Dies ist eine Diskussion zu Stalking oder Harmlos? innerhalb des Forums Polizeirecht
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| Stalking oder Harmlos? Nehmen wir mal an,eine Frau hatte eine kurze Affäre mit einem Mann. Die Affäre wurde dann beendet. Der Mann ruft seit dem auch immer wieder an,oder schreibt SMS. Auch in der Nacht. Nehmen wir weiter an, die Frau hat einige Male drauf reagiert und auch dem Mann schon gesagt,er solle es unterlassen sie zu kontaktieren,ansonsten gehe sie zur Polizei. Die Frau ist psychisch im moment in nicht so guter verfassung, so dass sie bei dem lesen der Kurzmitteilungen Herzrasen bekommt. Es ist einfach eine psychische belastung. Desweiteren schreibt der Mann die SMS auch zu einer Menschenunwürdigen Zeit. 3 Uhr morgen oder 4 Uhr. Nehmen wir weiter an die Frau reagiert schon länger nicht mehr auf die SMS oder anrufe. Was kann die Frau unternehmen ohne ihre Handykarte wechseln zu müssen? Kann sie das zur Anzeige bringen wegen Stalking oder Belästigung? Passiert da auch was? Wird sie auch bei der Polizei ernstgenommen oder der "Fall" als harmlos eingestuft? Der Mann schreibt komische sachen in die SMS die völlig aus der Luft gegriffen sind, und schrieb,er würde die Frau anzeigen wegen Rufmord. Die Frau möchte nun wissen wo Rufmord anfängt? Wie gesagt, die Frau reagiert schon lange nicht mehr auf die SMS und ist zur Zeit auch nicht in der Stadt,so das sie irgendjemanden was davon erzählen könnte.Die Vorwürfe des Mannes sind also völlig absurd. Kann der Mann auf verdacht eine Anzeige machen wegen vermeintlichen Rufmordes? Zumal der Mann nirgends einen Ruf hat. Ich danke schon mal im Vorraus für das lesen diesen sehr langen Textes und hoffe er konnte verstanden werden. Liebe Grüße Patchoo |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Hi.. also von Stalking erscheint mir dieses "Belästigen" noch meilenweit entfernt...solche Geschichten hat der Gestzgeber eher nicht gemeint, als er den "Stalking § " erschaffen hat.. Sie können sicherlich auf UNTERLASSUNG klagen...aber ansonsten sehe ICH zumindest hier nix, was die Polizei groß ernstnehmen würde.. Im übrigewn finde ich es schon reichlich "komisch" sich drüber zu beschweren das man Nachts um 03 od 04 Uhr vom sms belästigt wird...NACHTS schlafen normale Menschen und schalten das Handy aus..od zumindest auf lautlos etc pp.. Einfach nichtmehr zu reagieren, erscheint mir hier das allervernünftigste. Ob der Man einen Ruf hat oder nicht...Tatsache ist das SIE das nicht zu beurteilen haben...wen sie ihn in Mißkredit bringen müssen sie natürlich mit JKonsequenzen rechnen.. Schönen Nachmittag Chris |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Hallo....ich denke das es für eine Anzeige wegen Nachstellung nicht ausreicht. Zu harmlos. Die Frau könnte allerdings trotzdem eine Anzeige erstatten, da die Behörden in dem Fall trotzdem ermitteln müssen. Ob es dann tatsächlich zu einer Klage kommt, entscheidet letzten Endes der Staatsanwalt.Der Täter wird auf JEDEN FALL trotzdem vorgeladen, egal ob harmlos oder nicht ! Die SMS sollten natürlich gespeichert werden und der Polizei vorgelegt werden. Nach meinem Wissen werden die SMS dann abfotografiert. Auch das die SMS bzw. Anrufe zur Unzeit ankommen, sollte zur Geltung gebracht werden. Warum die Frau das Handy nachts nicht ausschaltet dürfte hier unerheblich sein. Sie ist nicht dazu verpflichtet dies zu tun. Mit der Ansage, das ER es unterlassen soll, hat sie ihm bereits die Aktionen für unbefugt erklärt. Das wäre nämlich die erste Frage gewesen, die die Polizei dann stellt. Solange die Aktionen nicht für "unbefugt" erklärt werden, kann der "Stalker" immer sagen "ich dachte es hätte ihr geschmeichelt" Es kann dann also so ausgelegt werden, als hätte sie es geduldet. Es ist also ganz wichtig dem Stalker zu sagen, das man solche Aktionen nicht wünscht, am besten mit Zeugen. Das die Dame bereits seelischen Schaden davonträgt muss nachgewiesen werden. Das ist sehr schwierig , die Behandlung bei einem Therapeuten reicht dafür nicht aus. Hier muss bewiesen werden, das die Symptome wirklich durch die Stalkeraktionen hervorgerufen werden. Es kann immer behauptet werden "Die Dame war vorher auch schon schwach auf der Brust" Wenn Anzeige erstattet wird, muss zumindest der täter als Beschudligter vorgeladen und angehört werden. Oft reicht das schon aus und die Täter geben dann Ruhe. Alles Gute ! |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Zwar liegt nach allgemeiner und wissenschaftlicher Definition ein Stalking vor, aber für die strafbare Nachstellung nach juristischer Defintion reicht es wohl noch nicht. Stalking unterscheidet sich von der Nachstellung nach deutschem Recht dadurch, dass bei der Nachstellung eine Beeinträchtigung der Lebensführung schon eingetreten sein muss. Es reicht nicht aus, dass die Taten dazu geeignet sind. Dem Opfer sind nach Ansicht des