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Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Dies ist eine Diskussion zu Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 12.09.2010, 12:30
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Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich Rucksack/Tachenkontrollen:
Folgender fiktiver Fall:
Jugendliche(16 J.) stehen abends auf einem öffentlichen Platz in einer Stadt.

Darf die Polizei einfach kommen und Rucksackkontrollen nach Glasflaschen oder Alkohol machen?
Darf das Ordnungsamt das auch?

Gäbe es spezielle zusätzliche "Rechte" für Polizei/Ordnungsamt wenn dieser öffentliche Platz in der Nähe eines gerade stattfindendes Straßenfestes ist?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 18:44
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Zitat:
Zitat von salebi Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich Rucksack/Tachenkontrollen:
Folgender fiktiver Fall:
Jugendliche(16 J.) stehen abends auf einem öffentlichen Platz in einer Stadt.

Darf die Polizei einfach kommen und Rucksackkontrollen nach Glasflaschen oder Alkohol machen?
Darf das Ordnungsamt das auch?

Gäbe es spezielle zusätzliche "Rechte" für Polizei/Ordnungsamt wenn dieser öffentliche Platz in der Nähe eines gerade stattfindendes Straßenfestes ist?
Für so etwas reicht grds. schon die Generalklausel des Polizeirechts. Aufgrundlage dessen dürfen dann auch Kontrollen durchgeführt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Andererseits kann es auch sein dass das Gebiet um das Straßenfest als "sonderzone" ausgewiesen worden ist, wo die Polizei grds. so etwas machen darf.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 19:11
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Zitat:
Zitat von Freaky22 Beitrag anzeigen
Für so etwas reicht grds. schon die Generalklausel des Polizeirechts. Aufgrundlage dessen dürfen dann auch Kontrollen durchgeführt werden, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegt. Andererseits kann es auch sein dass das Gebiet um das Straßenfest als "sonderzone" ausgewiesen worden ist, wo die Polizei grds. so etwas machen darf.
echt?????? das dürfen sie? aber darf man denn keine glasflaschen oder alk mit sich führen? das versteh ich nicht....

ich meine ne kontrolle wegen waffen oder so, das könnte ich wohl noch verstehen. aber wegen alkohol? das ist doch gar nicht verboten - oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 19:32
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Zitat:
ich meine ne kontrolle wegen waffen oder so, das könnte ich wohl noch verstehen. aber wegen alkohol? das ist doch gar nicht verboten - oder?
Nun, möglicherweise geht es ja nur um die Durchsetzung des § 9 Jugendschutzgesetz. Mit Waffen haben diese Kinder in der Regel noch nichts zu tun. Aber mit Saufereien schon eher!
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  #5 (permalink)  
Alt 12.09.2010, 19:40
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Zitat:
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echt?????? das dürfen sie? aber darf man denn keine glasflaschen oder alk mit sich führen? das versteh ich nicht....

ich meine ne kontrolle wegen waffen oder so, das könnte ich wohl noch verstehen. aber wegen alkohol? das ist doch gar nicht verboten - oder?
Doch wenns Jugendliche sind und die haben Schnapps dabei ist das verboten und die müssen das Zeug rausrücken. Hier ist es z.B. mittlerweile üblich das bei div. großen Festen sogar ein Verbot von Glasflaschen besteht und Minderjährige grds. kontrolliert werden, sobald sie mit Flaschen angetroffen werden. Eben um Alkoholmissbrauch/konsum einzudämmen...
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Alt 12.09.2010, 19:47
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Erstmal, danke für die Antworten.

Muss denn nicht, z.B. wie bei der "Kaufhaus-Rucksackkontrolle"(hab ich z.B. hier(2.Post) gelesen: https://forum.piratenpartei.at/viewt...=5631&start=30 ), ein begründeter Verdacht bestehen, bevor die Polizei da reingucken darf, wegen Persönlichkeitsrecht usw.?
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Alt 12.09.2010, 19:55
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Zitat:
Zitat von salebi Beitrag anzeigen
Erstmal, danke für die Antworten.

Muss denn nicht, z.B. wie bei der "Kaufhaus-Rucksackkontrolle"(hab ich z.B. hier(2.Post) gelesen: https://forum.piratenpartei.at/viewt...=5631&start=30 ), ein begründeter Verdacht bestehen, bevor die Polizei da reingucken darf, wegen Persönlichkeitsrecht usw.?
Naja es kommt drauf an, wie das Gebiet klassifiziert ist. Wenn es ein sog. gefährdeter Bereich ist gibts dafür eine Rechtsverordnung die genau regelt wann die Polizei eingreifen darf.
Zudem sind solche Kaufhausfälle nicht mit Fällen vergleichbar, wo die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr tätig wird, allein schon deshalb weil sie viel weitreichendere Befugnisse hat.
Allerdings besteht der verdacht ja grds. schon dann wenn da jemand mit entsprechenden Flaschen in der Hand durch die Gegend rennt. Besonders zur Einhaltung JugSchG im Bezug auf Tabak und Alkohol kann man da schon bei begründeten Verdacht (Rauchen, Trinken der durchsuchten Person) bestehen.

Geändert von Freaky22 (12.09.2010 um 21:18 Uhr).
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Alt 14.09.2010, 07:50
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Gibts da auch ein genauen §, in dem ich das nachlesen könnte?
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Alt 14.09.2010, 13:29
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Nachzulesen im jeweiligen Polizeigesetz des betreffenden Bundesland.
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  #10 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 14:12
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AW: Taschenkontrolle auf öffentlichen Plätzen

Mich würden da auch mal die genauen Paragraphen interessieren. Meines Wissens darf die Polizei z.B. bezüglich des § 42 a WaffG (Führungsverbot Einhandmesser) von niemandem verlangen den Adler zu machen, darf allerdings verlangen, dass die Taschen geleert werden. Oder zumindest höflich fragen. Andererseits macht es in meinen Augen kaum Sinn, sich da querzustellen.

Was die Flaschen angeht: nicht nur, dass da jemand den Jugendschutz "übersehen" hat. Man könnte die Flaschen auch als gefährliche Gegenstände ansehen. Auf Massenveranstaltungen haben Glasflaschen und Gläser m.E. nichts zu suchen.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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