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Stalking - Anzeige gegen unbekannt möglich und sinnvoll?

Dies ist eine Diskussion zu Stalking - Anzeige gegen unbekannt möglich und sinnvoll? innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 11.11.2008, 23:30
Boardneuling
 
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Stalking - Anzeige gegen unbekannt möglich und sinnvoll?

Person A wird von einer ihr nicht bekannten Person B seit beinahe 15 Monaten ausschließlich via Email und Sms belästigt. Person A hat schon mehrmals die Email-Adresse geändert und auch schon die Telefonnummer gewechselt. Offensichtlich ist es für Person B weder ein Problem die neue Mail-Adresse herauszufinden, zusätzlich hat Person B vor einem Jahr die PW geknackt, da sie anscheinend in diesem Gebiet sehr bewandert zu sein scheint. Die Emails von Person B an Person A enthalten keine offensichtlichen, "gängigen" Beleidigungen, jedoch Informationen über Person C, welche Person A in ihrer psychischen Integrität massiv beeinträchtigen. Person A hat Person B mehrmals aufgefordert die Kontaktaufnahme zu unterlassen und die Emails daraufhin erfolglos ignoriert. Person A hat keinen Verdacht, wer Person B sein könnte und selbst Person B bestätigt in ihren Emails, dass sie Person A tatsächlich unbekannt sei.
Liegt Stalking vor? Ist es sinnvoll eine Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten? Was unternehmen die Behörden um den Urheber der Emails und Sms zu ermitteln? Wird überhaupt etwas unternommen oder ist es vergeudete Zeit für Person A?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 00:30
Boardneuling
 
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AW: Stalking - Anzeige gegen unbekannt möglich und sinnvoll?

Frau A ist ziemlich verzweifelt und mit den Nerven am Ende. Ist es sinnvoll ihr zu einer Anzeige zu raten?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 09:53
V.I.P.
 
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AW: Stalking - Anzeige gegen unbekannt möglich und sinnvoll?

Bei einer massiven Flut von unerwünschten Kontaktaufnahmen, die zudem die geschilderte Wirkung auf die Betroffene Person haben, kann durchaus von strafbarer Nachstellung ausgegangen werden.
Zudem besteht der Verdacht, dass die unbekannte Person offenbar Zugriff auf persönliche Daten der betroffenen Person hat, was die Vermutung nahelegt, dass deren Computer möglicherweise gehackt wurde, was zudem den Straftatbestand der Ausspähung von Daten erfüllt.
Eine Strafanzeige wäre in dem Fall also zur Verfolgung der Sache dringend geraten, da man, falls überhaupt, nur so an den Urheber herankommen kann.
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