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Sicherheistleistungen

Dies ist eine Diskussion zu Sicherheistleistungen innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 11.08.2008, 13:25
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Cool Sicherheistleistungen

Hi;


wenn die Polizei einen "erwischt" und ne Sicherheitsleistung (Geld) haben will - kein Grund für U-Haft - und man sagt: ich habe gar kein Geld. Dürfen die Polizisten einen dann durchsuchen und nach welcher Rechtsgrundlage dürfen die das ? Polizeirecht geht ja nicht, weil es um ne Strafverfolgung geht, 102 scheidet aus, weil es nicht um Beweismittel sondern um die Sicherheitsleistung geht.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.08.2008, 15:25
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AW: Sicherheistleistungen

Nach herrschender Meinung ist die Durchsuchung durch die Beschlagnahmebefugnis in § 132 Abs. 3 StPO gedeckt (siehe auch StPO, Löwe-Rosenberg, Rnd. 15 zu § 132).

Bei § 127a StPO bedarf es einer derartigen Regelung nicht, da bei Nichtleistung die Festnahme/Aufrechterhaltung der Festnahme erfolgt.
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