Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Sollte ich die Polizei anzeigen?

Dies ist eine Diskussion zu Sollte ich die Polizei anzeigen? innerhalb des Forums Polizeirecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2009, 19:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, erich335 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Sollte ich die Polizei anzeigen?

Guten Tag,

ich habe nach mehren Beiträgen geschaut und nichts in der Richtung gefunden.

Folgendes spielte sich am jetzigen Wochenende zu.

Person A war in einer Innenstadt mit seinen Freunden abends aus. Auf dem Nachhauseweg hält Polizeibeamter X die Gruppe an, aufgrund eines Urinals einer Person aus der Gruppe. Hierbei handelte es sich nicht um Person A. Jedenfalls wurde folglich nach dem Ausweis von Person A und dem Urinierer verlangt. Diese wurden vorgezeigt. Person A teilte dem Beamten mit, dass er ihm nichts machen könne, da er nicht hingepinkelt habe. Daraufhin fühlte der Beamte sich wohl angesponrt ihm das Gegenteil zu Beweisen und packte diesen an der Schulter. Person A zog die Schulter weg, da diese Verletzt war durch eine Luxation am vorherigen Tag. Der Beamte zerrte Person A zum Fahrzeug, wobei dieser deutlich sagt, er habe eine Verletzung. Die Polizei zerrt Person A zu Boden und legt Person A Handschellen an. Person wird aufs Revier in Gewahrsam genommen ohne Grund. Hier wird Person A gegen die Wand gedrückt und aufgefordert sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Person A erleidet mehrere Verletzungen und wird mehrere Stunden später freigelassen.

Nun stellt sich die Frage, ob Person A etwas gegen den Poliezibeamten unternehmen kann oder ob er es auf sich beruhen lassen soll.

Wichtig wäre hier noch, dass Person A alkoholisiert war, aber weder randaliert, sich gewehrt noch jemand beleidigt hat.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 11:33
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 70
Keine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, noname1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Na na, so glaubhaft klingt die ganze Geschichte nicht. Person A sollte sich nochmal genau erinnern, wie sich das ganze abgespielt hat. Und ein Polizeibeamter kommt selten allein. Was hat Polizeibeamter Y denn gemacht? Zugeschaut?
Auf den Boden geworfen und Handschellen angelegt? An die Wand gedrückt und aufgefordert sich auszuziehen??? Kann es sein, dass sich Person A einen schlechten Film angesehen hat und diesen mit der Realität verwechselt?
Nein, nicht einmal im schlechten Film spielen sich solche Szenen ab...
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2009, 16:48
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Zitat:
Zitat von erich335
G
Person A war in einer Innenstadt mit seinen Freunden abends aus. Auf dem Nachhauseweg hält Polizeibeamter X die Gruppe an, aufgrund eines Urinals einer Person aus der Gruppe.
Eines Urinals??

Oder aufgrund von "Urinierens"?

Zitat:
(...)Nun stellt sich die Frage, ob Person A etwas gegen den Poliezibeamten unternehmen kann oder ob er es auf sich beruhen lassen soll.
Wenn man der Ansicht ist, man sei von Polizeibeamten rechtswidrig behandelt worden, dann kann man den üblichen Weg der Beschwerde und ggf. Strafanzeige usw. einschlagen.

Wie erfolgversprechend das im Einzelfall ist, hängt vom Einzelfall ab. Auf jeden Fall braucht man dafür einen Anwalt, sonst wird man kaum sehr weit kommen.

Im übrigen: das Urinieren in der Öffentlichkeit kann durchaus durch das Tatbestandsmerkmal des "entschuldigenden Notstands" gedeckt sein.

Wenn jemand pinkeln muß und es ist keine Toilette in erreichbarer Nähe, dann muß und darf er pinkeln.

Eine sinnvolle Alternative gibt es dann ohnehin nicht, selbst wenn der Betroffene es sich versagt, in den nächsten öffentlichen Blumenkübel oder gegen den nächsten Baum zu pinkeln...

... dann macht er sich in die Hose und der Urin läuft unten aus dem Hosenbein auf die Straße.

Es wäre im Gegenteil sogar strafbar, einen dringend urinieren Müssenden daran zu hindern zu versuchen.

Unter Umständen muß der Betreffende anschließend eine eventuelle Verunreinigung beseitigen (lassen), aber auch das hat Grenzen. Wer z.B. aufgrund einer Verletzung auf die Straße blutet oder aufgrund einer akuten Lebensmittelvergiftung sich auf die Straße erbricht, ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, das hinterher zu reinigen. (Meistens ist er dazu dann eh nicht in der Lage.)

Sowas fällt dann unter "höhere Gewalt".

