Dies ist eine Diskussion zu Sollte ich die Polizei anzeigen? innerhalb des Forums Polizeirecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Sollte ich die Polizei anzeigen? ich habe nach mehren Beiträgen geschaut und nichts in der Richtung gefunden. Folgendes spielte sich am jetzigen Wochenende zu. Person A war in einer Innenstadt mit seinen Freunden abends aus. Auf dem Nachhauseweg hält Polizeibeamter X die Gruppe an, aufgrund eines Urinals einer Person aus der Gruppe. Hierbei handelte es sich nicht um Person A. Jedenfalls wurde folglich nach dem Ausweis von Person A und dem Urinierer verlangt. Diese wurden vorgezeigt. Person A teilte dem Beamten mit, dass er ihm nichts machen könne, da er nicht hingepinkelt habe. Daraufhin fühlte der Beamte sich wohl angesponrt ihm das Gegenteil zu Beweisen und packte diesen an der Schulter. Person A zog die Schulter weg, da diese Verletzt war durch eine Luxation am vorherigen Tag. Der Beamte zerrte Person A zum Fahrzeug, wobei dieser deutlich sagt, er habe eine Verletzung. Die Polizei zerrt Person A zu Boden und legt Person A Handschellen an. Person wird aufs Revier in Gewahrsam genommen ohne Grund. Hier wird Person A gegen die Wand gedrückt und aufgefordert sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Person A erleidet mehrere Verletzungen und wird mehrere Stunden später freigelassen. Nun stellt sich die Frage, ob Person A etwas gegen den Poliezibeamten unternehmen kann oder ob er es auf sich beruhen lassen soll. Wichtig wäre hier noch, dass Person A alkoholisiert war, aber weder randaliert, sich gewehrt noch jemand beleidigt hat. |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Na na, so glaubhaft klingt die ganze Geschichte nicht. Person A sollte sich nochmal genau erinnern, wie sich das ganze abgespielt hat. Und ein Polizeibeamter kommt selten allein. Was hat Polizeibeamter Y denn gemacht? Zugeschaut? Auf den Boden geworfen und Handschellen angelegt? An die Wand gedrückt und aufgefordert sich auszuziehen??? Kann es sein, dass sich Person A einen schlechten Film angesehen hat und diesen mit der Realität verwechselt? Nein, nicht einmal im schlechten Film spielen sich solche Szenen ab... |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Zitat:
Oder aufgrund von "Urinierens"? Zitat:
Wie erfolgversprechend das im Einzelfall ist, hängt vom Einzelfall ab. Auf jeden Fall braucht man dafür einen Anwalt, sonst wird man kaum sehr weit kommen. Im übrigen: das Urinieren in der Öffentlichkeit kann durchaus durch das Tatbestandsmerkmal des "entschuldigenden Notstands" gedeckt sein. Wenn jemand pinkeln muß und es ist keine Toilette in erreichbarer Nähe, dann muß und darf er pinkeln. Eine sinnvolle Alternative gibt es dann ohnehin nicht, selbst wenn der Betroffene es sich versagt, in den nächsten öffentlichen Blumenkübel oder gegen den nächsten Baum zu pinkeln... ... dann macht er sich in die Hose und der Urin läuft unten aus dem Hosenbein auf die Straße. Es wäre im Gegenteil sogar strafbar, einen dringend urinieren Müssenden daran zu hindern zu versuchen. Unter Umständen muß der Betreffende anschließend eine eventuelle Verunreinigung beseitigen (lassen), aber auch das hat Grenzen. Wer z.B. aufgrund einer Verletzung auf die Straße blutet oder aufgrund einer akuten Lebensmittelvergiftung sich auf die Straße erbricht, ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet, das hinterher zu reinigen. (Meistens ist er dazu dann eh nicht in der Lage.) Sowas fällt dann unter "höhere Gewalt". (Daß entsprechende Bußgeldbescheide o.ä. meistens nicht angefochten werden, liegt daran, daß sich die Betroffenen genieren. Aber wenn sowas mal den Weg durch die Verwaltungsgerichtsinstanzen nehmen sollte, würden so manche Ordnungsämter zweifellos eine für sie unangenehme Überraschung erleben.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Zitat:
Ausserdem ist das hier kein fiktiver Fall, sondern es wird zu einem klaren realen Fall eine Rechtsauskunft erwünscht...-
__________________ Glücklicher Pensionär |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Erst Urinal, dann Luxuation.... you made my day |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Wo wollen Sie die Polizei anzeigen? Bei der Polizei? Bei der Staatsanwaltschaft?
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Zitat:
Selbstverständlich kann man bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige/einen Strafantrag gegen einen Polizeibeamten oder einen Staatsanwalt stellen. Oder auch gegen Unbekannt, auf die ganze jeweilige Behörde gezielt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Immer anzeigen |
| |||
| AW: Sollte ich die Polizei anzeigen? Zitat:
Dort waren gegen 23. 00 Uhr 3 Personen unterwegs. 2 Jugendliche mit einer Sozialarbeiterin als Streetworkerin . Eine Zivilstreife der Polizei stopte ihr Fahrzeug und fragte die 3, wörtlich:"Na wo wollt ihr Pimmelgesichter den hin". @noname01 lebst du auf einem Dorf ?
__________________ Es reicht nicht aus im Recht zu sein, man muss auch mit der Justiz rechnen |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wie Anzeigen? | Polizeirecht | 21.11.2008 22:12 |
| Dürfen Kinder die Eltern zum anzeigen "zwingen" - sleber anzeigen ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 21.11.2008 14:47 |
| Polizei anzeigen??? | Polizeirecht | 20.08.2008 17:11 |
| belästigung und verweigerte anzeigen aufnahme der polizei | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.06.2008 23:43 |
| Völkerstrafrecht ?Kann ich Völkermord einfach ohne Anwalt bei der Polizei anzeigen ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.01.2005 16:29 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios