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Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Dies ist eine Diskussion zu Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 17.01.2010, 22:22
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Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Angenommen zwei Spanier A und B reisen mit dem Auto nach Deutschland.
A ist der eingetragene Besitzer des Autos und B fährt das Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf deutschen Boden und wird dabei von der Polizei erwischt.
Leider hat der Fahrer B kein Geld und auch keine Geldkarte etc. bei sich.
Das Auto gehört der Person A die nicht gefahren ist.

Welche Rechte haben die Polizei wenn sie zwar die Identität von Person B feststellen können aber weder eine Geld noch anderen Pfand an sich nehmen können!


danke schon mal im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 00:52
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AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Die Herren werden von der Polizei bis zum nächsten Geldautomaten gebracht. Kein Geld - Keine Weiterfahrt.
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Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
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  #3 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 11:43
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AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Ich denke das stimmt nicht!

Mit welcher Berechtigung halten sie den den Beifahrer fest oder nehmen diesen mit?
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  #4 (permalink)  
Alt 02.02.2010, 17:49
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AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Ja, der Faher muss blechen! Und wenn er nicht kann dann gibt es keine Weiterfahrt, wenn der Beifahrer zu Fuß oder Taxi gehen will, dann steht es ihm natürlich frei.
__________________
Wie könnt ihr es wagen!? Ich habe für dieses Land gekämpft!!
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  #5 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 15:39
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AW: Überhöhte Geschwindigkeit von Ausländer

Zitat:
Zitat von MQuitte
Angenommen zwei Spanier A und B reisen mit dem Auto nach Deutschland.
A ist der eingetragene Besitzer des Autos und B fährt das Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf deutschen Boden und wird dabei von der Polizei erwischt.
Leider hat der Fahrer B kein Geld und auch keine Geldkarte etc. bei sich.
Das Auto gehört der Person A die nicht gefahren ist.

Welche Rechte haben die Polizei wenn sie zwar die Identität von Person B feststellen können aber weder eine Geld noch anderen Pfand an sich nehmen können!


danke schon mal im voraus
Die Identität wird oder kann entweder vor Ort festgestellt werden oder die Personen gehen mit zur Wache. Die Polizei kann die Höhe des Bussgeldes ehe nicht festlegen.
Also wird von der Bussgeldbehörde die Höhe einer Sicherheitsleistung eingeholt. Kann diese bezhalt werden, könnnen die Kameraden weiter fahren. Kann sie nicht bezahlt werden, bleibt die Karre mit der sie diese Widrigkeit begangen haben beschlagnahmt, bis die Sicherheitsleistung bezahlt ist.
So einfach ist das...-
__________________
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