Dies ist eine Diskussion zu Telefonanrufe = Stalking? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Telefonanrufe = Stalking? habe mal wieder ne kleine Frage. Nehmen wir mal an, daß Person A (weiblich) vor vier Monaten eine zweijährige Beziehung zu Person B (männlich) beendet hat. Seitdem erhält Person A in unregelmäßigen Abständen von B Anrufe auf´s Handy. Teils mit unterdrückter Nummer, teils von Telefone von Freunden. Diese Anrufe kommen phasenweise. Dann allerdings in 2-3 Minuten Abständen über ne Stunde verteilt. Teilweise geht Person A ran und muß sich anhören, wie sehr B sie noch liebt, sie nicht verlieren möchte usw. Danach kommen Fragen, ob A schon mit einem anderen Kerl knutschen oder ins Bett steigen würde. Teilweise gibt B zwei bis drei Tage Ruhe und fängt dann wieder mit den Anrufen an. Diese Anrufe nehmen Person A natürlich physisch mit. Einmal kam So morgens um 6 Uhr ein Anruf aus einem Krankenhaus, in welchem B aufgrund einer Schlägerei behandelt wurde mit der Frage, ob ihn A aus dem Krankenhaus abholen würde. B verneinte natürlich. Eine halbe Stunde später schellte es bei A Sturm. Gute 30 Minuten lang. A hat die Tür natürlich nicht geöffnet. Nun meine Frage, kann Person A irgendwie gegen B vorgehen? Körperlich ist noch nichts passiert. Es kam zwar am Ende der Beziehung kurz zu körperliche Gewalt A gegenüber, aber das war´s schon. Ich danke Euch im Voraus für Eure Antworten und Anregungen zu diesem Thema. Dieter P.S. Sollte ich im falschem Forum gelandet sein, dann bitte verschieben! |
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| AW: Telefonanrufe = Stalking? Hallo, 1. könnte die Person, die sich belästigt fühlt ( das Beschriebene IST Stalking), den früheren Partner auffordern, dies zu unterlassen, anderenfalls werde sie Anzeige erstatten. Am besten vor Zeugen. 2. Bei weiterer Belästigung Anzeige erstatten. 3. Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der persönlichen und telefonischen Annäherung erwirken. In den unterschiedlichen Bundesländern wird Stalking unterschiedlich "leidenschaftlich" nachgegangen. In manchen beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft engagiert mit Stalking. Die aktuelle ( noch nicht so alte) Rechtslage: § 241b StGB Nachstellung (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt, oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, oder 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahestehenden Person bedroht, und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat nach Absatz 1 wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Viel Erfolg! ciboulette |
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| AW: Telefonanrufe = Stalking? Schau mal in der SUCHE, da gibt es ähnliche Fälle. |
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| AW: Telefonanrufe = Stalking? Und ganz davon abgesehen hat es mit Polizeirecht aber auch gar nichts zu tun... |
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| AW: Telefonanrufe = Stalking? Zitat:
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