Dies ist eine Diskussion zu Störer??? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Störer??? wenn sich in einem geschäftsraum potentielle straftäter befinden und die polizei diesen raum betritt, müsste doch der inhaber des geschäftsraums störer sein, damit der VA rechtmäßig ist, oder? sonst könnte die polizei doch gar nicht den raum betreten. aber welche art von störer ist der inhaber des geschäftsraums dann? danke. |
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| AW: Störer??? Er muss nicht zwingend Störer sein. Nehmen wir mal das PAG Bayern. Nach Art. 7 Abs. 1 PAG sind Maßnahmen grundsätzlich gegen die Person zu richten, die die Gefahr verursacht. Dies gilt allerdings nicht, wenn andere Vorschriften bestimmen, gegen wen die Maßnahme zu richten ist (Art. 7Abs. 4 PAG). So heißt es in Art. 23 Abs. 4 PAG: "Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie andere Räume und Grundstücke, die der Öffentlichkeit zugänglich sind oder zugänglich waren und den Anwesenden zum weiteren Aufenthalt zur Verfügung stehen, dürfen zum Zweck der Gefahrenabwehr (Art. 2 Abs. 1) während der Arbeits-, Geschäfts- oder Aufenthaltszeit betreten werden." Gleiches gilt auch für das sonstige Betreten von Wohnungen (z. B. zur Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben). Hier ist nicht erforderlich, dass der Wohnungsinhaber die Gefahr selber verursacht hat. |
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| AW: Störer??? Was sollen diese "potentiellen Straftäter" denn verbrochen haben??? |
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| AW: Störer??? Zitat:
Ein genauerer Sachverhalt bitte! |
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