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SEK Einsatz und die Folgen

Dies ist eine Diskussion zu SEK Einsatz und die Folgen innerhalb des Forums Polizeirecht

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Alt 03.03.2011, 22:36
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SEK Einsatz und die Folgen

folgender Fall hat sich ertragen:

Person A soll angeblich als Hehler fungiert haben.
Daraufhin gibt es einen Dursuchungsbeschluss ,ohne Haftbefehl.
Da Person A einer gefährlichen Grupierung zugeordnet wird, rückt das SEK an. Dieses stürmt die Wohnung durch aufbrechen der Haustür,der Scheiben. Leider ist Person A nicht da.

Die Wohnung inkl. Möbel werden zerstört, dem Anwalt wird der Zutritt während der Durchsuchung verwehrt.

"Leider " hat Person A zum Tatzeitpunkt ein Alibi(hatte einen Gerichtstermin,also realistische Zeugen wie Richter etc).

1.)Wer übernimmt den Schaden an Wohnungstür,Fenster,Fußboden,Möbel etc?

Der Vermieter macht natürlich stress und kündigt Person A aufgrund des Vorfalls

2.) Wer kommt für diese Kosten nun auf? Umzug etc.

3.)Der Vermieter hat erstaunlicherweise Details und Informationen über den Fall, ohne Betroffen zu sein. (Vermutlich hat ein Polizist der Vermieterin gesagt, was für einen bösen "Verbrecher" er doch beherbergt.Des weiteren hat der Polizist dem Vermieter Informationen über Kontoauszüge mitgeteilt, dass Person A momentan kurz vor der Insolvenz steht.
Das der Vermieter diese Informationen besitzt, teilt dieser "dummerweise" sogar schriftlich dem Mieter /Person A mit.

3.)Welche Möglichkeiten gibt es nun für Person A, um gegen den Polizeivandalismus vorzugehen? wie kann er vorgehen, dass Polizist Informationen über den Verdacht dem Vermieter mitteilt?


Fall ist noch in der Bearbeitung, allerdings wurden alle Beschlagnahmten Dinge nach 1 Tag wieder heraus gegeben.

4.)Der Vermieter schreibt dem Arbeitgeber von Person A ein Fax, mit der Bitte um Klärung,ob Person A finanziell in der Lage ist, die entstandenen Schäden (Türe,Boden,Fenster ) etc zu begleichen. Fax ist adressiert an den Arbeitgeber!! nicht an Person A.
Nun hat Person A die Kündigung erhalten auf Grund des Schreibens..

5.)Darf der Vermieter dem Arbeitgeber sowas mitteilen ? Obwohl es nicht einmal der Wahrheit entspicht? Ist die Vermieterin nicht zu Schadensersatz verpflichtet? Selbt wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurück ziehen müsste,dass Arbeitsklima ist doch stark beschädigt, da alle denken, Person A sei ein krimineller.
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Alt 04.03.2011, 13:06
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AW: SEK Einsatz und die Folgen

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Die Wohnung inkl. Möbel werden zerstört, dem Anwalt wird der Zutritt während der Durchsuchung verwehrt.
Hat denn der Anwalt ein Mandat des A. vorweisen können?

Zitat:
1.)Wer übernimmt den Schaden an Wohnungstür,Fenster,Fußboden,Möbel etc?
Die Staatskasse.

Zitat:
Der Vermieter macht natürlich stress und kündigt Person A aufgrund des Vorfalls
Unzulässig.

Zitat:
3.)Der Vermieter hat erstaunlicherweise Details und Informationen über den Fall, ohne Betroffen zu sein. (Vermutlich hat ein Polizist der Vermieterin gesagt, was für einen bösen "Verbrecher" er doch beherbergt.
Vermutlich hat die Polizei bei ihren Ermittlungen die Nachbarn zur Person des A. befragt. Das darf sie natürlich.

Zitat:
Des weiteren hat der Polizist dem Vermieter Informationen über Kontoauszüge mitgeteilt, dass Person A momentan kurz vor der Insolvenz steht.
Das der Vermieter diese Informationen besitzt, teilt dieser "dummerweise" sogar schriftlich dem Mieter /Person A mit.
Und er sagt, daß er die von der Polizei hat?

Zitat:
3.)Welche Möglichkeiten gibt es nun für Person A, um gegen den Polizeivandalismus vorzugehen? wie kann er vorgehen, dass Polizist Informationen über den Verdacht dem Vermieter mitteilt?
A. hat doch einen Anwalt. Berät der ihn denn nicht? Vertritt der ihn nicht?

Dann: einen anderen Anwalt suchen, und sich von dem beraten und vertreten lassen. Das ist bei einem Ermittlungsverfahren, in dessen Verlauf ein SEK anrückt, ohnehin zwingend geboten.

Zitat:
4.)Der Vermieter schreibt dem Arbeitgeber von Person A ein Fax, mit der Bitte um Klärung,ob Person A finanziell in der Lage ist, die entstandenen Schäden (Türe,Boden,Fenster ) etc zu begleichen. Fax ist adressiert an den Arbeitgeber!! nicht an Person A.
Ein Vermieter kann selbstverständlich den Arbeitgeber eines Mieters zu dessen wirtschaftlichen Verhältnissen befragen. Wie weit der dann antwortet bzw. antworten darf ist eine andere Sache.

Zitat:
Nun hat Person A die Kündigung erhalten auf Grund des Schreibens..
Unwirksam. Zerreisst jedes Arbeitsgericht in zwei Minuten in der Luft.

Zitat:
5.)Darf der Vermieter dem Arbeitgeber sowas mitteilen ?
Der Vermieter darf dem Arbeitgeber alles mitteilen. Der Arbeitgeber dem Vermieter nicht alles.

Allerdings ist der Fall unrealistisch konstruiert.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 04.03.2011, 21:55
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AW: SEK Einsatz und die Folgen

Der Vermieter war bei der Dursuchung nicht zugegen, sondern hat die Informationen von den Polizeibeamten im nachhinein nach der Durchsuchung erhalten,"dies dummerweise" auch noch dem mieter mitgeteilt, dass sie die informationen von der polizei hat.

Der Anwalt hatte eine >Vollmacht von Person A.

Der Vermieter hat den Arbeitgeber nicht zum finanziellen Verhältnis befragt,sondern vielmehr die von der polizei erhaltenen Informationen an den Arbeitgeber schriftlich weiter geleitet per fax.
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Alt 05.03.2011, 12:34
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AW: SEK Einsatz und die Folgen

Zitat:
Zitat von castro1 Beitrag anzeigen
Der Anwalt hatte eine >Vollmacht von Person A.
Dann hätte ihn die Polizei bei der Dursuchung anwesend sein lassen.

Zitat:
Der Vermieter hat den Arbeitgeber nicht zum finanziellen Verhältnis befragt,sondern vielmehr die von der polizei erhaltenen Informationen an den Arbeitgeber schriftlich weiter geleitet per fax.
Der Vermieter unterliegt keine Schweigepflicht. Der darf dem Arbeitgeber mitteilen was immer er will, sofern es sich nicht um unzutreffende Tatsachen handelt. Dann könnte es üble Nachrede bzw. Verleumdung sein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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