Dies ist eine Diskussion zu Umfang allgemeine Vekehrskontrollen innerhalb des Forums Polizeirecht
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| ... im Rahmen der Verkehrsüberwachung kann es zu Routine-Kontrollen bei Fahrzeugen kommen. Das ist meines Wissens im Herbst bei der Überprüfung der Wagenbeleuchtung mittlerweile gängige Praxis. Frage: wie weit dürfen allgemeine Verkehrskontrollen gehen. Ich nehme fast an nehmen der Halterabfrage kann ein Fahrzeug im Hinblick auf die verkehrstauglichkeit komplett durchgecheckt werden von den jeweiligen Polizeibeamten. Ist dies so richtig wiedergegeben ?! |
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| AW: Umfang allgemeine Vekehrskontrollen Ja, richtig. Es können soweit möglich alle Teile, welche für die Verkehrssicherheit nötig sind überprüft werden. Bei der Fahrzeugkontrolle wird der Innenraum jedoch nicht durchsucht bzw. überprüft. Hier wird lediglich nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten verlangt. |
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| AW: Umfang allgemeine Vekehrskontrollen "Der Innenraum wird nicht überprüft/ druchsucht"........... Leider scheint dies zwischenzeitlich wohl "aus dem Ruder zu laufen", denn die Innenraumdurchsuchung ist. zumindest in BW, nahezu Standard, vielleicht nur bei "gewissen, unliebsam "aussehenden " Personen, aber man muss den Eindruck gewinnen, dass zwischenzeitlich die "allg. Verkehrskontrolle" nur als Vorwand zur "Rasterfahndung" dient, bis die allgemeine Kennzeichenerfassung durch ist und man "Bewegungsprofile nach Lust und Laune" erstellen kann. Nichts gegen Betriebssicherheitskontrollen im Frühjahr und Herbst mit Hinweis auf mangelnde Beleuchtungseinrichtung, etc. Aber für vollständige Kontrollen ist der "TÜV" zuständig und die Polizei frei für wichtigere Aufgaben. |
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