Gesetzgebers einfache Schutzmaßnahmen zuzumuten, dazu gehört auch das Stummschalten des Handys zur Nachtzeit. Erst wenn man z.B. gar nicht mehr oder nur in Begleitung außer Haus geht, die Wohnung oder den Arbeitsplatz wechselt, ist eine Nachstellung gegeben. Möglich wäre aber eine einstweilige Verfügung aufgrund der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und mit Hinweis auf das mehrfach ausgesprochene und missachtete Kontaktaufnahmeverbot. In der Verfügung sollte ein Kontaktaufnahmeverbot und das Verbot unwahrer Behauptungen erwirkt werden. Bei Verstößen soll eine Strafzahlung fällig werden. Das Ganze macht man am Amtsgericht des Verletzers, Vordrucke findet man im Netz. Der Vortrag muss schlüssig sein, aber noch nicht hieb- und stichfest bewiesen werden. Erst wenn es aufgrund von Zweifeln des Gerichts oder aber der Gegenwehr des Verletzers kommt, geht es ans Eingemachte. |
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| AW: Stalking oder Harmlos? als allererstes würde ich, eine andere handynummer mir besorgen, die der täter nicht kennt. wenn es auch beim festnetz ist, da auch. bei vielen anbietern hat man sowieso schon zwei nummern, sonst sollte es auch kein so großer akt sein, eine andere nummer zu bekommen. und die freunde bitten, die neue nummer nicht weiter zu geben. damit wäre man erst mal vor solchen attacken geschützt. da schläft sich auch wieder besser, wenn man nicht dauernd die befürchtung haben muss, dass wieder so eine sms eintrudelt. auch zu überlegen, zu einer ärztin gehen, besser psychiaterin, und das erzählen und auch in wie weit beschwerden seit dieser belästigung zugenommen haben. es kann nicht schaden, wenn das dokumentiert wird. da ist wichtig, dass das relativ zeitnah passiert. es gibt die möglichkeit einer einstweiligen verfügung, wenn eile geboten ist, aufgrund des gesundheitszustands. ich weiß aber nicht, ob dies täterverhalten dafür schon "schlimm" genug ist. vielleicht kann da mal jemand was zu sagen, der mehr ahnung hat. auch wenn eine anzeige eventuell nicht so ganz viel bringt... ich hab mal gelesen, es wäre trozdem ratsam, eine zu machen. weil, falls die belästigung nicht aufhört, könnte man aus einem nicht-handeln nachher folgern, dass es ja gar nicht so schlimm sein könne, wenn man sich ein halbes jahr das alles so gefallen lassen hätte... es gibt ja auch leute, die möchten auch nachts für den notfall erreichbar sein, für freunde, familie und so. da is ja nix schlimmes bei. |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Zitat:
Ich würde offensiv dagegen vorgehen und den Täter in seine Schranken verweisen. |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Zitat:
und es schließt ein zusätzliches offensives vorgehen ja auch nicht aus. das opfer muss halt abwägen, was ihr am besten helfen könnte. in ihrer haut steckt ja keiner von uns. war nur ne anregung. |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Nein, dem ist nicht so. Wenn der Staatsanwalt das im Vorfeld schon einstellt, wird der Beschuldigte nicht vernommen. Es ist somit möglich, dass der Beschuldigte nie etwas von der Anzeige erfährt. |
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| AW: Stalking oder Harmlos? Eine einstweilige Verfügung scheint mir hier zwecklos. Der Fall wird nicht Schlimm genug sein, da hier noch nicht wirklich was passiert ist. Zudem muss das Opfer dann die Kosten vorschießen. Nach meinem Wissen ist eine Einstweillige Verfügung auch zeitlich befristet, eben einstweilig. Wenn die Frist rum ist, was soll dann passieren. Auch ob eine Unterlassungserklärung Sinn macht, ist fraglich, da diese der Täter unterschreiben muss. Meine Empfehlung immernoch...anzeigen, damit der Fall aktenkundig wird. Auch wenn die Sache im Sande verläuft....kann das schon helfen. ich schildere gerne einen mir bekannten Fall: Person betreibt Stalking, per anrufen auf Festnetz und Handy und SMS. Person verfolgt sein opfer , schleicht sich in der Wohngegend der Opfers herum um es zu beobachten. Person schreibt auch zahlreiche Briefe. Das ganze geht schon seit fast zwei Jahren. Person hat Unterlassungerklärung nicht unterschrieben. Eine einstweillige Verfügung konnte nicht durchgesetzt werden " solange nichts passiert" gegen person liegen bereits zwei Anzeigen vor...ohne Erfolg.... Opfer geht zum dritten mal zur Polizei und zeigt an....Staatsanwaltschaft hat die Schnauze voll und will den Stalker gerne mal persönlich kennenlernen....das heißt dieses mal wurde der Täter nicht von der Polizeibehörde sondern vom Staatsanwalt selbst vorgeladen. Dort hat der Täter alles betritten. Seitdem ist Ruhe !!! |
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| AW: Stalking oder Harmlos? davon habe ich noch nichts gehört. Nach meinem Wissen darf ein Ermittlunsgverfahren nicht eingetellt werden solange der Beschuldigte nicht angehört wird. |
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