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üble nachrede

Dies ist eine Diskussion zu üble nachrede innerhalb des Forums Polizeirecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 08:44
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üble nachrede

Folgender Fall:
Person A schreibt in einem Internetforum über eine Tat und äußert sich über die Familie des Täters, er äußert Vermutungen aber auch Behauptungen über die Familie und sagt auch er hat Beweise.
Person B sagt er zeigt ihn wegen übler Nachrede bei der Polizei an, diese Person ist nicht von der Familie sondern völlig unbekannt.
Jetzt weiss Person A nicht ob er wirklich angezeigt wurde, aber wenn ja was kann passieren?
Und kann man eine Anzeige bekommen über üble Nachrede wenn man nur Vermutungen geäußert hat?
Und bei Behauptungen?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 08:51
V.I.P.
 
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AW: üble nachrede

Tatsachenbehauptungen müssen beweisbar sein, sonst droht tatsächlich eine Anzeige, wenn durch diese Behauptungen jemandes Ansehen herabgesetzt wird.

Meinungsäußerungen sind frei, solange sie niemanden beleidigen.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 09:04
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AW: üble nachrede

Welche Strafe könnte das geben?
Und bei Äüßerungen die jemanden beleidigen?
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  #4 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 10:22
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AW: üble nachrede

Person A weiss nicht ob er angezeigt wurde. Wie kann er rausfinden ob er angezeigt wurde? Bekommt er die Anzeige dann schriftlich? Wie geht es dann weiter?
Und wie lange muss er warten damit er weiss das er nicht angezeigt wurde?
Wieviel Wochen?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.03.2009, 22:14
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AW: üble nachrede

Normalerweise wird der Beschuldigte entweder von der Polizei angerufen bzw. bekommt er eigentlich einen Brief von der Polizei.

Dort steht drin, was ihm vorgeworfen wird und das er sich dazu äußern kann oder wird gleich zu einer Vernehmung einbestellt.

Wie lange das dauern kann liegt an dem jeweiligen Beamten.
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