Dies ist eine Diskussion zu Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer A ist der eingetragene Besitzer des Autos und B fährt das Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf deutschen Boden und wird dabei von der Polizei erwischt. Leider hat der Fahrer B kein Geld und auch keine Geldkarte etc. bei sich. Das Auto gehört der Person A die nicht gefahren ist. Welche Rechte haben die Polizei wenn sie zwar die Identität von Person B feststellen können aber weder eine Geld noch anderen Pfand an sich nehmen können! danke schon mal im voraus |
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| AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer Die Herren werden von der Polizei bis zum nächsten Geldautomaten gebracht. Kein Geld - Keine Weiterfahrt.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer Ich denke das stimmt nicht! Mit welcher Berechtigung halten sie den den Beifahrer fest oder nehmen diesen mit? |
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| AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer Ja, der Faher muss blechen! Und wenn er nicht kann dann gibt es keine Weiterfahrt, wenn der Beifahrer zu Fuß oder Taxi gehen will, dann steht es ihm natürlich frei.
__________________ Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!! |
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| AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer Zitat:
Also wird von der Bussgeldbehörde die Höhe einer Sicherheitsleistung eingeholt. Kann diese bezhalt werden, könnnen die Kameraden weiter fahren. Kann sie nicht bezahlt werden, bleibt die Karre mit der sie diese Widrigkeit begangen haben beschlagnahmt, bis die Sicherheitsleistung bezahlt ist. So einfach ist das...-
__________________ Glücklicher Pensionär |
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