könnte man dann den Anlagenbauer in Regress nehmen, wenn eine turnusmäßige Wartung der Anlage erfolgt? Und was für "bestimmte Zielgruppen" meinst Du? |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Hallo Morgan Sorry, ich hatte nicht auf das Datum geschaut, wollte nur etwas dazu sagen, wenn schon sonst keine Meinungen dazu kommen. Bei Polizeieinsätzen werden gern Kostenrechnungen gestellt, wenn man bspw. Linke oder andere "Störer" damit schädigen möchte, weil man ihnen keine Straftaten anlasten kann. Diese Kostenrechnungen sind meist sehr spekulative Hochrechnungen. Andererseits werden Sportveranstaltungen wohl "kostenneutral" betreut. Ein falscher Alarm sollte eigentlich ebenso kostenfrei abgehandelt werden, kann man doch nicht sicher sein, dass die Alarmanlage tatsächlich "falsch ausgelöst" hat, vielmehr kann man durchaus daran denken, dass ein potentieller Täter durch den Alarm abgeschreckt wurde. Dazu sind die Dinger ja da, festhalten können sie den wohl nicht. Ob hier Ermessen vorliegt oder Willkür oder einfach nur leere Kassen aufgefüllt werden sollen, ist schwer zu sagen, es gibt halt Solche und Solche. Es gibt ja auch häufig Autoalarm, wenn die Anlage etwas sensibel geschaltet ist. Da wird m.W. nach auch nur nach wiederholt "falschem" Alarm eine Kostennote festgesetzt oder ein "Knöllchen" geschrieben. Zwischenzeitlich müssen ja wohl auch ab und zu Polizeieinsätze bei Bagatellunfällen bezahlt werden, weil sich jemand nicht einigen will.Dass damit auch ein Stück Rechtsstaatlichkeit von dem eh schon immer kleiner werdenden Kuchen abgeschnitten wird, ist den Machern wohl egal, schliesslich muss man ja die Wirtschaft -Banken- am Laufen halten und das muss eben jemand bezahlen, wenn auch nur in kleinen Scheibchen. |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Vielen Dank! Tatsächlich sollen schon Rechnungen an Ladenbesitzer ergangen sein, die dann allerdings nach Beschwerde wieder storniert wurden. |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Wenn's nur immer so "einfach" wäre!! Generell sollte einfach gelten, dass der Polizeidienst von den Bürgern bereits bezahlt ist und nur bei extra Einsätzen auch eine Kostennote gerechtfertigt ist. Wenn man da die Fussballveranstalter etc. nimmt, die ja Mio. Umsätze tätigen, kann ich damit leben. Normale (Sport)-veranstaltungen aber sollten im Rahmen angemssen betreut werden, bspw. wegen hohem Verkehrsaufkommen, etc. Ist ja auch wieder Bürgerschutz. Alles Gute. |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Naja, die Einstellung find ich doch etwas kurzsichtig...was hat denn der jeweilige Verein damit zu tun, wenn Gewalttäter unter dem Deckmantel "Fan" Straftaten begeht? Und nur weil dabei mehr Geld umgesetzt wird als anderswo dafür zu zahlen find ich doch höchst bedenklich! Aber ansonsten muss ich dir zustimmen, dass die Leistung ja schon bezahlt ist...sonst sind wir bald wieder bei mittelalterlichen Zuständen wo es Sicherheit nur für Reiche gibt!
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Naja, dass sehe ich dann doch etwas differenzierter!!!
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? ich wüsste nicht, was es bei kostenrechnungen der polizei für "ungerechtigkeiten" geben soll... das ist alles eindeutig gesetzlich geregelt. müsst ihr einfach mal in euer polizeigesetz schauen und dort 1. bei "unmittelbare ausführung einer maßnahme" und 2. bei ersatzvornahme (das ist beim zwang) dann gibt es im zusammenhang damit noch einen paragraphen (ich glaub in thüringen der §30 pag oder so) für die höhe der kosten gibt es auch eine richtlinie des jeweiligen mysteriums und schon ist alles ganz gerecht und transparent... |
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| AW: Unangeforderter "Dienst" kostenpflichtig? Zitat:
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