(Daß entsprechende Bußgeldbescheide o.ä. meistens nicht angefochten werden, liegt daran, daß sich die Betroffenen genieren. Aber wenn sowas mal den Weg durch die Verwaltungsgerichtsinstanzen nehmen sollte, würden so manche Ordnungsämter zweifellos eine für sie unangenehme Überraschung erleben.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.02.2010, 16:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Thailand
Beiträge: 245
80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)80% positive Bewertungen (245 Beiträge, 15 Bewertungen)  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Zitat:
Zitat von erich335
Guten Tag,

ich habe nach mehren Beiträgen geschaut und nichts in der Richtung gefunden.

Folgendes spielte sich am jetzigen Wochenende zu.

Person A war in einer Innenstadt mit seinen Freunden abends aus. Auf dem Nachhauseweg hält Polizeibeamter X die Gruppe an, aufgrund eines Urinals einer Person aus der Gruppe. Hierbei handelte es sich nicht um Person A. Jedenfalls wurde folglich nach dem Ausweis von Person A und dem Urinierer verlangt. Diese wurden vorgezeigt. Person A teilte dem Beamten mit, dass er ihm nichts machen könne, da er nicht hingepinkelt habe. Daraufhin fühlte der Beamte sich wohl angesponrt ihm das Gegenteil zu Beweisen und packte diesen an der Schulter. Person A zog die Schulter weg, da diese Verletzt war durch eine Luxation am vorherigen Tag. Der Beamte zerrte Person A zum Fahrzeug, wobei dieser deutlich sagt, er habe eine Verletzung. Die Polizei zerrt Person A zu Boden und legt Person A Handschellen an. Person wird aufs Revier in Gewahrsam genommen ohne Grund. Hier wird Person A gegen die Wand gedrückt und aufgefordert sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Person A erleidet mehrere Verletzungen und wird mehrere Stunden später freigelassen.

Nun stellt sich die Frage, ob Person A etwas gegen den Poliezibeamten unternehmen kann oder ob er es auf sich beruhen lassen soll.

Wichtig wäre hier noch, dass Person A alkoholisiert war, aber weder randaliert, sich gewehrt noch jemand beleidigt hat.
Kein Kommentar...-
Ausserdem ist das hier kein fiktiver Fall, sondern es wird zu einem klaren realen Fall eine Rechtsauskunft erwünscht...-
__________________
Glücklicher Pensionär
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.02.2010, 22:52
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 9
Keine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lintu hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Erst Urinal, dann Luxuation.... you made my day
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.03.2010, 07:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Wo wollen Sie die Polizei anzeigen?

Bei der Polizei?

Bei der Staatsanwaltschaft?
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 03.03.2010, 15:47
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Zitat:
Zitat von Remby
Wo wollen Sie die Polizei anzeigen?

Bei der Polizei?

Bei der Staatsanwaltschaft?
Wo denn sonst?

Selbstverständlich kann man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige/einen Strafantrag gegen einen Polizeibeamten oder einen Staatsanwalt stellen. Oder auch gegen Unbekannt, auf die ganze jeweilige Behörde gezielt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 08.03.2010, 17:35
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 184
Keine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, xxxBerndxxx hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Immer anzeigen
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 15.03.2010, 20:22
Boardneuling
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 12
Keine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Remhagen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Zitat:
Zitat von noname1
Na na, so glaubhaft klingt die ganze Geschichte nicht. Person A sollte sich nochmal genau erinnern, wie sich das ganze abgespielt hat. Und ein Polizeibeamter kommt selten allein. Was hat Polizeibeamter Y denn gemacht? Zugeschaut?
Auf den Boden geworfen und Handschellen angelegt? An die Wand gedrückt und aufgefordert sich auszuziehen??? Kann es sein, dass sich Person A einen schlechten Film angesehen hat und diesen mit der Realität verwechselt?
Nein, nicht einmal im schlechten Film spielen sich solche Szenen ab...
Es gibt einen Fall aus einer Großstadt im Ruhrgebiet.

Dort waren gegen 23. 00 Uhr 3 Personen unterwegs. 2 Jugendliche mit einer Sozialarbeiterin als Streetworkerin .

Eine Zivilstreife der Polizei stopte ihr Fahrzeug und fragte die 3, wörtlich:"Na wo wollt ihr Pimmelgesichter den hin".

@noname01 lebst du auf einem Dorf ?
__________________
Es reicht nicht aus im Recht zu sein, man muss auch mit der Justiz rechnen
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 21.04.2010, 14:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 13
Keine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, BenS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Sollte ich die Polizei anzeigen?

Kann mir jemand bitte passendes Buch und § zum "erlaubten Urinieren in der Öffentlichkeit" nenen?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Wie Anzeigen? Polizeirecht 21.11.2008 22:12
Dürfen Kinder die Eltern zum anzeigen "zwingen" - sleber anzeigen ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 21.11.2008 14:47
Polizei anzeigen??? Polizeirecht 20.08.2008 17:11
belästigung und verweigerte anzeigen aufnahme der polizei Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.06.2008 23:43
Völkerstrafrecht ?Kann ich Völkermord einfach ohne Anwalt bei der Polizei anzeigen ? Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.01.2005 16:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Polizeirecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN